Lexikon

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ersetzt Namen und andere direkte Identifikationsmerkmale durch Kennzeichen, sodass sich Daten ohne gesondert verwahrte Zusatzinformationen keiner Person mehr zuordnen lassen.

13. Oktober 2026DatenschutzDSGVODatensicherheit

Viele Auswertungen, Softwaretests und KI-Anwendungen brauchen keine Namen, sondern nur die Information, welche Datensätze zusammengehören. Hier setzt Pseudonymisierung an: Direkte Identifikationsmerkmale wie Name, E-Mail-Adresse oder Sozialversicherungsnummer werden durch ein Kennzeichen ersetzt, etwa eine zufällige Nummer.

Die DSGVO definiert Pseudonymisierung in Artikel 4. Entscheidend ist, dass die Zusatzinformationen für die Rückführung gesondert aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Für das verantwortliche Unternehmen bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten, die DSGVO gilt also weiter. Dennoch nennt die Verordnung Pseudonymisierung ausdrücklich als geeignete Schutzmaßnahme, etwa beim Datenschutz durch Technikgestaltung und bei der Sicherheit der Verarbeitung.

Wie funktioniert Pseudonymisierung?

Indirekte Merkmale wie Geburtsdatum, Wohnort, seltene Berufsbezeichnungen oder Details in Freitexten können eine Person trotzdem erkennbar machen. Sie müssen daher mitbetrachtet werden.

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Abgrenzung

Bei der Anonymisierung lässt sich ein Personenbezug mit vernünftigem Aufwand nicht mehr herstellen, die DSGVO ist dann nicht mehr anwendbar. Pseudonymisierung ist dagegen für alle umkehrbar, die die Zuordnung kennen. Ob pseudonymisierte Daten auch für empfangende Stellen ohne Zugang zur Zuordnung personenbezogen sind, wird in Rechtsprechung und Fachliteratur differenziert beurteilt.

Bezug zu TOMORIS

Die KI-gestützte Pädagogik-Assistenz PIA von TOMORIS arbeitet mit Pseudonymisierung.

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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