Vorhaben besprechen

FÜR BANKEN, VERSICHERUNGEN & VERMITTLER

Digitale Resilienz. Prüfbar gemacht.

Seit DORA ist digitale operationale Resilienz Aufsichtssache. Wir unterstützen Finanzunternehmen bei IKT-Risiken, Backup, Schwachstellen und Schulungen.

FINANZDIENSTLEISTER & VERSICHERUNGEN / AUSGANGSLAGE

Was Ihren
Alltag prägt.

  • 01

    DORA gilt seit 17. Jänner 2025

    Das Leitungsorgan verantwortet das IKT-Risikomanagement. Aufsicht und Prüfung fragen nach Nachweisen.

  • 02

    Dienstleister im Fokus

    Verträge mit IKT-Drittdienstleistern gehören ins Informationsregister, das jährlich an die FMA geht.

  • 03

    Nicht jeder ist erfasst

    DORA nimmt Versicherungsvermittler aus, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind. Datenschutz und Sicherheit der Verarbeitung gelten für alle.

FINANZDIENSTLEISTER & VERSICHERUNGEN / IHR NUTZEN

Was Sie
davon haben.

  • 01

    IKT-Risiken im Griff

    Risikomanagement, Backup und Wiederherstellung strukturiert aufsetzen.

  • 02

    Vorfälle meldefähig

    Erkennung, Klassifizierung und Meldewege vorbereiten.

  • 03

    Dienstleister dokumentiert

    Verträge mit IKT-Drittdienstleistern nachvollziehbar erfassen.

LEISTUNG & RAHMEN

Verantwortung beginnt mit Klarheit.

Wir klären vorab, welche Leistungen sinnvoll sind, wer wofür verantwortlich ist und woran Sie den Fortschritt erkennen.

  • Sicherheits- und Architekturreview mit Blick auf DORA
  • Backup- und Wiederherstellungskonzept
  • Schwachstellen- und Patch-Management
  • Schulungen zur digitalen operationalen Resilienz
  • Microsoft 365 Security und Identitätsschutz

RAHMEN & PFLICHTEN

Was Gesetz und
Standards verlangen.

Allgemeine Einordnung mit Quelle, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.
  • DORA

    DORA seit 17. Jänner 2025

    Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt für Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherungen und weitere Finanzunternehmen (Art. 2 und 64). Ausgenommen sind Versicherungsvermittler, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind (Art. 2 Abs. 3 lit. e).

  • DORA

    Leitung, Backup, Schulung

    Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken (Art. 5 Abs. 2). Gefordert sind Richtlinien für Backup und Wiederherstellung (Art. 12) sowie verpflichtende Schulungen für alle Beschäftigten und die Geschäftsleitung (Art. 13 Abs. 6).

  • DORA

    Vorfälle und Informationsregister

    Schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle sind der zuständigen Behörde zu melden (Art. 19), in Österreich über die Incoming-Plattform der FMA. Das Informationsregister zu IKT-Drittdienstleistern (Art. 28 Abs. 3) geht jährlich an die FMA.

  • NISG 2026 (NIS2)

    DORA geht NIS2 vor

    Für Einrichtungen im Anwendungsbereich von DORA gehen deren Bestimmungen dem NISG 2026 vor; Bankwesen und Finanzmarktinfrastrukturen stehen zwar in Anlage 1, die Pflichten folgen aber aus DORA.

  • KI-Verordnung

    KI in Kreditprüfung und Versicherung

    KI-Systeme zur Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen und zur Risikobewertung und Preisbildung in der Lebens- und Krankenversicherung gelten als hochriskant (Anhang III Nr. 5 lit. b und c KI-Verordnung), mit Pflichten ab 2. Dezember 2027.

WAS UNS UNTERSCHEIDET

Ein Partner.
Nicht vier.

  • 01AUS EINER HAND

    Projekt, Betrieb, Wissen, Software

    EXPERTS setzt um, GRID betreibt, UNIVERSITY befähigt Ihr Team, NEXT entwickelt weiter – ohne Übergabelücken zwischen verschiedenen Dienstleistern.

  • 02EIGENE PLATTFORM

    Betrieb mit GRID

    Monitoring, Backup, Security und Updates arbeiten in einem Betriebsmodell mit klarer Verantwortung zusammen.

  • 03TRANSPARENZ

    Alles im Blick mit INSIGHT

    Tickets, Auswertungen und Roadmap in einem rollenbasierten Kundenportal statt verstreut in E-Mails.

  • 04NÄHE

    Persönlich in DACH

    Standorte in Marchtrenk, Frankfurt am Main und Zürich – mit persönlichen Ansprechpartnern.

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz
beantwortet.

Gilt DORA auch für Versicherungsmakler?

DORA erfasst Versicherungsvermittler grundsätzlich, nimmt aber Vermittler aus, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen sind. Datenschutz und Sicherheit der Verarbeitung gelten für alle.

Übernimmt TOMORIS die DORA-Meldungen an die FMA?

Nein. Meldungen und die Übermittlung des Informationsregisters verantwortet das Finanzunternehmen. Wir unterstützen technisch: Erkennung, Dokumentation und die Daten, die Sie dafür brauchen.

Ist TOMORIS selbst ein IKT-Drittdienstleister im Sinne von DORA?

Wenn wir IKT-Dienstleistungen für ein Finanzunternehmen erbringen, ja. Dann gehören unsere Verträge in Ihr Informationsregister, und wir stimmen die vertraglichen Anforderungen mit Ihnen ab.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Machen wir den
nächsten Schritt.

Finanz-IT besprechen. Persönlich und unverbindlich.