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TOOLBOX · COMPLIANCE-CHECK

NIS2-CHECKFÜR ÖSTERREICH.

Gilt Ihr Unternehmen nach dem NISG 2026 als wesentliche oder wichtige Einrichtung? Vier Schritte, dasselbe freigegebene Regelwerk wie im NIS2 Cockpit von GRID.SupplyCheck und zu jeder Aussage die Fundstelle im Gesetz.

Regelwerk nisg-2026 1.2.0-entwurf · Stand 21.10.2026 · gilt ab 01.10.2026 · freigegeben durch den Freigeber, ohne gesonderte CISO- und Rechtsprüfung · Freigabe 21.10.2026

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  1. 1Tätigkeit
  2. 2Größe
  3. 3Niederlassung
  4. 4Besondere Tatbestände

Schritt 1 von 4: Tätigkeit

In welchen Sektoren ist Ihr Unternehmen tätig?

Wählen Sie alle Sektoren, in denen Ihr Unternehmen tätig ist. Maßgeblich sind die Anlagen 1 und 2 des NISG 2026; bei mehreren Sektoren entscheidet der strengste.

Anlage 1 – Sektoren mit hoher Kritikalität
Anlage 2 – sonstige kritische Sektoren
Oder

SO ENTSCHEIDET DER CHECK

Regeln statt
Bauchgefühl.

Der Check stuft nach dem Regelwerk nisg-2026 1.2.0-entwurf ein, Stand 21.10.2026. Jede Aussage im Ergebnis nennt die Regel, auf der sie beruht.

  • 01

    Sektor

    Anlage 1 (Sektoren mit hoher Kritikalität, 18 Einträge) oder Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren, 12 Einträge) des NISG 2026. Bei mehreren Tätigkeiten entscheidet der strengste Sektor.

  • 02

    Größe

    Groß ab 250 Beschäftigten oder mit über 50 Mio. EUR Umsatz und über 43 Mio. EUR Bilanzsumme, mittel ab 50 Beschäftigten oder mit über 10 Mio. EUR Umsatz und Bilanzsumme (§ 25 NISG 2026).

  • 03

    Einstufung

    Anlage 1 und groß: wesentlich. Anlage 1 und mittel sowie Anlage 2 ab mittel: wichtig (§ 24 NISG 2026). Kleine Unternehmen werden nur über besondere Tatbestände erfasst.

  • 04

    Besondere Tatbestände

    13 Fragen, etwa zu Vertrauensdiensten, DNS und TLD, Kommunikationsnetzen, CER und öffentlicher Verwaltung. Gefragt wird nur, was zu Ihren Sektoren passt.

  • 05

    Behördliche Einstufung

    Die Gründe des § 26 NISG 2026 führen nicht von selbst zur Einstufung, sondern erst per Bescheid. Der Check zeigt sie deshalb als Klärung, nie als Entwarnung.

  • 06

    Hauptniederlassung

    Für Cloud-, Rechenzentrums- und Inhaltszustelldienste, verwaltete (Sicherheits-)Dienste und digitale Dienste ist der Staat der Hauptniederlassung zuständig (§ 28 Abs. 2 Z 2 NISG 2026).

FRAGEN

Gut zu wissen.

Wann gilt ein Unternehmen als wesentliche oder wichtige Einrichtung?

Das regelt § 24 NISG 2026. Wesentlich sind Einrichtungen der Anlage 1, die ein großes Unternehmen betreiben, und unabhängig von der Größe unter anderem qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, TLD-Namenregister, DNS-Diensteanbieter, die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene und kritische Einrichtungen nach der Richtlinie (EU) 2022/2557. Wichtig sind Einrichtungen der Anlagen 1 und 2, die ein mittleres oder großes Unternehmen betreiben und nicht schon wesentlich sind, sowie unter anderem die öffentliche Verwaltung auf Landesebene. Ein Sektor der Anlage 2 führt auch bei großen Unternehmen höchstens zu „wichtig“.

Wie bestimmt der Check die Unternehmensgröße?

Nach § 25 NISG 2026 in Verbindung mit der Empfehlung 2003/361/EG: groß ab 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme, mittel ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 10 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Werte verbundener Unternehmen zählen voll, Werte von Partnerunternehmen anteilig mit; ohne sie gelten Ihre Zahlen nur als Untergrenze. Ein leeres Feld heißt „nicht angegeben“ und wird nie als 0 gerechnet. Nicht abgebildet ist die Ausnahme des § 25 Abs. 4 NISG 2026: Ist Ihre Einrichtung bei ihren Netz- und Informationssystemen organisatorisch, technisch und operativ unabhängig von Partner- oder verbundenen Unternehmen, werden deren Daten nicht hinzugerechnet.

Warum zeigt der Check „Klärung erforderlich“?

Wenn aus Ihren Angaben weder eine Einstufung noch eine Entwarnung folgt: etwa weil die Größe nicht bestimmbar ist, weil eine Frage mit „weiß nicht“ beantwortet wurde, deren „ja“ eine Einstufung auslösen würde, weil bei der öffentlichen Verwaltung die Ebene offen ist oder weil für Ihre Einrichtungsart der Staat der Hauptniederlassung zuständig ist und dieser nicht Österreich ist. „Weiß nicht“ ist nie „nein“. Das Ergebnis nennt jeden offenen Punkt und was eine Antwort ändern würde.

Kann die Behörde mein Unternehmen einstufen, obwohl der Check keine Einstufung ergibt?

Ja. Nach § 26 NISG 2026 hat die Cybersicherheitsbehörde Einrichtungen der Anlagen 1 oder 2, die aufgrund ihrer Größe nicht erfasst sind, mit Bescheid als wesentlich oder wichtig einzustufen, wenn ein Grund nach § 26 Abs. 3 vorliegt: einziger Anbieter eines unerlässlichen Dienstes in Österreich, wesentliche Auswirkungen einer Störung auf öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, ein wesentliches Systemrisiko oder besondere Bedeutung auf nationaler oder regionaler Ebene. Der Check fragt diese Gründe ab, nimmt die Entscheidung der Behörde aber nicht vorweg.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Dieses Ergebnis ist eine Auswertung gegen ein Regelwerk und keine Rechtsberatung, keine Rechtsgarantie und keine Zertifizierung. Die rechtliche Bewertung der Betroffenheit und der Registrierungspflicht liegt beim Unternehmen bzw. dessen Rechtsberatung. Das Regelwerk nisg-2026 1.2.0-entwurf wurde am 21.10.2026 durch den Freigeber freigegeben, ohne gesonderte CISO- und Rechtsprüfung. Die Einstufung ist eine Rechtsfolge; die zuständige Behörde kann abweichend entscheiden.

Werden meine Angaben übertragen oder gespeichert?

Nein. Formular und Auswertung laufen vollständig in Ihrem Browser; Ihre Angaben werden weder an TOMORIS noch an Dritte übertragen und nicht gespeichert. Erst wenn Sie „Ergebnis besprechen“ wählen, übernimmt das Kontaktformular das Ergebnis als Thema.

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Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.