Vorhaben besprechen

FÜR SCHULEN & BILDUNGSTRÄGER

Unterricht beginnt nicht mit einem Update.

Schülergeräte, Klassenzimmer, Verwaltung und Lernplattformen: Wir richten Geräte, Konten und Netze so ein, dass Lehrkräfte unterrichten statt administrieren.

BILDUNG & SCHULEN / AUSGANGSLAGE

Was Ihren
Alltag prägt.

  • 01

    Viele Geräte, kleines Team

    Das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz zielt auf IKT-gestützten Unterricht ab der 5. Schulstufe. Mit jedem Jahrgang kommen Geräte dazu, die eingerichtet und verwaltet werden wollen.

  • 02

    Kinderdaten verdienen Schutz

    Noten, Förderbedarf und Fotos sind sensibel. Freigaben und Speicherorte müssen bewusst gewählt sein.

  • 03

    KI im Klassenzimmer

    Lernende und Lehrkräfte nutzen KI-Werkzeuge. Schulen brauchen dafür Regeln und Kompetenz.

BILDUNG & SCHULEN / IHR NUTZEN

Was Sie
davon haben.

  • 01

    Geräte startklar

    Schüler- und Lehrergeräte zentral einrichten, verwalten und absichern.

  • 02

    Konten mit Ordnung

    Identitäten für Lehrkräfte, Lernende und Verwaltung sauber trennen.

  • 03

    Lehrkräfte gestärkt

    Microsoft 365 und KI im Unterricht mit Fortbildung begleiten.

LEISTUNG & RAHMEN

Verantwortung beginnt mit Klarheit.

Wir klären vorab, welche Leistungen sinnvoll sind, wer wofür verantwortlich ist und woran Sie den Fortschritt erkennen.

  • Geräteverwaltung mit Intune for Education
  • Microsoft 365 Education und Teams
  • Schul-WLAN und Netztrennung
  • Schutz von Schülerdaten
  • Fortbildung zu Microsoft 365 und KI

RAHMEN & PFLICHTEN

Was Gesetz und
Standards verlangen.

Allgemeine Einordnung mit Quelle, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen.
  • DSGVO

    Kinder verdienen besonderen Schutz

    Die DSGVO hält fest, dass Kinder bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz verdienen (Erwägungsgrund 38). Angaben zur Gesundheit zählen zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9).

  • KI-Verordnung

    KI in Zulassung und Prüfung ist Hochrisiko

    KI-Systeme für Zulassung, die Bewertung von Lernergebnissen oder die Überwachung bei Prüfungen gelten als hochriskant (Anhang III Nr. 3 KI-Verordnung). Die Pflichten dafür gelten ab 2. Dezember 2027 (Art. 113 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744).

  • RECHT

    IKT-gestützter Unterricht ab der 5. Schulstufe

    Das Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz soll den Unterricht aller Schülerinnen und Schüler ab der 5. Schulstufe IKT-gestützt ermöglichen (§ 1 SchulDigiG); der Bund kann dafür digitale Endgeräte übertragen (§ 3).

  • NISG 2026 (NIS2)

    Schulen nicht im NISG 2026

    Einrichtungen des Universitäts-, Hochschul- und Schulwesens gelten nicht als wesentliche oder wichtige Einrichtungen (§ 24 Abs. 6 NISG 2026). Die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO gilt trotzdem.

WAS UNS UNTERSCHEIDET

Ein Partner.
Nicht vier.

  • 01AUS EINER HAND

    Projekt, Betrieb, Wissen, Software

    EXPERTS setzt um, GRID betreibt, UNIVERSITY befähigt Ihr Team, NEXT entwickelt weiter – ohne Übergabelücken zwischen verschiedenen Dienstleistern.

  • 02EIGENE PLATTFORM

    Betrieb mit GRID

    Monitoring, Backup, Security und Updates arbeiten in einem Betriebsmodell mit klarer Verantwortung zusammen.

  • 03TRANSPARENZ

    Alles im Blick mit INSIGHT

    Tickets, Auswertungen und Roadmap in einem rollenbasierten Kundenportal statt verstreut in E-Mails.

  • 04NÄHE

    Persönlich in DACH

    Standorte in Marchtrenk, Frankfurt am Main und Zürich – mit persönlichen Ansprechpartnern.

HÄUFIGE FRAGEN

Kurz
beantwortet.

Unterstützt TOMORIS die Geräte unserer Schule?

Ja. Wir richten Verwaltung, Apps und Einstellungen für Schüler- und Lehrergeräte ein, etwa mit Intune for Education, und stimmen den Betrieb mit Schule und Schulerhalter ab.

Dürfen Lehrkräfte KI-Werkzeuge im Unterricht nutzen?

Das legen Schule und Schulerhalter fest. Wir helfen mit Fortbildungen, internen Regeln und dem sicheren Umgang mit Daten. Für KI in Zulassung, Leistungsbewertung und Prüfungsaufsicht gelten ab 2. Dezember 2027 die Pflichten für Hochrisiko-Systeme.

Gilt NIS2 für unsere Schule?

Nein. Einrichtungen des Schulwesens nimmt das NISG 2026 aus. Datenschutz und die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO gelten dennoch.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Machen wir den
nächsten Schritt.

Schul-IT besprechen. Persönlich und unverbindlich.