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Anonymisierung

Anonymisierung verändert personenbezogene Daten so, dass sich Personen mit vernünftigem Aufwand nicht mehr identifizieren lassen. Wirksam anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.

13. Oktober 2026DatenschutzDSGVOStatistik

Unternehmen möchten Daten oft weiter nutzen, ohne dass dabei einzelne Personen betroffen sind, etwa für Statistiken, Produktverbesserungen oder das Training von KI-Modellen. Anonymisierung macht das möglich: Lassen sich Daten keiner Person mehr zuordnen, ist die DSGVO auf sie nicht mehr anwendbar.

Die Hürde dafür ist allerdings hoch. Nach den Erwägungsgründen der DSGVO sind alle Mittel zu berücksichtigen, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, um eine Person zu identifizieren, unter Berücksichtigung von Kosten, Zeitaufwand und verfügbarer Technik. Ob Daten anonym sind, ist daher keine Eigenschaft für alle Zeit, sondern muss bei neuen Techniken oder zusätzlichen Datenquellen erneut bewertet werden.

Wie funktioniert Anonymisierung?

Namen zu löschen reicht in aller Regel nicht. Gängige Verfahren sind:

Ein bekanntes Gütekriterium ist die k-Anonymität: Jeder Datensatz soll sich in den identifizierenden Merkmalen von mindestens k-1 anderen Datensätzen nicht unterscheiden.

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Abgrenzung

Bei der Pseudonymisierung bleibt die Zuordnung zu Personen über gesondert verwahrte Informationen möglich, die Daten bleiben personenbezogen. Anonymisierung ist dagegen auf Dauer angelegt und soll nicht umkehrbar sein. Werden Daten als Trainingsdaten oder für Auswertungen weitergegeben, entscheidet diese Unterscheidung darüber, welche Pflichten gelten.

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.