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KI im Unternehmen sicher einführen: AI Act, Datenschutz, Prompt Injection und Freigaben

KI-Werkzeuge sind schnell eingeschaltet, sicher eingeführt sind sie damit noch nicht. Welche Fristen des AI Act nach der Änderung vom Juli 2026 gelten, was der Datenschutz verlangt, wie Sie Prompt Injection begegnen und wie ein schlanker Freigabeprozess aussieht.

21. Oktober 2026Künstliche IntelligenzAI ActDatenschutzPrompt Injection

KI-Werkzeuge sind schnell im Einsatz, oft schneller, als Regeln dafür entstehen: Mitarbeitende fassen Dokumente mit Chat-Assistenten zusammen, Fachbereiche testen Agenten, die E-Mails beantworten oder Tickets einordnen. Sicher wird das erst, wenn vier Fragen beantwortet sind. Welche rechtlichen Pflichten gelten? Welche Daten dürfen wohin? Wie schützen wir uns vor Manipulation? Und wer gibt was frei?

Der AI Act: Was seit wann gilt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, kurz AI Act, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, also auch in Österreich. Im Juli 2026 hat die EU sie mit der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, geändert. Die Änderung ist seit 27. Juli 2026 in Kraft. Der Zeitplan danach:

Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz hat die Änderung neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, und berücksichtigen dabei Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren (Art. 4 in der Fassung der Verordnung 2026/1744). In der Praxis bleibt es dabei: Wer KI einsetzt, schult seine Leute passend zur Rolle und dokumentiert das.

Wer fertige KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzt, ist Betreiber, nicht Anbieter. Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Von der Rolle hängen die Pflichten ab, halten Sie sie deshalb je Anwendungsfall fest. Orientierung für Österreich bietet die KI-Servicestelle der RTR.

Datenschutz: Die DSGVO gilt daneben

Der AI Act ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung nicht. Sobald personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug fließen, gelten beide nebeneinander. Fünf Punkte entscheiden in der Praxis:

Der Europäische Datenschutzausschuss hat in seiner Stellungnahme 28/2024 eingeordnet, wann KI-Modelle als anonym gelten können und wie berechtigte Interessen als Rechtsgrundlage zu prüfen sind. Einen Überblick über die Grundverordnung gibt das Lexikon unter DSGVO.

Prompt Injection: das Risiko, das bleibt

Sprachmodelle können Anweisungen und Daten nicht zuverlässig auseinanderhalten. Das nutzt Prompt Injection: Angreifer schmuggeln Anweisungen in Eingaben oder in Inhalte, die das Modell verarbeitet, etwa in eine E-Mail, ein PDF oder eine Webseite. Die OWASP-Liste der wichtigsten Risiken für Anwendungen mit großen Sprachmodellen führt Prompt Injection in der Ausgabe 2025 an erster Stelle (LLM01). Auch das deutsche BSI beschreibt direkte und indirekte Prompt Injections als Risiken generativer KI-Modelle.

Kritisch wird es, sobald ein Modell nicht nur antwortet, sondern handelt: E-Mails versendet, Dateien liest, Tickets ändert oder Daten abruft. Eine vollständige technische Lösung gibt es nicht. OWASP empfiehlt mehrere Schutzschichten:

Dazu kommt die Grundregel für jede Ausgabe: KI kann überzeugend klingen und trotzdem falsch liegen (Halluzination). Wer Ergebnisse weitergibt, prüft sie.

Freigaben: ein schlanker Prozess statt Wildwuchs

Pauschale Verbote bergen das Risiko, dass Mitarbeitende auf private Konten ausweichen, an der IT vorbei. Besser funktioniert ein kurzer, verbindlicher Weg, der festhält, was erlaubt ist:

  1. Verzeichnis anlegen: Welche KI-Werkzeuge und Anwendungsfälle gibt es, wer verantwortet sie, und in welcher Rolle sind Sie nach dem AI Act?
  2. Daten einstufen: öffentlich, intern, vertraulich, personenbezogen. Für jede Stufe steht fest, welches Werkzeug sie verarbeiten darf.
  3. Werkzeuge prüfen und freigeben: Vertrag und Auftragsverarbeitung, Ort der Verarbeitung, Nutzung für das Training, Anmeldung mit Unternehmenskonto und Multi-Faktor-Authentifizierung, Protokollierung.
  4. Risiko einordnen: verbotene Praktiken ausschließen, Hochrisiko-Bereiche wie Personalentscheidungen erkennen, Transparenzpflichten erfüllen.
  5. Agenten absichern: minimale Rechte, Freigabe vor folgenreichen Aktionen, Tests gegen Prompt Injection, Protokolle.
  6. Schulen und dokumentieren: nach Rolle, mit Datum und Inhalt.
  7. Regelmäßig überprüfen: Werkzeuge, Funktionen und Rechtslage ändern sich schnell.

Den organisatorischen Rahmen dafür beschreibt KI-Governance. Als Gerüst für die Risikobewertung eignet sich das AI Risk Management Framework des US-Standardisierungsinstituts NIST mit seinem Profil für generative KI (NIST AI 600-1).

Mit dem Nutzen beginnen, nicht mit dem Werkzeug

Sicherheit fällt leichter, wenn klar ist, wofür KI eingesetzt wird. Mit Atlas erfasst TOMORIS in einer begleiteten Analyse Bereiche, Prozesse und Systeme, bewertet die einzelnen Schritte nach KI-Potenzial und Machbarkeit und leitet daraus priorisierte Anwendungsfälle und eine Pilot-Roadmap ab. Die Umsetzung begleitet TOMORIS NEXT, Trainings für den sicheren Umgang mit KI bietet UNIVERSITY.

Häufige Fragen

Gilt der AI Act auch, wenn wir nur Chat-Assistenten nutzen?

Ja. Wer ein KI-System beruflich in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber. Für typische Büroanwendungen folgen daraus in der Regel keine Hochrisiko-Pflichten, wohl aber die KI-Kompetenz nach Art. 4 und, je nach Einsatz, Transparenzpflichten nach Art. 50. Die DSGVO gilt zusätzlich.

Wurden die Hochrisiko-Pflichten verschoben?

Ja. Seit der Verordnung (EU) 2026/1744 gelten sie für Systeme nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 und für KI in Produkten nach Anhang I ab 2. August 2028.

Brauchen wir eine eigene KI-Richtlinie?

Eine bestimmte Form schreibt der AI Act nicht vor. Eine kurze Richtlinie ist aber der einfachste Weg, Freigaben, Datenstufen und Verantwortung für alle verständlich festzuhalten.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung zum Stand 25. Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

KI-Potenzialanalyse Atlas ansehen

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