Viele Auswertungen, Softwaretests und KI-Anwendungen brauchen keine Namen, sondern nur die Information, welche Datensätze zusammengehören. Hier setzt Pseudonymisierung an: Direkte Identifikationsmerkmale wie Name, E-Mail-Adresse oder Sozialversicherungsnummer werden durch ein Kennzeichen ersetzt, etwa eine zufällige Nummer.
Die DSGVO definiert Pseudonymisierung in Artikel 4. Entscheidend ist, dass die Zusatzinformationen für die Rückführung gesondert aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Für das verantwortliche Unternehmen bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogene Daten, die DSGVO gilt also weiter. Dennoch nennt die Verordnung Pseudonymisierung ausdrücklich als geeignete Schutzmaßnahme, etwa beim Datenschutz durch Technikgestaltung und bei der Sicherheit der Verarbeitung.
Wie funktioniert Pseudonymisierung?
- Zuordnungstabelle: Jede Person erhält eine zufällige Kennung. Die Tabelle, die Kennung und Person verbindet, liegt getrennt und ist nur wenigen Berechtigten zugänglich.
- Schlüsselbasierte Verfahren: Kennzeichen werden mit einem geheimen Schlüssel berechnet, etwa per Verschlüsselung oder schlüsselbasiertem Hashwert. Ein einfacher Hashwert ohne geheimen Schlüssel ist schwach, weil sich etwa E-Mail-Adressen durchprobieren lassen.
- Platzhalter im Text: In Freitexten werden Namen und Kontaktdaten durch Platzhalter wie „Person A“ ersetzt und bei Bedarf später wieder eingesetzt.
Indirekte Merkmale wie Geburtsdatum, Wohnort, seltene Berufsbezeichnungen oder Details in Freitexten können eine Person trotzdem erkennbar machen. Sie müssen daher mitbetrachtet werden.
Typische Beispiele
- Personalauswertungen arbeiten mit Kennungen statt mit Namen.
- Für Softwaretests werden Echtdaten pseudonymisiert, bevor sie in die Testumgebung gelangen.
- Bevor ein Text an ein KI-Modell geht, werden Namen durch Platzhalter ersetzt. Die Zuordnung bleibt im eigenen System.
Worauf Unternehmen achten sollten
- Zuordnungstabellen und Schlüssel streng getrennt speichern, den Zugriff beschränken und protokollieren.
- Indirekte Merkmale und Freitexte in die Prüfung einbeziehen.
- Hashverfahren nur mit geheimem Schlüssel einsetzen.
- Beachten, dass Rechtsgrundlage, Informationspflichten und Betroffenenrechte weiter gelten.
- Das Verfahren bei den technischen und organisatorischen Maßnahmen dokumentieren.
Abgrenzung
Bei der Anonymisierung lässt sich ein Personenbezug mit vernünftigem Aufwand nicht mehr herstellen, die DSGVO ist dann nicht mehr anwendbar. Pseudonymisierung ist dagegen für alle umkehrbar, die die Zuordnung kennen. Ob pseudonymisierte Daten auch für empfangende Stellen ohne Zugang zur Zuordnung personenbezogen sind, wird in Rechtsprechung und Fachliteratur differenziert beurteilt.
Bezug zu TOMORIS
Die KI-gestützte Pädagogik-Assistenz PIA von TOMORIS arbeitet mit Pseudonymisierung.
Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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