TOOLBOX · COMPLIANCE & NIS2
REIFEGRADCHECKGEMEINDEN.
Wie gut ist Ihr Gemeindeamt geschützt? 13 Fragen nach dem BSI-Profil für Kommunalverwaltungen, dem IT-Grundschutz und der DSGVO, sofort ein Reifegrad mit Maßnahme, Begründung und Quelle zu jeder Lücke.
SO RECHNET DER CHECK
Nachvollziehbar
statt Bauchgefühl.
13 Fragen, höchstens 28 Punkte. Die Maßnahmen stützen sich auf die genannten Quellen, einzelne Umsetzungsbeispiele sind Empfehlungen von TOMORIS; Gewichte und Stufen sind eine Einschätzung von TOMORIS nach der Wirkung einer Maßnahme.
- 01
Antworten werden Punkte
Ja zählt 1, Teilweise 0,5 und Nein 0 Punkte, jeweils mal dem Gewicht der Frage. Wissen Sie es nicht, wählen Sie Nein.
- 02
Gewicht nach Wirkung
Schlüsselmaßnahme (3, hier 4×): Schützt unmittelbar vor den schwersten Folgen eines Angriffs oder Ausfalls: Datenverlust, Stillstand oder die Übernahme von Konten und Zugängen. Wichtige Maßnahme (2, hier 7×): Macht einen Vorfall unwahrscheinlicher oder begrenzt sein Ausmaß und seine Dauer. Grundlage (1, hier 2×): Organisatorische Voraussetzung, die über die anderen Maßnahmen wirkt, etwa Verantwortung, Überblick oder Dokumentation.
- 03
Prozent und Stufe
Erreichte durch mögliche Punkte, abgerundet auf ganze Prozent. Stufe 1 Einstieg: 0 bis 39 Prozent. Stufe 2 Grundlagen: 40 bis 69 Prozent. Stufe 3 Fortgeschritten: 70 bis 89 Prozent. Stufe 4 Etabliert: ab 90 Prozent.
- 04
Schlüsselmaßnahmen begrenzen
Ist eine Schlüsselmaßnahme mit Nein beantwortet, bleibt der Reifegrad bei höchstens Stufe 2, auch wenn die Prozentzahl höher liegt. Der Bericht nennt die offenen Maßnahmen nach Gewicht sortiert.
GRUNDLAGE
Worauf die
Fragen beruhen.
Gemeinden und Gemeindeverbände zählen nach § 24 Abs. 3 NISG 2026 nicht zu den Einrichtungen im Sektor der öffentlichen Verwaltung. Wer in der Gemeinde Trinkwasser liefert oder Abwasser sammelt, entsorgt oder behandelt, ob die Gemeinde selbst, eine Gemeindegesellschaft oder ein Verband, kann trotzdem als Einrichtung eines anderen Sektors erfasst sein; das prüfen Sie gesondert mit dem NIS2-Check.
Die DSGVO gilt für jede Gemeinde: geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 und, als öffentliche Stelle, eine Datenschutzbeauftragte oder ein Datenschutzbeauftragter nach Art. 37.
Die Fragen folgen dem IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ in der Version 4.0 vom 13.11.2023. Es wurde von der Arbeitsgruppe kommunale Basis-Absicherung (AG koBA) mit Unterstützung des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebunds erarbeitet, vom BSI veröffentlicht und beschreibt Mindestmaßnahmen als Einstieg. In Österreich ist es keine Rechtspflicht, aber ein gut übertragbares Vorbild.
- RECHTSQUELLE
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), konsolidierte Fassung
Fundstellen: Art. 37 Abs. 1 lit. a, Abs. 3, 6 und 7, Art. 38 Abs. 1; Art. 32 Abs. 1 lit. c; Art. 28 Abs. 3; Art. 33 Abs. 1.
Zur Quelle - VORBILD · BSI
BSI und AG koBA: IT-Grundschutz-Profil Basis-Absicherung Kommunalverwaltung, Version 4.0 (13.11.2023)
Fundstellen: Abschnitt 9.1.1 zu ISMS.1.A4, Abschnitt 9.1.2 zu ORP.1.A1; Abschnitt 9.1.8 zu CON.2.A1; Abschnitte 7.2 und 8.1, Abschnitt 9.1.2 (ORP.1.A2); Abschnitt 9.1.5 (ORP.4.A1 bis A9); Abschnitt 9.1.13 (OPS.1.1.2); Abschnitt 6.2; Abschnitt 9.1.14 (OPS.1.1.3.A1 bis A3, A15); Abschnitt 9.1.15 zu OPS.1.1.4.A5 und A7; Abschnitt 9.1.9 zu CON.3.A12; Abschnitt 9.1.18 (OPS.1.2.5.A1 bis A3; Besonderheiten zu A8 und A19); Abschnitte 9.1.19 und 9.1.20; Abschnitt 9.1.22 (DER.2.1.A1 bis A6); Abschnitt 9.1.4 (ORP.3.A1, A3 und A6).
Zur Quelle - VORBILD · BSI
BSI: IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023
Fundstellen: ISMS.1.A1 und ISMS.1.A4; ORP.1.A2 und OPS.2.3.A11; ORP.4.A1, ORP.4.A2, ORP.4.A3 und ORP.2.A2; OPS.1.1.2.A21 und OPS.1.1.2.A22; ORP.4.A10 und ORP.4.A21; OPS.1.1.3.A2 und OPS.1.1.3.A15; OPS.1.1.4.A3, A5, A6 und A7; CON.3.A5, A12, A14 und A15; OPS.1.2.5.A3 und OPS.1.2.5.A19; OPS.2.3.A4, OPS.2.3.A7, OPS.2.2.A9 und OPS.2.2.A14; DER.2.1.A1 bis A6; ORP.3.A1, ORP.3.A3 und ORP.3.A6.
Zur Quelle - VORBILD · BSI
BSI: Zwei-Faktor-Authentisierung
Fundstellen: Abschnitte „Bitte nicht: Die Zwei-Faktor-Authentisierung deaktivieren“ und „Empfehlungen“.
Zur Quelle
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FRAGEN
Gut zu wissen.
Wie wird der Reifegrad berechnet?
Jede Antwort bringt Punkte: Ja 1, Teilweise 0,5, Nein 0, multipliziert mit dem Gewicht der Frage (Schlüsselmaßnahme 3, wichtige Maßnahme 2, Grundlage 1). Diese Checkliste hat 13 Fragen und höchstens 28 Punkte. Die erreichten Punkte ergeben einen Prozentwert, abgerundet; daraus folgt die Stufe: Stufe 1 Einstieg 0 bis 39 Prozent, Stufe 2 Grundlagen 40 bis 69 Prozent, Stufe 3 Fortgeschritten 70 bis 89 Prozent, Stufe 4 Etabliert ab 90 Prozent. Ist eine Schlüsselmaßnahme mit Nein beantwortet, bleibt der Reifegrad bei höchstens Stufe 2.
Woher stammen die Fragen?
Aus dem IT-Grundschutz-Profil „Basis-Absicherung Kommunalverwaltung“ in der Version 4.0 vom 13.11.2023, das die Arbeitsgruppe kommunale Basis-Absicherung (AG koBA) mit Unterstützung der deutschen kommunalen Spitzenverbände erarbeitet hat und das BSI veröffentlicht, ergänzt um das IT-Grundschutz-Kompendium in der Edition 2023, die BSI-Empfehlung zur Zwei-Faktor-Authentisierung und die DSGVO. Das Profil ist deutsch und in Österreich keine Rechtspflicht, beschreibt aber Mindestmaßnahmen, die sich gut übertragen lassen. Jede Frage nennt ihre Fundstelle.
Gilt NIS2 für Gemeinden?
Als Einrichtung im Sektor öffentliche Verwaltung nicht: Gemeinden und Gemeindeverbände sind nach § 24 Abs. 3 NISG 2026 ausgenommen. Wer in der Gemeinde Trinkwasser liefert, Abwasser sammelt, entsorgt oder behandelt oder Abfälle sammelt oder behandelt, ob die Gemeinde selbst, eine Gemeindegesellschaft oder ein Verband, kann aber als Einrichtung der in Anlage 1 oder 2 genannten Art erfasst sein: in der Regel ab der Größe eines mittleren Unternehmens (§§ 24 und 25), unabhängig von der Größe auch nach Einstufung durch die Cybersicherheitsbehörde (§ 26) oder als kritische Einrichtung. Nicht erfasst ist, für wen die Abwasserentsorgung nur ein nicht wesentlicher Teil der allgemeinen Tätigkeit ist oder wessen Haupttätigkeit nicht die Abfallbewirtschaftung ist; das kann gerade auf die Gemeinde selbst zutreffen. Ob Ihre Gemeinde oder ihre Betriebe erfasst sind, prüfen Sie mit dem NIS2-Betroffenheitscheck.
Ist das Ergebnis ein Nachweis oder eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine Selbsteinschätzung anhand Ihrer Antworten. Er ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung und weist nicht nach, dass gesetzliche oder berufsrechtliche Anforderungen erfüllt sind. Die Gewichte und Stufen sind eine Einschätzung von TOMORIS; die Maßnahmen stützen sich auf die genannten Quellen, einzelne Umsetzungsbeispiele sind Empfehlungen von TOMORIS.
Werden meine Antworten übertragen oder gespeichert?
Nein. Fragebogen und Auswertung laufen vollständig in Ihrem Browser; Ihre Antworten werden weder an TOMORIS noch an Dritte übertragen und nicht gespeichert, auch nicht auf Ihrem Gerät. Erst wenn Sie „Ergebnis besprechen“ wählen, übernimmt das Kontaktformular Branche und Reifegradstufe als Thema, Ihre einzelnen Antworten nicht.
Wie speichere ich den Bericht als PDF?
Im Bericht „Drucken oder als PDF“ wählen und im Druckdialog als Drucker „Als PDF speichern“ oder „Microsoft Print to PDF“ einstellen. Gedruckt wird nur der Bericht, im dunklen Modus hell.
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Ergebnis da.
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Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.