Vorhaben besprechen

FÜR FILIALE & ONLINESHOP

Laden, Shop und Lager im selben Takt.

Kassen, Webshop, Warenwirtschaft und Filialen müssen zusammen funktionieren. Wir sichern Zahlungswege, Kundendaten und den Betrieb über alle Kanäle.

HANDEL & E-COMMERCE / AUSGANGSLAGE

Was Ihren
Alltag prägt.

  • 01

    Viele Kanäle, ein Bestand

    Filiale, Onlineshop und Marktplatz greifen auf dieselben Warenwirtschaftsdaten zu. Fällt ein Glied aus, stockt der Verkauf.

  • 02

    Zahlungsseiten im Visier

    Skripte auf Bestell- und Zahlungsseiten sind ein Angriffspunkt. Der Kartenzahlungsstandard PCI DSS verlangt deshalb ihre Kontrolle.

  • 03

    Saison und wechselnde Teams

    Aushilfen und neue Filialkräfte brauchen rasch Zugänge, die beim Austritt genauso rasch wieder verschwinden.

HANDEL & E-COMMERCE / IHR NUTZEN

Was Sie
davon haben.

  • 01

    Verkauf am Laufen halten

    Kassen, Netze und Warenwirtschaft mit abgestimmtem Wiederanlauf betreiben.

  • 02

    Kundendaten schützen

    Shop, Zahlungsseiten und Konten nach dem Stand der Technik absichern.

  • 03

    Filialen einfach führen

    Neue Standorte und Geräte nach einem einheitlichen Muster anbinden.

LEISTUNG & RAHMEN

Verantwortung beginnt mit Klarheit.

Wir klären vorab, welche Leistungen sinnvoll sind, wer wofür verantwortlich ist und woran Sie den Fortschritt erkennen.

  • Filialnetze, WLAN und SD-WAN
  • Kassen- und Arbeitsplatzbetrieb
  • Webshop-Sicherheit und Zahlungsseiten
  • E-Mail-Schutz gegen Rechnungsbetrug
  • Backup für Warenwirtschaft und Shop-Daten

RAHMEN & PFLICHTEN

Was Gesetz und
Standards verlangen.

Allgemeine Einordnung mit Quelle, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.
  • Barrierefreiheit

    Barrierefreiheit im Onlinehandel

    Seit 28. Juni 2025 müssen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei sein (§ 2 Abs. 2 Z 6 BaFG). Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 3 Z 19, § 6 Abs. 1).

  • BRANCHENSTANDARD

    Kartenzahlung nach PCI DSS

    Wer Kartendaten verarbeitet oder Zahlungsseiten betreibt, richtet sich nach dem PCI DSS, derzeit Version 4.0.1. Die zukunftsdatierten Anforderungen gelten seit 31. März 2025, darunter die Kontrolle von Skripten auf Zahlungsseiten (Anforderungen 6.4.3 und 11.6.1).

  • RECHT

    Cookies nur mit Einwilligung

    Daten auf Endgeräten dürfen nur mit aktiver Einwilligung auf Grundlage klarer Informationen ermittelt werden, außer die Speicherung ist für die Übertragung oder den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich (§ 165 Abs. 3 TKG 2021).

  • BAO & UGB

    Registrierkasse und Belege

    Ab 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb sind Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen, sofern die Barumsätze 7.500 € übersteigen; Kartenzahlungen zählen als Barumsatz (§ 131b BAO). Belege sind sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO).

WAS UNS UNTERSCHEIDET

Ein Partner.
Nicht vier.

  • 01AUS EINER HAND

    Projekt, Betrieb, Wissen, Software

    EXPERTS setzt um, GRID betreibt, UNIVERSITY befähigt Ihr Team, NEXT entwickelt weiter – ohne Übergabelücken zwischen verschiedenen Dienstleistern.

  • 02EIGENE PLATTFORM

    Betrieb mit GRID

    Monitoring, Backup, Security und Updates arbeiten in einem Betriebsmodell mit klarer Verantwortung zusammen.

  • 03TRANSPARENZ

    Alles im Blick mit INSIGHT

    Tickets, Auswertungen und Roadmap in einem rollenbasierten Kundenportal statt verstreut in E-Mails.

  • 04NÄHE

    Persönlich in DACH

    Standorte in Marchtrenk, Frankfurt am Main und Zürich – mit persönlichen Ansprechpartnern.

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz
beantwortet.

Muss unser Onlineshop barrierefrei sein?

Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme. Entwickeln wir Webanwendungen für Sie, berücksichtigen wir Tastaturbedienung, Kontraste und verständliche Formulare von Anfang an.

Wir nutzen einen externen Zahlungsanbieter. Gilt PCI DSS trotzdem?

Ja, auch dann bleiben Anforderungen, etwa für die Seite, die zur Zahlung weiterleitet oder ein Zahlungsformular einbettet. Welcher Fragebogen zur Selbstbeurteilung passt, klären Sie mit Ihrem Zahlungsdienstleister; die technischen Maßnahmen setzen wir mit Ihnen um.

Fällt ein Onlinehändler unter NIS2?

Online-Marktplätze und der Lebensmittelgroßhandel sind Sektoren des NISG 2026, in der Regel ab mittlerer Größe. Ob Ihr Angebot als Online-Marktplatz gilt, hängt davon ab, ob andere Händler darüber an Verbraucher verkaufen. Der NIS2-Betroffenheitscheck ordnet Ihre Angaben mit Paragraf ein.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Machen wir den
nächsten Schritt.

Handels-IT besprechen. Persönlich und unverbindlich.