Vorhaben besprechen

TOOLBOX · DOWNLOAD

Pflichtangabenfür IhreWebsite.

Eine Unternehmenswebsite in Österreich braucht Angaben aus mehreren Gesetzen: die Informationen nach § 5 E-Commerce-Gesetz, je nach Unternehmen die Angaben nach § 14 UGB oder § 63 Gewerbeordnung, die Offenlegung nach § 25 Mediengesetz, eine Datenschutzerklärung mit den Inhalten aus Art. 13 DSGVO und für Cookies eine Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021. Diese Checkliste zeigt, welche Angabe für wen gilt, jeweils mit Fundstelle, nennt die Strafrahmen und enthält einen Mustertext für Impressum und Offenlegung.

Kostenloses PDF · Checkliste

Website-Pflichtangaben in Österreich: Impressum, Offenlegung, Datenschutz und Cookies

Format
PDF, A4
Umfang
10 Seiten
Größe
139 KB
Stand
25.10.2026
Quellen
10
Als Webseite lesen

FÜR WEN

Für wen
das gedacht ist.

Angaben nach ECG, UGB, GewO und Mediengesetz, Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO und Cookie-Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021, mit Fundstellen.

  • Website-Verantwortliche und Marketing in österreichischen Unternehmen
  • Geschäftsführung von GmbH, KG, OG und Einzelunternehmen mit eigener Website
  • Webagenturen und Entwickler, die Websites für Unternehmen in Österreich umsetzen

10 ABSCHNITTE

Was drin
steht.

Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.

  • 01

    Wer was verlangt

    Fünf Gesetze und die DSGVO, jedes mit eigenem Anwendungsbereich, und was Sie auf einer Seite zusammenfassen dürfen.

  • 02

    Impressum: Angaben nach ECG, UGB und GewO

    Jede Angabe mit Anwendungsbereich und Fundstelle; ständig, leicht und unmittelbar zugänglich (§ 5 Abs. 1 ECG).

  • 03

    Offenlegung nach dem Mediengesetz

    Jede Website ist ein Medium. Der Umfang hängt davon ab, ob sie über die Präsentation des Unternehmens hinausgeht.

  • 04

    Datenschutzerklärung: Inhalte nach Art. 13 DSGVO

    Pflichtinhalte, sobald die Website personenbezogene Daten erhebt, etwa über Formulare, Kundenkonten oder Analysewerkzeuge.

  • 05

    Cookies: Einwilligung nach § 165 Abs. 3 TKG 2021

    Was ohne Einwilligung zulässig ist, was eine wirksame Einwilligung braucht und was die EU ändern will.

  • 06

    Je nach Angebot zusätzlich

    Werbung, Online-Shop, bezahlte Beiträge und Streitbeilegung: Pflichten, die nicht jede Website treffen.

  • 07

    Mustertext: Impressum und Offenlegung

    Ein Muster für eine GmbH mit kleiner Website. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen, nicht zutreffende Zeilen streichen.

  • 08

    Checkliste: Impressum und Offenlegung prüfen

    Acht Prüfpunkte für die eigene Website, mit Feldern für Verantwortliche und Prüfdatum.

  • 09

    Häufige Fehler

    Was in Impressum, Offenlegung, Datenschutzerklärung und Cookie-Banner oft fehlt oder veraltet ist.

  • 10

    Was bei Verstößen droht

    Strafrahmen nach ECG, Mediengesetz, Gewerbeordnung, TKG 2021 und DSGVO, dazu Zwangsstrafen nach dem UGB.

AUSZUG

Impressum: Angaben nach ECG, UGB und GewO

Angaben im Impressum (Fassung vom 25.10.2026)
Angabegilt fürFundstelle
Name oder Firmaalle Diensteanbieter§ 5 Abs. 1 Z 1 ECG
Geografische Anschrift der Niederlassungalle Diensteanbieter§ 5 Abs. 1 Z 2 ECG
Kontaktangaben für rasche, unmittelbare Verbindung, einschließlich E-Mail-Adressealle Diensteanbieter§ 5 Abs. 1 Z 3 ECG
Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgerichtim Firmenbuch eingetragene Unternehmer§ 14 Abs. 1 UGB, § 5 Abs. 1 Z 4 ECG
Name des Inhabers, wenn er von der Firma abweicht; Hinweis auf eine Liquidationeingetragene Einzelunternehmer; Unternehmer in Liquidation§ 14 Abs. 1 UGB
Dieselben Angaben über die unbeschränkt haftenden GesellschafterOG und KG, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, etwa GmbH & Co KG§ 14 Abs. 1 UGB
Stamm- oder Grundkapital und ausstehende EinlagenKapitalgesellschaften, nur wenn sie Angaben zum Kapital machen§ 14 Abs. 2 UGB
Firma, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht der Zweigniederlassunginländische Zweigniederlassung ausländischer Unternehmer§ 14 Abs. 3 UGB
Name und Standort der GewerbeberechtigungGewerbetreibende ohne Firmenbucheintrag§ 63 Abs. 1 und 2 GewO
Zuständige AufsichtsbehördeTätigkeiten unter behördlicher Aufsicht§ 5 Abs. 1 Z 5 ECG
Kammer oder Berufsverband, Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, Hinweis auf das Berufsrecht und den Zugang dazugewerbe- oder berufsrechtlich geregelte Tätigkeiten§ 5 Abs. 1 Z 6 ECG
Umsatzsteuer-Identifikationsnummersofern vorhanden§ 5 Abs. 1 Z 7 ECG
Preise erkennbar brutto oder netto, Angabe zu Versandkostenwenn Preise angeführt werden§ 5 Abs. 2 ECG

Die WKO empfiehlt, als Aufsichtsbehörde in jedem Fall die Gewerbebehörde zu nennen und als Berufsrecht in der Regel die Gewerbeordnung samt Link auf das RIS.

QUELLEN

Belegt,
nicht behauptet.

  1. E-Commerce-Gesetz (ECG), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 3, 5, 6, 9 bis 11, 26; Fassung vom 25.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  2. Mediengesetz (MedienG), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 1, 24 bis 27, 55 Abs. 15; Fassung vom 25.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  3. Unternehmensgesetzbuch (UGB), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 14; gelesen am 25.10.2026
  4. Gewerbeordnung 1994 (GewO), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 63, §§ 366 bis 368; gelesen am 25.10.2026
  5. Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 1 Abs. 6, § 165 Abs. 3 (unverändert seit 1.11.2021), § 188 Abs. 4; gelesen am 25.10.2026
  6. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), deutsche Fassung auf EUR-Lex (öffnet in neuem Tab)Art. 4 Z 11, Art. 7, 12, 13, 83 Abs. 5, Erwägungsgrund 32
  7. Verordnung (EU) 2024/3228 zur Einstellung der OS-Plattform, deutsche Fassung auf EUR-Lex (öffnet in neuem Tab)Art. 1 und 2
  8. Digital Omnibus, Vorschlag COM(2025) 837, Ratsdokument 15698/25 auf Deutsch, Parlament Österreich (öffnet in neuem Tab)vorgeschlagener Art. 88a DSGVO; gelesen am 25.10.2026
  9. Europäisches Parlament, Legislative Observatory: Verfahren 2025/0360(COD) (öffnet in neuem Tab)Status „Awaiting committee decision“, abgerufen am 25.10.2026
  10. WKO: Das korrekte Website-Impressum, Stand August 2025 (ergänzend) (öffnet in neuem Tab)Seiten 3 bis 8

Diese Checkliste gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung. Ob eine Website klein im Sinne des § 25 Abs. 5 MedienG ist und welche Cookies unbedingt erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Den Mustertext passen Sie an Ihr Unternehmen und Ihre Rechtsform an.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Vom Papier
in die Praxis.

Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.