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IT-Notfall-handbuch alsVorlage.
Im Ernstfall fehlt die Zeit, Zuständigkeiten zu klären und Telefonnummern zu suchen. Ein IT-Notfallhandbuch bündelt vorab, was dann gebraucht wird: Rollen, Sofortmaßnahmen, Alarmierung und Eskalation sowie Kommunikations- und Wiederanlaufpläne, wie es der BSI-Baustein DER.4 beschreibt. Diese Vorlage gibt dafür eine Gliederung mit Mustertexten und Tabellen zum Ausfüllen vor. Grundlage sind der BSI-Standard 200-4, die NIST-Leitfäden SP 800-34 und SP 800-61 sowie die Anforderungen an Notfallpläne, die seit Oktober 2026 für Einrichtungen unter dem NISG 2026 gelten.
Kostenloses PDF · Vorlage
IT-Notfallhandbuch: Vorlage für Alarmierung, Sofortmaßnahmen und Wiederanlauf
- Thema
- Backup & Notfall
- Format
- PDF, A4
- Umfang
- 10 Seiten
- Größe
- 132 KB
- Stand
- 25.10.2026
- Quellen
- 11
FÜR WEN
Für wen
das gedacht ist.
Ausfüllbare Gliederung mit Notfallstab, Kontaktliste, Einstufung, Sofortmaßnahmen, Wiederanlauf und Übungsplan, belegt mit BSI-Standard 200-4, NIST und NISG 2026.
- Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen, die für den IT-Ernstfall vorsorgen will
- IT-Leitung, Informationssicherheits- und Notfallverantwortliche
- IT-Dienstleister, die mit ihren Kunden Notfallpläne erstellen und üben
- Wesentliche und wichtige Einrichtungen, die ihren Notfallplan nach NISG 2026 dokumentieren müssen
9 ABSCHNITTE
Was drin
steht.
Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.
- 01
Was ins IT-Notfallhandbuch gehört
Inhalte nach BSI DER.4, Aufbau nach BSI-Standard 200-4 und was unter dem NISG 2026 Pflicht ist.
- 02
Geltungsbereich und Notfallstab
Wofür das Handbuch gilt, wer im Stab sitzt, wer vertritt und was der Stab ohne Rückfrage entscheiden darf.
- 03
Alarmierung und Kontaktliste
Vom ersten Hinweis bis zum alarmierten Stab, mit Kontaktlisten intern und extern zum Ausfüllen.
- 04
Störung, Notfall oder Krise
Die drei Stufen nach BSI-Standard 200-4, Leitfragen für die Ersteinschätzung und der Bezug zur NIS2-Meldepflicht.
- 05
Sofortmaßnahmen in den ersten Minuten
Leib und Leben zuerst, dann Schaden eindämmen und Spuren sichern: Checklisten für alle Mitarbeitenden und für die IT.
- 06
Wiederanlauf: Reihenfolge und Zielwerte
MTPD, RTO und RPO je System festlegen, die Reihenfolge nach Abhängigkeiten planen und Sicherungen vor dem Einspielen prüfen.
- 07
Kommunikation nach innen und außen
Wer was wann erfährt, über welche Kanäle, und welche Meldepflichten parallel laufen.
- 08
Protokoll und Abschluss
Was während der Bewältigung festgehalten wird, eine Protokollvorlage und die Schritte zurück in den Normalbetrieb.
- 09
Übungen und Pflege
Welche Übungen der BSI-Standard vorsieht, wie oft, und wann das Handbuch zu aktualisieren ist.
AUSZUG
Störung, Notfall oder Krise
| Stufe | Merkmal | Bewältigung |
|---|---|---|
| Störung | Prozesse oder Ressourcen stehen nicht wie vorgesehen zur Verfügung; kann zum Notfall eskalieren, wenn sie nicht in angemessener Zeit behoben wird | normale Organisation, etwa Incident-Management |
| Notfall | mindestens ein zeitkritischer Geschäftsprozess ist unterbrochen und im Normalbetrieb nicht innerhalb der maximal tolerierbaren Ausfallzeit wiederherstellbar; darf schon ausgerufen werden, wenn die Unterbrechung droht | Notfallstab mit vorhandenen oder anpassbaren Plänen |
| Krise | Schadensereignis mit erheblichen negativen Auswirkungen, für das keine passenden Notfallpläne vorliegen oder diese nicht greifen | Notfallstab, situativ |
Im Ereignis sind damit zwei Fragen zu klären: Ist ein zeitkritischer Geschäftsprozess betroffen, und gibt es einen anwendbaren Plan? Leitfragen für die Meldestelle IT nach einem Beispiel des BSI (Kap. 5.2.1, Tabelle 10), anzupassen an Ihre Prozesse und so formuliert, dass sie auch ohne tiefe Fachkenntnis anwendbar sind. Mustertext: „Sobald eine Frage mit Ja beantwortet ist, sofort die Stabsleitung verständigen: [Name], Telefon [Nummer].“
- Gehört das betroffene System zur Sicherheitsinfrastruktur, etwa Virenschutz oder Firewall?
- Betrifft der Ausfall viele Benutzende oder den wesentlichen Geschäftsbetrieb?
- Besteht dringender Verdacht auf Manipulation von Daten oder Systemen, Datenabfluss, unerlaubte Ausübung von Rechten oder einen gezielten Angriff?
- Dauern die Auswirkungen voraussichtlich länger als [8] Stunden?
- Sind Kundschaft, Medien oder Aufsichtsbehörden betroffen?
Bezug zu NIS2: Für Einrichtungen in Sektoren außerhalb der DVO (EU) 2024/2690 gilt ein Cybersicherheitsvorfall nach § 5 Abs. 1 Z 9 NISV 2026 jedenfalls als erheblich, wenn er Krisenmanagement oder Notfallwiederherstellungspläne aktiviert hat (Erläuterungen zu § 5). Ruft eine solche Einrichtung wegen eines Cyberangriffs den Notfall aus, ist sofort die Meldung nach § 34 NISG 2026 zu prüfen. Für Anbieter verwalteter Dienste, Cloud- und Rechenzentrumsdienste und die übrigen DVO-Anbieter gelten stattdessen Art. 3 ff. DVO; dort fehlt dieses Kriterium, die Schwelle von 500 000 Euro oder 5 % des Jahresumsatzes steht aber gleich (Art. 3 Abs. 1 lit. a).
QUELLEN
Belegt,
nicht behauptet.
- BSI-Standard 200-4 Business Continuity Management, Version 1.0 (2023) (öffnet in neuem Tab)Kap. 2.1, 2.3, 2.6.1, 4.4, 5.1 bis 5.9, 7, 12.2, 12.3 und 13
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein DER.4 Notfallmanagement, Edition 2023 (öffnet in neuem Tab)Anforderung DER.4.A1 Erstellung eines Notfallhandbuchs
- BSI: IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ (öffnet in neuem Tab)
- BSI und Partner: TOP 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen, Stand September 2019 (öffnet in neuem Tab)
- NIST SP 800-34 Rev. 1: Contingency Planning Guide for Federal Information Systems (öffnet in neuem Tab)Abschnitte 3.2.1, 3.5.2, 3.6, 4.2.2, Vorlage in Anhang A.1
- NIST SP 800-61r3: Incident Response Recommendations (April 2025) (öffnet in neuem Tab)RC.RP-03, RC.RP-05, RC.RP-06
- NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 32 Abs. 4 lit. c, § 34 Abs. 2, Fassung vom 25.10.2026
- NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026 (öffnet in neuem Tab)§ 2 und § 5 Abs. 1, kundgemacht am 1.10.2026
- Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang (öffnet in neuem Tab)Nr. 3.5.4, 4.1.2 und 4.1.4
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 33 und 34 (öffnet in neuem Tab)Vorschlag COM(2025) 837, Verfahren 2025/0360(COD) offen, Stand 25.10.2026
- Bundesamt für Cybersicherheit: Erläuterungen zur NISV 2026 (PDF) (öffnet in neuem Tab)Zu § 5: gilt für Sektoren außerhalb der DVO (EU) 2024/2690
Diese Vorlage ist an Ihr Unternehmen anzupassen: Rollen, Systeme, Zielwerte und Übungsintervalle hängen von Ihren Geschäftsprozessen ab. Sie gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.
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