Lexikon

DSGVO

DSGVO ist die Kurzform für die Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie gilt seit 25. Mai 2018 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

13. Oktober 2026DatenschutzDSGVOCompliance

Die Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, betrifft praktisch jedes Unternehmen, denn personenbezogene Daten fallen überall an: in der Kundendatenbank, in der Personalverwaltung, in E-Mails und in Protokolldateien. Als EU-Verordnung gilt sie direkt. Nationale Gesetze wie das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) oder das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzen sie in einzelnen Punkten. Auch Unternehmen außerhalb der EU können erfasst sein, etwa wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Die Aufsicht liegt bei nationalen Behörden, in Österreich bei der Datenschutzbehörde. Bei schweren Verstößen sind Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wie die DSGVO aufgebaut ist

Im Zentrum stehen die Grundsätze aus Art. 5:

Betroffene haben unter anderem Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Zu den Pflichten von Unternehmen gehören ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern und die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde, grundsätzlich binnen 72 Stunden.

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.