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Fassung 1.0 · gültig ab 30.10.2026

Verbindlich ist die deutsche Fassung. Read in English

00Das Wichtigste in einer Minute

  • Nur für Unternehmen. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern, nicht mit Verbrauchern.
  • Eine Seite für alles. Diese AGB gelten für Projekte, IT-Betrieb, Trainings, Hardware, Lizenzen und jede TOMORIS Software. Was ein Produkt zusätzlich regelt, steht im Produktverzeichnis.
  • Transparente Preise. Es gilt die Preisliste unter tomoris.com/preise zum Zeitpunkt der Bestellung oder das angenommene Angebot, netto.
  • Abos zum Laufzeitende kündbar. Ohne Begründung, im Kundenportal oder per E-Mail. Was bezahlt ist, bleibt bis zum Ende nutzbar.
  • Nichts ohne Ihre Genehmigung. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringen und verrechnen wir erst nach Ihrer Zustimmung.
  • Klare Haftung. Voll bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden, nicht bei leichter Fahrlässigkeit, sonst bis zum Jahresentgelt.
  • Ihre Daten, Ihre Weisung. Verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO auf dieser Seite.
  • Kein Lock-in. Am Vertragsende übergeben wir Dokumentation, Zugänge und Ihre Daten geordnet.
  • Österreichisches Recht. Vertragspartner ist die TOMORIS GmbH in Marchtrenk, Gerichtsstand Wels, verbindlich ist die deutsche Fassung.

Die Zusammenfassungen („Kurz gesagt“) erklären die Regeln in einfachen Worten. Rechtlich verbindlich ist der vollständige Text des jeweiligen Paragraphen.

Teil A

Allgemeine Bestimmungen

Gilt für jeden Vertrag mit der TOMORIS GmbH, gleich welche Leistung oder welches Produkt.

§ 1Geltungsbereich und Vertragspartner

Kurz gesagt

Diese AGB gelten für alles, was Sie bei TOMORIS beauftragen oder kaufen, und nur zwischen TOMORIS und Unternehmen. Ihre eigenen Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich annehmen.

  1. Vertragspartner ist die TOMORIS GmbH, Saturnstraße 1, 4614 Marchtrenk, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Wels unter FN 547810d, UID ATU76333317, Telefon +43 7243 53091, E-Mail contact@tomoris.com („TOMORIS“, „wir“). Weitere Angaben stehen im Impressum.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen von TOMORIS, insbesondere für IT-Betrieb und Managed Services (GRID), Projekte, Beratung und Dienstleistungen (EXPERTS), Trainings und Schulungen (UNIVERSITY), Software, Apps und Cloud-Dienste (NEXT, GRID-Module und alle weiteren TOMORIS Produkte), die Lieferung von Hardware und die Vermittlung oder den Verkauf von Lizenzen Dritter. Sie gelten auch für unentgeltliche Leistungen wie Testphasen, kostenlose Editionen und Prüfwerkzeuge, soweit dort nichts anderes steht.

  3. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“, „Sie“). Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht. Mit der Bestellung, Registrierung oder Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

  4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, etwa Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder in Kenntnis davon leisten. Sie gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.

  5. Es gilt folgende Rangfolge: (a) ein individuelles, von uns bestätigtes Angebot, ein gesonderter Vertrag, ein Leistungsschein oder eine Service-Level-Vereinbarung (SLA); (b) die Produktbedingungen eines Produkts, soweit das Produktverzeichnis solche nennt, und der dazugehörige Auftragsverarbeitungsvertrag; (c) die Besonderen Bedingungen nach Leistungsart in Teil B; (d) die Allgemeinen Bestimmungen in Teil A und der allgemeine Auftragsverarbeitungsvertrag in Teil C; (e) die bei Vertragsschluss gültige Leistungsbeschreibung und die Preisliste unter tomoris.com/preise. Für Produkte und Lizenzen Dritter gelten ergänzend deren Bedingungen (§ 5).

§ 2Begriffe

Kurz gesagt

Damit alle dasselbe meinen.

  1. Angebot: ein von TOMORIS in Textform erstelltes, individuelles Angebot, auch als Angebot aus Microsoft Dynamics 365 Business Central oder im Kundenportal eines Produkts.

  2. Leistungsschein: die Beschreibung von Umfang, Modulen, Mengen und gegebenenfalls Service Levels einer Dauerleistung, etwa eines GRID-Vertrags.

  3. Abo: ein entgeltlicher Vertrag über eine Software oder einen Cloud-Dienst mit fester Laufzeit (etwa ein Monat oder ein Jahr), der sich automatisch verlängert, wenn er nicht gekündigt wird.

  4. Einmalkauf: ein Vertrag gegen ein einmaliges Entgelt ohne automatische Verlängerung, etwa ein Pass, eine Einrichtung oder ein unbefristeter Kauf (Lifetime).

  5. Kundenportal: der Bereich eines Produkts oder von TOMORIS, in dem sich der Kunde anmeldet und Bestellungen, Abos, Rechnungen und Einstellungen verwaltet; dazu gehört das Kundenportal des Zahlungsdienstleisters Stripe.

  6. Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail.

  7. Werktage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich sowie der 24. und 31. Dezember.

§ 3Vertragsschluss

Kurz gesagt

Online kaufen derzeit Unternehmen mit Sitz in Österreich; der Vertrag steht, wenn die Zahlung abgeschlossen ist. Alle anderen bekommen ein Angebot. Welche Fassung dieser AGB Sie akzeptiert haben, speichern wir.

  1. Die Darstellung von Leistungen, Produkten und Preisen auf unseren Websites ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, ein Angebot abzugeben.

  2. Online-Kauf. Der Kunde wählt Produkt, Plan und Menge, gibt Firma, Land, UID-Nummer und Rechnungs-E-Mail an, akzeptiert diese AGB und, wo das Produkt personenbezogene Daten in seinem Auftrag verarbeitet, den Auftragsverarbeitungsvertrag, und wird zum Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet. Mit dem Abschluss der Zahlung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das wir mit der Freischaltung im Produkt oder der Bestätigung per E-Mail annehmen, je nachdem, was früher eintritt. Der Online-Kauf steht derzeit nur Kunden mit Sitz in Österreich offen.

  3. Bestellung im Kundenportal oder auf Rechnung. Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung freigeben oder in Textform bestätigen. Wir können eine Bestellung innerhalb von zehn Werktagen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

  4. Angebot. Für Projekte, IT-Betrieb, Trainings für Gruppen, Hardware, Lizenzen, größere Mengen, Kunden außerhalb Österreichs und öffentliche Auftraggeber erstellen wir ein Angebot. Es ist 30 Tage gültig, wenn darin nichts anderes steht. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform oder mit der Unterschrift zustande; beginnen wir auf Wunsch des Kunden vorher mit der Leistung, gilt das Angebot mit diesen AGB als angenommen.

  5. Testphase und unentgeltliche Nutzung. Für Testphasen, kostenlose Editionen und Prüfwerkzeuge kommt ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande, sobald der Kunde den Dienst aktiviert, die Software installiert oder das Werkzeug nutzt. Ob und wie eine Testphase in ein Abo übergeht, steht im Bestellvorgang und im Produktverzeichnis.

  6. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung per E-Mail oder im Kundenportal. Vertragssprache ist Deutsch.

  7. Wir speichern den Vertragsinhalt (Produkt, Plan, Menge, Preis, Firmendaten) sowie die Fassung der akzeptierten AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags und den Zeitpunkt der Zustimmung. Jede Fassung dieser AGB ist mit Versionsnummer abrufbar, ausdruckbar und speicherbar; frühere Fassungen senden wir auf Anfrage zu.

§ 4Leistungen und Mitwirkung des Kunden

Kurz gesagt

Was wir schulden, steht im Angebot, im Leistungsschein oder in der Leistungsbeschreibung. Damit es klappt, brauchen wir Ihre Mitwirkung: Zugänge, Ansprechperson, Entscheidungen.

  1. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Leistungsschein oder der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. Funktionen, die als „geplant“, „in Arbeit“ oder „Vorschau“ gekennzeichnet sind, sind angekündigt, aber nicht geschuldet.

  2. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schulden wir nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Absolute Sicherheit vor Angriffen, Schadsoftware oder Ausfällen kann niemand gewährleisten; wir schulden sie nicht.

  3. Der Kunde wirkt mit, soweit es für die Leistung nötig ist: Er benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, stellt rechtzeitig Zugänge, Informationen, Räume und Rechte bereit, trifft Entscheidungen ohne Verzögerung und informiert uns über Umstände, die die Leistung beeinflussen können. Verzögerungen und Mehraufwand aus fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

  4. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und Daten verantwortlich, die er uns übergibt oder in unseren Diensten verarbeitet, und dafür, dass er für die Systeme, an denen wir für ihn arbeiten, berechtigt ist.

  5. Datensicherung. Soweit eine Datensicherung nicht ausdrücklich Teil unserer Leistung ist, sichert der Kunde seine Daten regelmäßig und dem Risiko angemessen, insbesondere vor Änderungen, Migrationen und Updates.

  6. Zugangsdaten hält der Kunde geheim. Bemerkt er einen Missbrauch seines Kontos oder seiner Lizenz, informiert er uns unverzüglich.

§ 5Subunternehmer, Produkte Dritter, Änderungen

Kurz gesagt

Wir dürfen geeignete Partner einsetzen. Für Microsoft und andere Hersteller gelten zusätzlich deren Bedingungen. Mehr Aufwand als vereinbart machen wir nur nach Ihrer Zustimmung.

  1. Wir dürfen Subunternehmer einsetzen. Wir bleiben für deren Leistungen wie für eigene verantwortlich. Für Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten gilt Teil C.

  2. Liefern oder vermitteln wir Software, Cloud-Dienste oder Lizenzen Dritter, etwa von Microsoft, gelten für deren Nutzung zusätzlich die Bedingungen des Herstellers, insbesondere die Microsoft-Kundenvereinbarung. Der Kunde schließt diese Bedingungen, soweit nötig, unmittelbar mit dem Hersteller ab. Für Inhalt, Verfügbarkeit und Änderungen der Herstellerleistungen sind wir nicht verantwortlich; wir geben Mängelansprüche an den Hersteller weiter oder treten sie an den Kunden ab.

  3. Änderungen des Leistungsumfangs vereinbaren wir in Textform. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs erbringen wir erst nach Genehmigung des Kunden und verrechnen sie zum vereinbarten Stundensatz oder, wenn keiner vereinbart ist, zum Stundensatz laut Angebot oder Preisliste.

§ 6Preise und Zahlung

Kurz gesagt

Es gilt die Preisliste unter tomoris.com/preise zum Zeitpunkt der Bestellung oder das angenommene Angebot, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Online zahlen Sie über Stripe, auf Rechnung binnen 14 Tagen.

  1. Es gilt der Preis laut Preisliste unter tomoris.com/preise zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. laut angenommenem Angebot. Alle Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger UID-Nummer erhalten eine Rechnung ohne österreichische Umsatzsteuer (Übergang der Steuerschuld).

  2. Abos werden im Voraus für die jeweilige Laufzeit abgerechnet, Einmalkäufe mit der Bestellung oder Aktivierung, Dauerleistungen wie GRID monatlich im Voraus. Projekte, Beratung und Dienstleistungen nach Aufwand rechnen wir monatlich nach den geleisteten Stunden ab, Festpreise nach dem im Angebot vereinbarten Zahlungsplan; Reisezeiten und Spesen nach dem Angebot.

  3. Beim Online-Kauf zahlt der Kunde über den Zahlungsdienstleister Stripe, etwa per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift; Stripe zieht die Folgebeträge bei Verlängerung ein. Rechnungen erhalten Kunden per E-Mail; der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, wenn im Angebot nichts anderes steht.

  4. Einwendungen gegen eine Rechnung erhebt der Kunde innerhalb von 30 Tagen ab Zugang in Textform; danach gilt die Rechnung als anerkannt. Darauf weisen wir in der Rechnung hin. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) und der Pauschalbetrag nach § 458 UGB; zweckmäßige Kosten der Betreibung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, ersetzt der Kunde. Ist eine fällige Zahlung trotz Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht eingegangen, können wir die betroffene Leistung nach Ankündigung bis zur Zahlung aussetzen. Daten des Kunden löschen wir deswegen nicht.

  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7Preisänderungen und Wertsicherung

Kurz gesagt

Neue Preise gelten nur für künftige Laufzeiten, mit sechs Wochen Vorlauf und Ihrem Recht zu kündigen. Wo im Angebot eine Wertsicherung vereinbart ist, folgt sie dem Verbraucherpreisindex, nach oben wie nach unten.

  1. Preisänderungen für Abos gelten nur für künftige Laufzeiten. Wir kündigen sie mindestens sechs Wochen vor der Verlängerung in Textform an. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er das Abo zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; bis dahin gilt der bisherige Preis.

  2. Ist in einem Angebot oder Leistungsschein eine Wertsicherung vereinbart, ändern sich die Entgelte nach Ablauf der ersten Laufzeit, danach jährlich, im Verhältnis des von Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der Indexwert des Monats des Vertragsschlusses. Die Anpassung wirkt in beide Richtungen; wir teilen sie mit der Rechnung oder vorher in Textform mit.

  3. Fest vereinbarte Preise, etwa für eine erste Laufzeit oder als Einführungspreis, ändern wir während der vereinbarten Dauer nicht.

§ 8Laufzeit und Kündigung

Kurz gesagt

Abos verlängern sich automatisch und sind jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündbar. Für Dauerleistungen wie GRID gilt die Laufzeit aus dem Angebot. Was bezahlt ist, bleibt bis zum Ende nutzbar.

  1. Ein Abo beginnt mit Vertragsschluss oder der im Bestellvorgang genannten Aktivierung. Seine Laufzeit (etwa ein Monat oder ein Jahr) steht im Bestellvorgang; sie verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn das Abo nicht bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit gekündigt wird.

  2. Der Kunde kann ein Abo jederzeit ohne Begründung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen, im Kundenportal oder in Textform an contact@tomoris.com. Die Kündigung beendet die nächste Verlängerung; der Zugriff bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit. Wir bestätigen die Kündigung in Textform.

  3. Dauerleistungen mit Leistungsschein, etwa GRID, laufen für die im Angebot vereinbarte erste Laufzeit und verlängern sich danach jeweils um zwölf Monate, wenn nicht eine Seite drei Monate vor Ablauf in Textform kündigt; das Angebot kann anderes bestimmen.

  4. Wir können ein Abo oder eine Dauerleistung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen.

  5. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für uns liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt oder einen Dienst missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den wir zu vertreten haben, erstatten wir vorausbezahlte Entgelte für die Restlaufzeit anteilig. Im Übrigen erstatten wir bei einer Kündigung keine Entgelte für angebrochene Laufzeiten.

  6. Testphasen, Pässe und andere befristete Leistungen enden mit Ablauf ihrer Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn im Bestellvorgang nichts anderes steht.

  7. Am Vertragsende übergeben wir auf Wunsch des Kunden Dokumentation, Zugangsdaten und Konfigurationen, die wir für ihn verwaltet haben, geordnet und unterstützen einen Wechsel; Aufwand dafür verrechnen wir nach Aufwand, soweit er nicht im Vertrag enthalten ist. Daten des Kunden in unseren Diensten kann der Kunde bis zum Vertragsende exportieren; ihre Löschung richtet sich nach Teil C und den Produktbedingungen.

§ 9Abnahme von Werkleistungen

Kurz gesagt

Erstellen wir für Sie ein Werk, etwa eine Migration, eine Einrichtung oder eine individuelle Software, nehmen Sie es binnen 14 Tagen ab oder nennen uns wesentliche Mängel.

  1. Schulden wir einen Erfolg (Werk), melden wir die Fertigstellung in Textform. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder nennt uns die wesentlichen Mängel in Textform. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; wir beheben sie im Rahmen der Gewährleistung.

  2. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel nennt oder es produktiv nutzt. Darauf weisen wir in der Fertigstellungsmeldung hin.

  3. In sich abgeschlossene Teile können wir gesondert zur Abnahme vorlegen.

§ 10Gewährleistung

Kurz gesagt

Was wir liefern, hat die vereinbarten Eigenschaften. Fehler beheben wir zuerst selbst; gelingt das nicht, mindern Sie oder treten zurück. Kostenlose Leistungen gibt es so, wie sie sind.

  1. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen die vereinbarten Eigenschaften haben. Unerhebliche Abweichungen sind kein Mangel. Der Kunde weiß, dass Software nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden kann.

  2. Mängel meldet der Kunde unverzüglich nach Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Wir beheben gemeldete Mängel nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, ein Update oder eine zumutbare Umgehung in angemessener Frist. Gelingt das auch im zweiten Versuch nicht oder ist es dem Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde das Entgelt angemessen mindern oder, bei nicht bloß geringfügigen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten oder ein Abo außerordentlich kündigen.

  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe oder Abnahme. Bei Abos besteht die Gewährleistung für die Dauer der Laufzeit. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Für Hardware gilt § 924 ABGB ebenfalls nicht; Herstellergarantien bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die §§ 922 ff ABGB in dem Umfang, in dem sie für Unternehmergeschäfte nicht abbedungen sind.

  4. Kein Mangel liegt vor, wenn der Fehler auf einer Nutzung entgegen Dokumentation oder diesen AGB, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf nicht unterstützten Systemen, auf Produkten Dritter oder auf fehlender Mitwirkung des Kunden beruht.

  5. Testphasen, kostenlose Editionen, Prüfwerkzeuge und Vorschauversionen stellen wir unentgeltlich und so zur Verfügung, wie sie sind. Gewährleistung übernehmen wir dafür nicht, außer für Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben.

§ 11Haftung

Kurz gesagt

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden haften wir voll, für leichte Fahrlässigkeit nicht. Wo wir darüber hinaus haften, dann höchstens bis zum Jahresentgelt. Bei Datenverlust ersetzen wir den Aufwand, aus Ihrer Sicherung wiederherzustellen.

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO.

  2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nicht, außer bei Personenschäden.

  3. Soweit wir über Abs. 1 hinaus haften, ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, schließt entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter aus und ist je Vertragsjahr insgesamt auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat (bei Einmalkäufen und Projekten das Entgelt für die betroffene Leistung).

  4. Datenverlust. Für den Verlust oder die Veränderung von Daten haften wir, außer bei Vorsatz, nur in dem Umfang, der bei einer ordnungsgemäßen, dem Risiko angemessenen Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 5) für die Wiederherstellung angefallen wäre. Das gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich Teil unserer Leistung ist.

  5. Schadenersatzansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens in drei Jahren ab dem schädigenden Ereignis, soweit nicht Abs. 1 betroffen ist.

  6. Für unentgeltliche Leistungen haften wir nur nach Abs. 1. Die Haftungsregeln gelten auch für unsere Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12Höhere Gewalt

Kurz gesagt

Was niemand beeinflussen kann, entschuldigt beide Seiten für die Dauer des Ereignisses.

  1. Keine Seite haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit sie auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses beruht, etwa Naturereignisse, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Stromversorgung, Internet oder Rechenzentren Dritter sowie Störungen oder Änderungen bei Microsoft, Cloudflare oder anderen Anbietern, deren Dienste der Kunde oder die Leistung voraussetzt. Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses und eine angemessene Anlaufzeit.

  2. Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Seite den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Vorausbezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstatten wir anteilig.

§ 13Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Kurz gesagt

Verarbeiten wir personenbezogene Daten für Sie, gilt automatisch der Auftragsverarbeitungsvertrag in Teil C oder der des Produkts. Für Ihr Kundenkonto, Angebote und Rechnungen sind wir selbst verantwortlich.

  1. Soweit wir im Rahmen eines Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Das ist der Auftragsverarbeitungsvertrag des Produkts, soweit das Produktverzeichnis einen nennt, sonst der allgemeine Auftragsverarbeitungsvertrag in Teil C. Er ist Bestandteil jedes Vertrags, der eine solche Verarbeitung umfasst.

  2. Für Kundenkonto, Vertragsabwicklung, Angebote, Rechnungen und Zahlungen verarbeiten wir personenbezogene Daten als Verantwortliche. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung und in den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Produkts. Zahlungen über Stripe verarbeitet Stripe Payments Europe, Limited als eigener Verantwortlicher.

§ 14Vertraulichkeit

Kurz gesagt

Was wir voneinander vertraulich erfahren, bleibt unter uns, auch drei Jahre nach Vertragsende.

  1. Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind (insbesondere Angaben zur IT-Umgebung, Zugangsdaten, Sicherheitsbefunde und Preise aus Angeboten), vertraulich und nutzen sie nur zur Durchführung des Vertrags. Sie verpflichten ihre Beschäftigten und Subunternehmer entsprechend.

  2. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Seite dafür verantwortlich ist, die ihr bereits bekannt waren, die sie von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.

  3. Die Pflicht gilt während des Vertrags und drei Jahre nach seinem Ende, für Zugangsdaten und Sicherheitsbefunde unbefristet.

§ 15Rechte an Software und Ergebnissen

Kurz gesagt

Unsere Software und unser Know-how bleiben bei uns. Was wir eigens für Sie erstellen, dürfen Sie nach Bezahlung unbefristet nutzen. Als Referenz nennen wir Sie nur mit Ihrer Zustimmung.

  1. Alle Rechte an unserer Software, Dokumentation, Vorlagen, Werkzeugen und den Marken „TOMORIS“, „GRID“, „NEXT“, „EXPERTS“, „UNIVERSITY“ und den Produktnamen bleiben bei TOMORIS, soweit wir dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte einräumen.

  2. An Software und Cloud-Diensten erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, sie im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf sie nicht Dritten überlassen, nicht als Dienst für Dritte anbieten und nicht zurückentwickeln, soweit das Gesetz (§§ 40d und 40e UrhG) es nicht zwingend erlaubt.

  3. An Ergebnissen, die wir eigens für den Kunden erstellen (etwa Konzepte, Dokumentationen, Konfigurationen, Skripte und individuelle Software), erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschließliches, unbefristetes und übertragbares Recht zur Nutzung für eigene Zwecke. Unser allgemeines Know-how und wiederverwendbare Bausteine dürfen wir weiter nutzen, ohne vertrauliche Informationen des Kunden offenzulegen.

  4. Berichte, Exporte und Auswertungen, die der Kunde mit unseren Produkten über seine eigenen Daten erstellt, stehen dem Kunden zu, auch nach Vertragsende.

  5. Wir nennen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung als Referenz.

§ 16Sicherheitsprüfungen und Monitoring

Kurz gesagt

Penetrationstests, Scans und Überwachung machen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Freigabe und nur für Systeme, über die Sie verfügen dürfen.

  1. Sicherheitsprüfungen wie Penetrationstests, Schwachstellen-Scans, Phishing-Simulationen oder Prüfungen von Sicherheitskontrollen führen wir nur nach schriftlicher Freigabe des Kunden mit Umfang, Zeitraum und Zielsystemen durch. Der Kunde sichert zu, dass er über die freigegebenen Systeme verfügen darf oder die Zustimmung ihrer Betreiber, etwa von Hostern oder Cloud-Anbietern, eingeholt hat, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden Berechtigung entstehen.

  2. Prüfungen und Monitoring können Alarme in Sicherheitsprodukten auslösen oder Systeme belasten. Der Kunde informiert sein Sicherheitsteam und seine Dienstleister vorab. Solche Alarme oder Blockaden sind kein Mangel.

  3. Befunde, Bewertungen, Scores und Empfehlungen beruhen auf den bei der Prüfung verfügbaren Informationen. Sie sind eine technische Hilfe, keine Rechts-, Revisions- oder Zertifizierungsleistung, und garantieren weder Vollständigkeit noch einen bestimmten Sicherheitszustand.

§ 17Exportkontrolle und Sanktionen

Kurz gesagt

Wir liefern nicht an sanktionierte Personen oder in sanktionierte Länder, und Sie geben unsere Leistungen dorthin auch nicht weiter.

  1. Der Kunde beachtet die anwendbaren Vorschriften zur Exportkontrolle und zu Sanktionen, insbesondere der Europäischen Union und Österreichs. Er nutzt unsere Leistungen nicht in Ländern, für Personen oder für Zwecke, für die das verboten ist, und gibt sie dorthin nicht weiter.

  2. Der Kunde versichert, dass weder er noch seine Eigentümer oder Geschäftsführer auf einer Sanktionsliste der EU, der Vereinten Nationen oder Österreichs stehen. Ist das der Fall oder verstößt der Kunde gegen Abs. 1, dürfen wir die Leistung verweigern und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 18Änderungen dieser AGB

Kurz gesagt

Neue Fassungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Für laufende Verträge gelten sie frühestens ab der nächsten Verlängerung, und Sie können vorher widersprechen.

  1. Wir können diese AGB für die Zukunft ändern, etwa wegen neuer Leistungen oder Produkte, geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung. Jede Fassung trägt eine Versionsnummer und ein Datum und ist unter tomoris.com/terms abrufbar.

  2. Änderungen für laufende Abos und Dauerleistungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die Rechnungs-E-Mail oder die Kundenadministratoren mit; die Mitteilung nennt die Änderungen. Sie werden frühestens mit der nächsten Verlängerung wirksam. Widerspricht der Kunde nicht vor diesem Zeitpunkt in Textform, gilt die neue Fassung ab der Verlängerung; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit, und bis dahin gilt die bisherige Fassung.

  3. Neue Bestellungen, Angebote, Testphasen und Verlängerungen nach dem Inkrafttreten unterliegen der jeweils neuen Fassung. Welche Fassung der Kunde akzeptiert hat, ist mit der Bestellung gespeichert.

§ 19Schlussbestimmungen

Kurz gesagt

Es gilt österreichisches Recht ohne UN-Kaufrecht; Gericht ist Wels. Verbindlich ist die deutsche Fassung. Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Rest gültig.

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit TOMORIS ist das für den Sitz der TOMORIS GmbH (4614 Marchtrenk) sachlich zuständige Gericht in Wels. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.

  3. Erklärungen nach diesen AGB können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  4. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; wir stimmen bei einer Unternehmensübertragung oder Umgründung des Kunden nicht ohne sachlichen Grund dagegen. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Umgründung oder Übertragung unseres Unternehmens auf einen Rechtsnachfolger übertragen.

  5. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  6. Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung stellen wir zur Information bereit; bei Abweichungen gilt allein die deutsche Fassung.

Teil B

Besondere Bedingungen nach Leistungsart

Ergänzt Teil A für die jeweilige Leistungsart und geht ihm vor.

§ 20Software, Apps und Cloud-Dienste

Kurz gesagt

Gilt für jedes TOMORIS Produkt, das Sie nutzen, gleich ob im Browser, als App, als Add-in oder installiert. Hohe Verfügbarkeit ist unser Ziel; garantierte Zeiten gibt es nur mit SLA.

  1. Wir stellen Cloud-Dienste über das Internet bereit und betreiben sie auf eigenen Servern in Österreich oder bei den im Auftragsverarbeitungsvertrag genannten Anbietern. Installierbare Software liefern wir zum Download. Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen laut Leistungsbeschreibung, etwa einen Microsoft-365-Mandanten und die nötigen Zustimmungen.

  2. Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit. Ausgenommen sind angekündigte Wartungen, die wir nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen, sowie Störungen außerhalb unseres Einflusses (§ 12). Verbindliche Verfügbarkeiten, Reaktions- oder Behebungszeiten gelten nur mit einer gesonderten Vereinbarung (SLA).

  3. Support leisten wir per E-Mail an contact@tomoris.com oder über den im Produkt genannten Kanal auf Deutsch (auf Wunsch auf Englisch), an Werktagen von 8 bis 17 Uhr österreichischer Zeit. Wir bemühen uns um eine erste Antwort innerhalb von zwei Werktagen, bei Störungen, die den produktiven Einsatz verhindern, oder bei Sicherheitsfragen innerhalb eines Werktags. Diese Zeiten sind Zielwerte ohne Gewähr. Für Testphasen und kostenlose Editionen besteht kein Anspruch auf Support.

  4. Wir entwickeln unsere Produkte weiter und dürfen sie ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Funktionen eines bezahlten Plans schränken wir während einer laufenden Laufzeit nicht ein. Müssen wir das aus rechtlichen oder Sicherheitsgründen doch tun, kann der Kunde das Abo außerordentlich kündigen und erhält vorausbezahlte Entgelte für die Restlaufzeit anteilig zurück.

  5. Abos, Pläne, Laufzeiten, Testphasen und Mengen (etwa je Postfach, Haus, Ressource oder Repository) ergeben sich aus dem Bestellvorgang und der Preisliste. Erhöht der Kunde während der Laufzeit die Menge, wird der Unterschied anteilig für die restliche Laufzeit berechnet; eine Verringerung wirkt ab der nächsten Verlängerung.

  6. Einmalkäufe und unbefristete Käufe (Lifetime) verlängern sich nicht und müssen nicht gekündigt werden. Ein unbefristeter Kauf berechtigt zur Nutzung, solange wir den Dienst betreiben; was dafür gilt, steht in den Produktbedingungen.

  7. Stellen wir einen Dienst insgesamt ein, kündigen wir das mindestens zwölf Monate vorher in Textform an. Entgelte, die für die Zeit nach der Einstellung bereits bezahlt sind, erstatten wir anteilig.

  8. Missbrauch, etwa Angriffe auf den Dienst, das Umgehen von Lizenz- oder Mengengrenzen oder rechtswidrige Inhalte, ist untersagt. Bei einem erheblichen Verstoß dürfen wir den Zugang nach Ankündigung sperren, bei Gefahr für den Dienst oder Dritte sofort.

§ 21IT-Betrieb und Managed Services (GRID)

Kurz gesagt

Was wir betreuen, wie schnell wir reagieren und was der Monat kostet, steht im Leistungsschein. Alles darüber hinaus machen wir nur nach Ihrer Genehmigung.

  1. Umfang, Module, betreute Geräte, Benutzer und Standorte sowie etwaige Service Levels ergeben sich aus dem Leistungsschein. Service Levels gelten nur, wenn sie dort oder in einem SLA ausdrücklich vereinbart sind; sie beginnen mit dem Eingang der Meldung über den vereinbarten Kanal innerhalb der vereinbarten Servicezeiten.

  2. Das monatliche Entgelt wird jeweils am Ersten des Monats für den laufenden Monat verrechnet, wenn das Angebot nichts anderes bestimmt. Ändern sich die Mengen dauerhaft, passen wir den Leistungsschein in Abstimmung mit dem Kunden an.

  3. Leistungen außerhalb des Leistungsscheins führen wir erst nach Genehmigung des Kunden durch und verrechnen sie zum vereinbarten Stundensatz.

  4. Der Kunde räumt uns die für den Betrieb nötigen Zugänge und Berechtigungen ein und entzieht sie nicht ohne Abstimmung. Eingriffe des Kunden oder Dritter in die betreuten Systeme stimmt er mit uns ab; Folgen nicht abgestimmter Eingriffe sind nicht von unseren Leistungen umfasst.

  5. Soweit eine Datensicherung Teil des Leistungsscheins ist, schulden wir die vereinbarte Sicherung und Wiederherstellung, nicht die Unversehrtheit von Daten, die vor der Sicherung bereits beschädigt waren.

§ 22Projekte, Beratung und Dienstleistungen (EXPERTS)

Kurz gesagt

Wir arbeiten nach Aufwand oder zum Festpreis laut Angebot. Termine planen wir gemeinsam; Änderungswünsche besprechen wir, bevor sie Geld kosten.

  1. Nach Aufwand erbrachte Leistungen verrechnen wir nach den tatsächlich geleisteten Stunden in Einheiten von 15 Minuten zum Stundensatz laut Angebot, mit einem Tätigkeitsnachweis. Schätzungen im Angebot sind unverbindlich; zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 15 % ab, informieren wir den Kunden vorher.

  2. Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Umfang. Mehraufwand aus Änderungen oder fehlender Mitwirkung verrechnen wir nach § 5 Abs. 3 nach Aufwand.

  3. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Vom Kunden kurzfristig, weniger als zwei Werktage vorher, abgesagte Termine vor Ort können wir mit dem geplanten Aufwand, höchstens einem halben Tag, verrechnen.

  4. Für Arbeiten mit Wirkung auf den produktiven Betrieb, etwa Migrationen, Updates oder Umstellungen, stimmen wir das Wartungsfenster mit dem Kunden ab. Der Kunde stellt sicher, dass vorher eine aktuelle Datensicherung vorliegt (§ 4 Abs. 5).

§ 23Hardware und Lizenzen

Kurz gesagt

Hardware bleibt bis zur Bezahlung unser Eigentum. Bei Microsoft- und anderen Lizenzen gelten Laufzeiten und Kündigungsregeln des Herstellers, auch wenn wir sie für Sie beschaffen.

  1. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder, beim Versand, mit der Übergabe an das Transportunternehmen über. Der Kunde prüft die Lieferung unverzüglich und meldet erkennbare Mängel und Transportschäden innerhalb von sieben Tagen in Textform (§§ 377 f UGB).

  2. Für Hardware gelten zusätzlich die Garantiebedingungen des Herstellers. Wir unterstützen den Kunden bei der Abwicklung; Garantieleistungen erbringt der Hersteller.

  3. Lizenzen und Abonnements Dritter, insbesondere Microsoft 365, Microsoft Azure und andere Cloud-Abonnements, richten sich in Laufzeit, Verlängerung, Änderung, Kündigung und Preis nach den Bedingungen des Herstellers. Jahres- und Mehrjahresverpflichtungen des Herstellers sind nicht vorzeitig kündbar oder reduzierbar, auch wenn monatlich abgerechnet wird. Preisänderungen des Herstellers geben wir zum Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit weiter.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Lizenzen nur im erlaubten Umfang zu nutzen. Beratung zur Lizenzierung leisten wir nach bestem Wissen auf Grundlage der Angaben des Kunden und der zum Zeitpunkt der Beratung gültigen Herstellerregeln.

§ 24Trainings und Schulungen (UNIVERSITY)

Kurz gesagt

Anmeldung, Termin und Inhalt stehen in der Kursbeschreibung oder im Angebot. Statt abzusagen können Sie jederzeit eine Ersatzperson schicken.

  1. Inhalt, Dauer, Ort oder Online-Durchführung und Preis eines Trainings ergeben sich aus der Kursbeschreibung oder dem Angebot. Online-Kurse und Lernpfade stehen für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung; ein Abo dafür ist nach § 8 kündbar.

  2. Der Kunde kann statt einer angemeldeten Person jederzeit kostenlos eine Ersatzperson benennen. Storniert der Kunde ein Training mit festem Termin bis 14 Tage vor Beginn, ist es kostenlos; danach verrechnen wir 50 % und ab drei Werktagen vor Beginn oder bei Nichterscheinen 100 % des Entgelts, wenn das Angebot nichts anderes bestimmt.

  3. Wir können ein Training aus wichtigem Grund, etwa bei Erkrankung der Trainerin oder des Trainers oder zu wenigen Anmeldungen, verschieben oder absagen. Bereits bezahlte Entgelte erstatten wir dann vollständig oder rechnen sie auf Wunsch auf einen anderen Termin an; weitere Ansprüche bestehen nicht, außer nach § 11 Abs. 1.

  4. Schulungsunterlagen dürfen die Teilnehmenden für eigene Zwecke nutzen, aber nicht vervielfältigen, veröffentlichen oder für eigene Schulungen verwenden. Prüfungen und Zertifizierungen der Hersteller, etwa von Microsoft, unterliegen deren Bedingungen; einen Prüfungserfolg schulden wir nicht.

Teil C

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Gilt, wenn wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten und das Produktverzeichnis keinen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag nennt, insbesondere für IT-Betrieb, Projekte und Support mit Zugriff auf Systeme des Kunden.

§ 25Gegenstand, Dauer und Rollen

Kurz gesagt

Sie sind Verantwortlicher, wir sind Auftragsverarbeiter, und wir verarbeiten Ihre Daten nur für den vereinbarten Zweck und so lange wie nötig.

  1. Dieser Vertrag gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der TOMORIS GmbH als Auftragsverarbeiter für jede Verarbeitung personenbezogener Daten, die TOMORIS im Auftrag des Kunden im Rahmen eines Vertrags nach diesen AGB durchführt.

  2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen ergeben sich aus dem Hauptvertrag (Angebot, Leistungsschein, Leistungsbeschreibung). Typisch sind Verzeichnis-, Kontakt- und Benutzerdaten, Protokoll- und Gerätedaten sowie Inhalte, auf die TOMORIS beim Betrieb, bei der Fehleranalyse oder bei einer Migration zugreifen muss, von Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern des Kunden.

  3. Der Vertrag gilt für die Dauer des Hauptvertrags und danach, bis die Daten nach § 30 zurückgegeben oder gelöscht sind.

§ 26Weisungen und Vertraulichkeit

Kurz gesagt

Wir handeln nur auf Ihre Weisung, und alle, die mit Ihren Daten arbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

  1. TOMORIS verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, TOMORIS ist durch Unionsrecht oder österreichisches Recht dazu verpflichtet; in einem solchen Fall teilt TOMORIS dem Kunden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO).

  2. Weisungen sind dieser Vertrag, der Hauptvertrag, die Einstellungen des Kunden in unseren Diensten und weitere Weisungen in Textform an contact@tomoris.com. Ist TOMORIS der Auffassung, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt, informiert TOMORIS den Kunden unverzüglich und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

  3. TOMORIS gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (lit. b).

§ 27Sicherheit der Verarbeitung

Kurz gesagt

Wir schützen Ihre Daten nach Art. 32 DSGVO mit Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind.

  1. TOMORIS ergreift alle nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (lit. c), insbesondere: Zugriff nur für namentlich berechtigte Personen mit persönlicher Anmeldung und Mehrfaktor-Authentifizierung nach dem Prinzip der geringsten Rechte; verschlüsselte Übertragung; Trennung der Daten verschiedener Kunden; Protokollierung administrativer Zugriffe; regelmäßige Sicherheitsupdates; Datensicherung der eigenen Systeme; ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

  2. Die Maßnahmen dürfen dem technischen Fortschritt angepasst werden, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Eine aktuelle Beschreibung der Maßnahmen für die Leistungen des Kunden erhält der Kunde auf Anfrage.

§ 28Unterauftragsverarbeiter

Kurz gesagt

Weitere Dienstleister setzen wir nur mit Ihrer Genehmigung ein. Neue kündigen wir 30 Tage vorher an; widersprechen Sie, können Sie kündigen.

  1. Der Kunde genehmigt allgemein den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter). Die beim Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt der Hauptvertrag, die Leistungsbeschreibung oder die Datenschutzhinweise des Produkts; die Liste erhält der Kunde auf Anfrage. TOMORIS erlegt ihnen dieselben Datenschutzpflichten auf (Art. 28 Abs. 4 DSGVO) (lit. d).

  2. Will TOMORIS einen Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder ersetzen, informiert TOMORIS den Kunden mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund Einspruch erheben (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Erhebt er Einspruch und finden die Parteien keine Lösung, kann er den betroffenen Vertrag außerordentlich kündigen.

  3. Kein Unterauftragsverarbeiter von TOMORIS ist Microsoft als Anbieter des Microsoft-365-Mandanten des Kunden; diese Verarbeitung richtet sich nach dem Vertrag des Kunden mit Microsoft.

  4. Übermittlungen in Drittländer außerhalb des EWR erfolgen nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff DSGVO erfüllt sind, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss wie das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

§ 29Unterstützung des Kunden

Kurz gesagt

Wir helfen Ihnen bei Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und wenn etwas passiert, und melden Datenschutzverletzungen spätestens binnen 48 Stunden.

  1. TOMORIS unterstützt den Kunden angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nach Art. 12 bis 23 DSGVO (lit. e). Anträge, die bei TOMORIS eingehen, leitet TOMORIS unverzüglich an den Kunden weiter.

  2. TOMORIS unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der verfügbaren Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO (lit. f).

  3. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet TOMORIS dem Kunden unverzüglich, spätestens 48 Stunden nachdem sie TOMORIS bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit bekannt, und ergreift die nötigen Maßnahmen zur Eindämmung. Produktbedingungen können eine kürzere Frist vorsehen.

  4. Unterstützungsleistungen, die nicht auf einem Verstoß von TOMORIS beruhen und über das Übliche hinausgehen, kann TOMORIS nach Aufwand verrechnen.

§ 30Rückgabe und Löschung

Kurz gesagt

Am Ende geben wir Ihnen Ihre Daten zurück oder löschen sie, wie Sie es wünschen.

  1. Nach Abschluss der Leistungen gibt TOMORIS nach Wahl des Kunden alle personenbezogenen Daten zurück oder löscht sie, sofern nicht nach Unionsrecht oder österreichischem Recht eine Pflicht zur Speicherung besteht (lit. g). Trifft der Kunde keine Wahl, löscht TOMORIS die Daten spätestens 90 Tage nach Vertragsende; Produktbedingungen können andere Fristen vorsehen.

  2. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen der üblichen Rotation überschrieben und bis dahin nicht mehr verwendet.

§ 31Nachweise und Überprüfungen

Kurz gesagt

Wir zeigen Ihnen, dass wir uns an diesen Vertrag halten. Eine Prüfung ist einmal im Jahr möglich, mit 30 Tagen Vorlauf.

  1. TOMORIS stellt dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer (lit. h).

  2. Eine Überprüfung ist einmal im Jahr möglich und wird mindestens 30 Tage vorher angekündigt, bei einer Datenschutzverletzung oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde auch kurzfristig. Sie findet während der Geschäftszeiten statt, ohne den Betrieb unverhältnismäßig zu stören und ohne Zugang zu Daten anderer Kunden. Ihre Kosten trägt der Kunde.

  3. TOMORIS hat keinen Datenschutzbeauftragten benannt, solange keine Pflicht dazu besteht. Anfragen zum Datenschutz richten Sie an contact@tomoris.com.

§ 32Haftung und Vorrang

Kurz gesagt

Für die Haftung gelten die AGB und die DSGVO. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Datenschutzfragen vor.

  1. Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gilt § 11 dieser AGB.

  2. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und anderen Teilen der Vereinbarung gehen in Fragen des Datenschutzes die Regelungen dieses Vertrags vor. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag eines Produkts oder ein gesondert unterzeichneter Auftragsverarbeitungsvertrag geht diesem Vertrag vor.

Teil D

Produktverzeichnis

Jede Leistung und jedes Produkt mit eigener Sprungmarke. Wo ein Produkt eigene, freigegebene Produktbedingungen oder einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag hat, gehen diese nach § 1 Abs. 5 vor; im Übrigen gelten diese AGB. Laufzeiten und Testphasen kommen aus dem zentralen Preiskatalog, Preise stehen unter tomoris.com/preise.

GRID

GRID Managed Services

Umfang, Module und Service Levels laut Leistungsschein; Teil B § 21 und der allgemeine Auftragsverarbeitungsvertrag in Teil C.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

EXPERTS

EXPERTS Projekte & Beratung

Projekte, Beratung, Hardware und Lizenzen nach Angebot; Teil B § 22 und § 23.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

UNIVERSITY

TOMORIS UNIVERSITY

Trainings, Kurse und Lernpfade; Teil B § 24.

Abos: Die Kündigung beendet die nächste Verlängerung, der Zugriff bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

NEXT.ManagedGAL

Abrechnung
monatlich · jährlich · einmalig
Testphase
keine

Firmenadressbuch in jedem Postfach. Unbefristeter Kauf (Lifetime) nur auf Anfrage per Angebot; stellt TOMORIS den Dienst vor Ablauf von 36 Monaten nach der Aktivierung ein, wird das einmalige Entgelt für jeden vollen Monat bis dahin anteilig erstattet.

Datenschutzverletzungen meldet TOMORIS bei diesem Produkt spätestens binnen 8 Stunden.

NEXT

NEXT.Space

Workplace- und Desk-Booking, Preis je Ressource; Kündigung zum Ende der Laufzeit.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

DirectoryOps

Active-Directory-Konsole mit Community-, Pro-, MSP- und Berater-Edition. Die Software verarbeitet Verzeichnisdaten nur lokal beim Kunden; TOMORIS ist dafür kein Auftragsverarbeiter.

Preisänderungen kündigt TOMORIS bei diesem Produkt 60 Tage vorher an.

NEXT

NEXT.Atlas

Abrechnung
monatlich · jährlich
Testphase
7 Tage

KI-Potenzialanalyse als Abo; begleitete Einführung nach Angebot.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

NEXT Code Guard

Abrechnung
monatlich
Testphase
14 Tage

KI-Code-Prüfung für GitHub als App; die Bedingungen von GitHub gelten zusätzlich (§ 5 Abs. 2).

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

NEXT Booking

Abrechnung
monatlich · jährlich
Testphase
keine

Nur für Unternehmer; Auftragsverarbeitungsvertrag vor jeder Kunden-Buchungsseite.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

GRID

GRID.DarkWatch

Abrechnung
monatlich · jährlich
Testphase
14 Tage

Darkweb- und Leak-Monitoring. Abgelaufene Testphasen verlängern sich nicht automatisch; Daten werden 90 Tage nach Vertragsende gelöscht.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

GRID

GRID.SupplyCheck / NIS2 Cockpit

Abrechnung
monatlich · jährlich
Testphase
30 Tage

NIS2-Readiness und Lieferkettenprüfung. Kündigung: Zugriff bis zum Ende der bezahlten Laufzeit, ohne Kulanzfrist.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

GRID

GRID.WebWatch

Abrechnung
monatlich
Testphase
keine

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

GRID

GRID.WHISPER

Zero-Knowledge Secret Sharing; die Inhalte werden im Browser verschlüsselt, TOMORIS kann sie nicht lesen.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

TOMORIS

INSIGHT Kundenportal

Kundenportal für Tickets, Verträge und Berichte; Bestandteil der Verträge, für die es freigeschaltet ist.

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

WorkAssist

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

TimeSync

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

NEXT.MailAutomate

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

NEXT.TicketAssist + NEXT.Ghostwriter

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

NEXT

Werft

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

TOMORIS

TOMORIS Toolbox

Kostenlose Prüfwerkzeuge und Downloads ohne Vertrag; es gelten § 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 6 (unentgeltlich, so wie sie sind).

Es gelten diese AGB allein; für Auftragsverarbeitung Teil C.

EFassungen

Jede Fassung bleibt abrufbar. Frühere Fassungen senden wir auf Anfrage an contact@tomoris.com zu.

VersionStandÄnderung
1.030.10.2026Erste zentrale Fassung für alle Leistungen und Produkte der TOMORIS GmbH, mit Produktverzeichnis und allgemeinem Auftragsverarbeitungsvertrag.

Für Entwicklungen: Version und Sprungmarken maschinenlesbar unter tomoris.com/terms.json.

TOMORIS GmbH · Saturnstraße 1 · 4614 Marchtrenk · Österreich · FN 547810d, Landesgericht Wels · UID ATU76333317