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Ransomware:die erstenStunden.
Wenn Ransomware zuschlägt, entscheiden die ersten Stunden darüber, ob sich der Schaden begrenzen lässt, Spuren erhalten bleiben und Meldefristen halten. Dieser Leitfaden ordnet die Sofortmaßnahmen nach erster Stunde, erstem Tag und erster Woche: Systeme isolieren, Beweise sichern, Zugangsdaten erneuern, über Lösegeld entscheiden, nach NISG 2026 und DSGVO melden, Anzeige erstatten und aus sauberen Sicherungen wieder anlaufen. Grundlage sind die Response Checklist von CISA, MS-ISAC, NSA und FBI, das BSI-Arbeitspapier zur Ersten Hilfe bei schweren IT-Sicherheitsvorfällen und die Hinweise des Bundeskriminalamts.
Kostenloses PDF · Leitfaden
Ransomware-Angriff: Erste Hilfe für die ersten Stunden
- Thema
- Backup & Notfall
- Format
- PDF, A4
- Umfang
- 11 Seiten
- Größe
- 140 KB
- Stand
- 25.10.2026
- Quellen
- 12
FÜR WEN
Für wen
das gedacht ist.
Sofortmaßnahmen für die erste Stunde, den ersten Tag und die erste Woche, mit Meldepflichten nach NISG 2026 und DSGVO und einer Liste, was Sie lassen sollten.
- Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen in Österreich, die im Ernstfall entscheiden muss
- IT-Leitung und Administration, die Systeme isoliert, Spuren sichert und den Wiederanlauf plant
- Notfall-, Datenschutz- und Informationssicherheitsverantwortliche, die Meldungen vorbereiten
10 ABSCHNITTE
Was drin
steht.
Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.
- 01
Die ersten Stunden auf einen Blick
Was in der ersten Stunde, am ersten Tag, in der ersten Woche und danach zu tun ist.
- 02
Woran Sie einen Angriff erkennen
Warnsignale für alle Mitarbeitenden und Spuren, nach denen die Administration suchen sollte.
- 03
Isolieren, ohne Spuren zu vernichten
Die erste Stunde zum Abhaken: vom Netz trennen statt ausschalten, abgestimmt und über einen unabhängigen Kanal.
- 04
Beweise sichern
Was Analyse, Versicherung und Anzeige brauchen und wie Sie es sichern, ohne es zu verändern.
- 05
Zugänge sperren, Kennwörter erneuern
Täterzugänge schließen, Konten prüfen und Zugangsdaten von sauberen Geräten aus erneuern.
- 06
Lösegeld und Entschlüsselung
Was Behörden zur Zahlung sagen, was vor einer Entscheidung zu klären ist und wo es kostenlose Entschlüsselungswerkzeuge gibt.
- 07
Melden: Pflichten, Anzeige, Versicherung
NISG 2026 für pflichtige Einrichtungen, DSGVO bei personenbezogenen Daten, Anzeige bei der Polizei und vertragliche Pflichten.
- 08
Wiederanlauf aus sauberen Sicherungen
Priorisieren, sauber aufbauen, Sicherungen schützen und den Vorfall erst nach festgelegten Kriterien für beendet erklären.
- 09
Was Sie nicht tun sollten
Typische Fehler der ersten Stunden, die den Schaden vergrößern, Spuren vernichten oder den Wiederanlauf gefährden.
- 10
Nachbereiten und Notfallkontakte festhalten
Lehren aus dem Vorfall ziehen und die Kontakte eintragen, die Sie im Ernstfall sofort brauchen.
AUSZUG
Die ersten Stunden auf einen Blick
- Erste Stunde
Eindämmen
Betroffene Systeme vom Netz trennen, nicht ausschalten. Keine Anmeldung mit Administratorkonten auf befallenen Geräten. Zeitpunkt der Kenntnisnahme festhalten, Notfallteam telefonisch alarmieren.
- Erster Tag
Lagebild und Meldungen
Krisenstab einrichten, Spuren sichern, Schaden erfassen, Versicherung informieren, Anzeige erstatten. NIS2-pflichtige Einrichtungen senden die Frühwarnung spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme.
- Erste Woche
Bereinigen und anlaufen
Meldungen binnen 72 Stunden an CSIRT und Datenschutzbehörde. Einfallsweg suchen, Zugangsdaten von sauberen Geräten aus erneuern, Systeme neu aufsetzen und nach Priorität aus sauberen Sicherungen zurückholen.
- Danach
Abschließen
NIS2-Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung, Nachbesprechung, Maßnahmen. Bei vollständiger Kompromittierung nennt das BSI als Erfahrungswert 2 bis 4 Wochen Stillstand.
Die Zeitleiste ist eine Empfehlung von TOMORIS aus den genannten Quellen. CISA, MS-ISAC, NSA und FBI empfehlen, die ersten drei Schritte in Reihenfolge abzuarbeiten: isolieren, nur notfalls ausschalten, für den Wiederanlauf sichten (Teil 2, Schritte 1 bis 3). Gesetzlich vorgegeben sind nur die Meldefristen (Abschnitt 07).
QUELLEN
Belegt,
nicht behauptet.
- CISA, MS-ISAC, NSA, FBI: #StopRansomware Guide, Version 3.0 (Oktober 2023) (öffnet in neuem Tab)Teil 1 (Vorbereitung), Teil 2 Response Checklist, Schritte 1 bis 20, Kästen zu Lösegeld und Ermittlerinformationen, Tabelle 1
- BSI: Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall, Arbeitspapier Version 1.2 (07.10.2022) (öffnet in neuem Tab)Kurzfassung, Kapitel 3.2 bis 3.10, 4.1 bis 4.4, 4.9, 5, Anhänge 6.1, 6.5 und 6.6
- Bundeskriminalamt: Ransomware – Informationen für Unternehmen in Österreich (Infoblatt, August 2026) (öffnet in neuem Tab)Beschreibung, Warnsignale, Sofortmaßnahmen, Hinweis zum Lösegeld
- Bundeskriminalamt: Präventionsseite Ransomware (öffnet in neuem Tab)Warnsignale und Abschnitt „Was, wenn es mal passiert ist?“, Stand 18.08.2026
- Bundeskriminalamt: Cybercrime-Competence-Center C4 und Meldestelle against Cybercrime (öffnet in neuem Tab)Meldestelle für Internetkriminalität und Anzeige, Stand 27.08.2026
- No More Ransom: Entschlüsselungs-Werkzeuge (öffnet in neuem Tab)Hinweis vor dem Einsatz, Empfehlung zum Lösegeld; Träger laut Seite „Über das Projekt“
- NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 34, 35, 37 und 51, Fassung vom 25.10.2026
- NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026, authentische Kundmachung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 5 Abs. 1 Z 5 und 9, gelesen am 25.10.2026
- Bundesamt für Cybersicherheit: Erläuterungen zur NISV 2026 (PDF) (öffnet in neuem Tab)Zu § 5: gilt für Sektoren außerhalb der DVO (EU) 2024/2690
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) (öffnet in neuem Tab)Art. 4 Z 12, Art. 33 und Art. 34
- Datenschutzgesetz (DSG), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 18 Abs. 1, Datenschutzbehörde als Aufsichtsbehörde
- EU-Kommission: Vorschlag für eine Digital-Omnibus-Verordnung, COM(2025) 837 vom 19.11.2025 (öffnet in neuem Tab)Neufassung von Art. 33 Abs. 1 DSGVO; Verfahren 2025/0360(COD), laut Legislative Observatory am 25.10.2026 offen
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über Sofortmaßnahmen und ersetzt weder einen Notfallplan noch Rechtsberatung oder forensische Unterstützung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung; ob eine Meldepflicht besteht, hängt von Ihrer Einrichtung und vom Vorfall ab. Die Kontaktliste ist an Ihr Unternehmen anzupassen.
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Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.