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IT-Sicherheits-richtlinie alsVorlage.

Eine IT-Sicherheitsrichtlinie, beim BSI Leitlinie zur Informationssicherheit genannt, hält fest, warum ein Unternehmen Informationen schützt, welche Ziele es verfolgt und wer wofür verantwortlich ist. Diese Vorlage enthält einen Mustertext mit Platzhaltern, Grundregeln für alle Mitarbeitenden und eine Checkliste zur Einführung. Sie zeigt, welche Inhalte BSI-Standard 200-2 und der IT-Grundschutz-Baustein ISMS.1 verlangen und was seit Oktober 2026 für wesentliche und wichtige Einrichtungen nach NISG 2026 und NISV 2026 gilt.

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IT-Sicherheitsrichtlinie: Vorlage für kleine und mittlere Unternehmen

Format
PDF, A4
Umfang
10 Seiten
Größe
124 KB
Stand
25.10.2026
Quellen
7
Als Webseite lesen

FÜR WEN

Für wen
das gedacht ist.

Mustertext für die Leitlinie zur Informationssicherheit und Grundregeln für alle Mitarbeitenden, mit Fundstellen in BSI IT-Grundschutz, NISG 2026 und NISV 2026.

  • Geschäftsführung und Leitungsorgane kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Informationssicherheitsbeauftragte und IT-Leitung, die eine Leitlinie erstellen oder überarbeiten
  • Unternehmen, die als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter das NISG 2026 fallen oder sich darauf vorbereiten

7 ABSCHNITTE

Was drin
steht.

Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.

  • 01

    Was eine IT-Sicherheitsrichtlinie regelt

    Das oberste Dokument der Informationssicherheit: Begriffe bei BSI und EU und der Aufbau dieser Vorlage.

  • 02

    Was hineingehört: BSI und EU-Verordnung

    Inhalte nach BSI-Standard 200-2 und ISMS.1.A3 neben den Pflichtinhalten aus Anhang Nr. 1.1 der DVO (EU) 2024/2690.

  • 03

    Was das NISG 2026 von der Leitung verlangt

    § 31 Governance, § 32 Risikomanagement und die NISV 2026: was seit Oktober 2026 für wesentliche und wichtige Einrichtungen gilt.

  • 04

    Mustertext Teil A: Leitlinie zur Informationssicherheit

    Acht Abschnitte mit Platzhaltern in eckigen Klammern, dazu Rollen und Unterschriftenfeld der Geschäftsführung.

  • 05

    Mustertext Teil B: Grundregeln für alle Mitarbeitenden

    Acht Regeln für den Arbeitsalltag mit Platzhaltern, dazu die schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme.

  • 06

    Checkliste zur Einführung

    Zwölf Punkte vom Auftrag der Geschäftsführung bis zum nächsten Überprüfungstermin.

  • 07

    Häufige Fehler

    Was Leitlinien in der Praxis unwirksam macht, und was BSI und EU-Verordnung stattdessen verlangen.

AUSZUG

Mustertext Teil A: Leitlinie zur Informationssicherheit

Ersetzen Sie jeden Platzhalter in eckigen Klammern, streichen Sie, was nicht zutrifft, und leiten Sie die Ziele aus Ihren Geschäftszielen und Ihrer Risikoanalyse ab. Die acht Abschnitte decken alle Zeilen der Tabelle in Abschnitt 2 ab; NIS2-Einrichtungen streichen dort nichts ohne Prüfung.

  1. Zweck und Geltungsbereich

    Diese Leitlinie legt fest, warum und wie [Unternehmen] Informationen schützt. Sie gilt für [das gesamte Unternehmen | Standorte, Bereiche], für Geschäftsführung, Führungskräfte und alle Mitarbeitenden, für externe Personen, die für [Unternehmen] tätig sind, und für Informationen in jeder Form: auf Papier, in IT-Systemen, in Cloud-Diensten und auf mobilen Geräten.

  2. Stellenwert und Sicherheitsziele

    Unsere wichtigsten Geschäftsprozesse sind [z. B. Auftragsabwicklung, Produktion]; sie hängen ab von [z. B. ERP-System, E-Mail]. Ein Ausfall oder Abfluss dieser Informationen gefährdet [z. B. Lieferfähigkeit, Kundenvertrauen]. Wir schützen deshalb Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, wie es dem Risiko angemessen ist. Unsere Ziele: [z. B. Kundendaten sind nur Berechtigten zugänglich; die Auftragsabwicklung läuft nach einem Ausfall binnen [Stunden] wieder; gesetzliche und vertragliche Pflichten werden eingehalten].

  3. Verantwortung der Geschäftsführung

    Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit. Sie genehmigt diese Leitlinie, setzt sie durch, lebt die Regeln vor und stellt Personal, Budget, Verfahren und Technik bereit. Sie lässt sich mindestens [halbjährlich] über Stand, Risiken und Vorfälle berichten und entscheidet über den Umgang mit Restrisiken.

  4. Rollen und Organisation

    Informationssicherheitsbeauftragte oder Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) ist [Name, Funktion], Vertretung [Name, Funktion]. Die oder der ISB koordiniert die Informationssicherheit, berät die Geschäftsführung, berichtet ihr direkt und wird bei größeren Projekten und neuen IT-Systemen frühzeitig beteiligt. Weitere Rollen nennt die Tabelle unten; die Geschäftsführung überprüft sie [jährlich] und nach erheblichen Vorfällen oder Änderungen.

  5. Regelungen und Schulung

    Das Sicherheitskonzept legt auf Grundlage einer Risikoanalyse die Maßnahmen fest. Für einzelne Themen gelten eigene, mit dieser Leitlinie vereinbare Regelungen: [z. B. Grundregeln (Teil B), Zugriffskontrolle, Datensicherung, Sicherheitsvorfälle, Lieferanten], freigegeben von [Funktion]. Alle Mitarbeitenden werden vor der ersten IT-Nutzung eingewiesen und mindestens [jährlich] geschult, die Geschäftsführung in eigens für sie gestalteten Schulungen.

  6. Verstöße und Ausnahmen

    Verstöße können [Unternehmen], Kunden und Partnern schaden; die Mitarbeitenden werden über mögliche Konsequenzen aufgeklärt. Wie ein Verstoß behandelt wird, entscheidet [Funktion] im Einzelfall nach Arbeitsvertrag, [Betriebsvereinbarung] und geltendem Recht. Ausnahmen von Regeln sind nur begründet, befristet und nach Genehmigung durch [Funktion] zulässig; [ISB] führt darüber eine Übersicht.

  7. Überprüfung, Kennzahlen und Dokumentation

    Wir verbessern die Informationssicherheit fortlaufend. Die Geschäftsführung überprüft diese Leitlinie mindestens [jährlich] und nach erheblichen Vorfällen oder wesentlichen Änderungen und dokumentiert das Ergebnis. Den Fortschritt messen wir an [Kennzahlen, z. B. Schulungsquote, Zeit bis zur Installation kritischer Updates]. [ISB] bewahrt [Unterlagen, z. B. Risikoanalyse, Berichte, Schulungsnachweise, Vorfallsprotokolle] [Dauer] auf.

  8. Inkraftsetzung

    Die Geschäftsführung hat diese Leitlinie am [Datum] genehmigt. Sie tritt am [Datum] in Kraft, ersetzt [frühere Fassung | keine] und wird allen Mitarbeitenden sowie den betroffenen externen Partnern bekannt gegeben, die ihre Kenntnis bestätigen. Nächste Überprüfung spätestens am [Datum].

Rollen in der Informationssicherheit (zu Abschnitt 4)
RolleAufgabenWer
GeschäftsführungGesamtverantwortung, Ressourcen, regelmäßige Berichte (ISMS.1.A1, ISMS.1.A12)__________
ISBkoordiniert, berät die Leitung, berichtet direkt, untersucht Vorfälle, koordiniert Schulungen (ISMS.1.A4; 200-2, Kap. 4.4)__________
Vertretung ISBübernimmt bei Abwesenheit, ebenso qualifiziert (ISMS.1.A6; 200-2, Kap. 4.4)__________
IT-Betriebsetzt technische Maßnahmen um, etwa Updates und Berechtigungen (OPS.1.1.3.A15, ORP.4.A2); möglichst nicht zugleich ISB (200-2, Kap. 4.4)__________
Führungskräftegehen mit gutem Beispiel voran und weisen auf die Regeln hin (ORP.3.A1)alle
Mitarbeitende und ExterneSicherheit am eigenen Arbeitsplatz (200-1, Kap. 7.2); Dritte wenden die Regeln an (DVO 2024/2690, Anhang Nr. 1.2.2)alle
Genehmigung (zu Abschnitt 8)
FunktionNameDatumUnterschrift
Geschäftsführung______________________________
ISB, zur Kenntnis______________________________

Fundstellen zum Mustertext: Abschnitt 3 nach ISMS.1.A1 und ISMS.1.A12. Abschnitt 4 nach ISMS.1.A4, ISMS.1.A6 und Anhang Nr. 1.2 DVO 2024/2690. Abschnitt 5 nach ISMS.1.A7 und ORP.3.A3. Abschnitt 6 nach ISMS.1.A8 und ORP.5.A5. Abschnitt 7 nach ISMS.1.A11, ISMS.1.A13 und Anhang Nr. 1.1.1 lit. d, h, j sowie Nr. 1.1.2. Abschnitt 8 nach BSI-Standard 200-2, Kapitel 3.4.4, und Anhang Nr. 1.1.1 lit. f, k.

QUELLEN

Belegt,
nicht behauptet.

  1. NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 3 Z 11, §§ 24 bis 26, 31, 32, § 45 Abs. 1 bis 3, § 51 Abs. 2; Fassung vom 25.10.2026
  2. NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026, authentische Kundmachung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 2, 3, 4 und 9, kundgemacht am 1.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  3. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 1 Konzept für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (öffnet in neuem Tab)Anhang Nr. 1.1 und 1.2; ABl. L vom 18.10.2024
  4. Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), Art. 20 Governance und Art. 21 (öffnet in neuem Tab)Art. 20 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2 lit. a; ABl. L 333 vom 27.12.2022
  5. BSI-Standard 200-1: Managementsysteme für Informationssicherheit (ISMS) (öffnet in neuem Tab)Kapitel 3.1, 7.1 und 7.2; Version 1.0, Oktober 2017
  6. BSI-Standard 200-2: IT-Grundschutz-Methodik (öffnet in neuem Tab)Kapitel 3.4 Erstellung einer Leitlinie, 4.4 Informationssicherheitsbeauftragte, 4.11 externe Sicherheitsexperten
  7. BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 (öffnet in neuem Tab)ISMS.1, ORP.1 bis ORP.5, CON.3, OPS.1.1.3, DER.2.1, APP.5.3, SYS.2.1, SYS.3.2.1, INF.7, INF.9; gelesen am 25.10.2026

Diese Vorlage ist an Ihr Unternehmen anzupassen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind NISG 2026, NISV 2026 und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 in der jeweils geltenden Fassung. Klären Sie arbeitsrechtliche Fragen, etwa zum Umgang mit Verstößen, mit Ihrer Rechtsberatung.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Vom Papier
in die Praxis.

Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.