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Passwortrichtlinie: Vorlage nach NIST und BSI
Richtlinientext mit Platzhaltern, alte und neue Regeln mit Fundstelle und Checkliste für Microsoft Entra ID, belegt mit NIST SP 800-63B-4, BSI ORP.4 und Microsoft Learn
Viele Passwortrichtlinien verlangen noch Sonderzeichen und einen Wechsel alle 90 Tage. Die aktuelle NIST SP 800-63B-4 vom Juli 2025 untersagt beides für Anmeldesysteme und setzt auf Länge, Sperrlisten und begrenzte Fehlversuche; das BSI rät im IT-Grundschutz von rein zeitgesteuerten Wechseln ab. Diese Vorlage übersetzt die Anforderungen in einen Richtlinientext mit Platzhaltern, stellt alte und neue Regeln mit Fundstelle gegenüber und führt durch die Umsetzung in Microsoft Entra ID.
Was NIST und BSI heute verlangen
Die US-Standardisierungsbehörde NIST hat im Juli 2025 die SP 800-63B-4 als endgültige Fassung veröffentlicht; sie ersetzt die bisherige SP 800-63B. Sie richtet sich an Informationssysteme der US-Regierung und ist für Unternehmen in Österreich nicht verbindlich, eignet sich aber als Maßstab. SHALL bedeutet verpflichtend, SHOULD empfohlen. Für Anmeldesysteme gilt unter anderem: mindestens 15 Zeichen, wenn das Passwort der einzige Faktor ist, keine Regeln zu Zeichenarten, kein Wechsel nach Frist, eine Sperrliste und höchstens 100 Fehlversuche (3.1.1.2, 3.2.2).
Das IT-Grundschutz-Kompendium des deutschen BSI (Edition 2023) verlangt, den Passwortgebrauch verbindlich zu regeln (ORP.4.A8). Rein zeitgesteuerte Wechsel SOLLTEN vermieden werden; dafür MÜSSEN Maßnahmen ergriffen werden, um kompromittierte Passwörter zu erkennen (ORP.4.A23). Basis-Anforderungen sind vorrangig zu erfüllen, Standard-Anforderungen bilden mit ihnen den Stand der Technik. Auf seiner Verbraucherseite empfiehlt das BSI lange Passwörter, etwa fünf bis sechs zufällig gewählte Wörter mit Leerzeichen, nennt daneben kürzere Passwörter mit vier Zeichenarten und rät zum Passwortmanager.
Pflicht oder Empfehlung? NIST und IT-Grundschutz sind Standards, keine Gesetze in Österreich. Gesetzlich genannt ist Multi-Faktor-Authentifizierung für wesentliche und wichtige Einrichtungen in § 32 Abs. 4 lit. j NISG 2026; für sie gelten außerdem die Anforderungen an die Authentifizierung im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 (§ 2 NISV 2026), siehe Abschnitt 02. Die Vorlage in diesem Dokument ist eine Empfehlung von TOMORIS auf Grundlage dieser Quellen.
Alte Regel, neue Regel
| Bisher üblich | Neu | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mindestens 8 Zeichen mit Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffer und Sonderzeichen | Länge statt Zeichenarten: mindestens 15 Zeichen, mindestens 8 nur zusammen mit MFA; keine weiteren Zusammensetzungsregeln | NIST 3.1.1.2; Microsoft empfiehlt für Microsoft 365 mindestens 14 Zeichen |
| Wechsel alle 30, 60 oder 90 Tage | Kein Wechsel nach Frist; Pflichtwechsel bei Verdacht oder Hinweis auf Kompromittierung | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A8, ORP.4.A23 |
| Höchstlänge 12 oder 16 Zeichen, Leerzeichen verboten | Mindestens 64 Zeichen zulassen, alle druckbaren Zeichen und Leerzeichen; die volle Länge prüfen | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A23 |
| Keine Prüfung gegen bekannte Passwörter | Sperrliste häufiger, erwartbarer und kompromittierter Passwörter; Ablehnung mit Begründung | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A8 |
| Einfügen gesperrt, Passwortmanager unerwünscht | Passwortmanager und automatisches Ausfüllen zulassen, Einfügen erlauben | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A8 (Nutzung prüfen) |
| Sicherheitsfrage und Merkhilfe für das Zurücksetzen | Keine Sicherheitsfragen, keine ohne Anmeldung sichtbaren Merkhilfen; sicheres Rücksetzverfahren | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A11 |
| Beliebig viele Anmeldeversuche | Fehlversuche begrenzen: steigende Verzögerung und Sperre ab festgelegter Zahl, höchstens 100 | NIST 3.2.2; ORP.4.A13 |
| Passwort als einziger Schutz, auch für Administratoren | MFA, mindestens für Administratoren; ein phishingresistentes Verfahren anbieten | ORP.4.A10, ORP.4.A21; NIST 2.2.2; § 32 Abs. 4 lit. j NISG 2026 |
| Passwörter im Klartext oder umkehrbar verschlüsselt gespeichert | Gesalzen und mit einem Passwort-Hashverfahren gespeichert | NIST 3.1.1.2; ORP.4.A12, ORP.4.A23 |
NIS2-Einrichtungen: Nach Anhang Nr. 11.6.2 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, den § 2 NISV 2026 für anwendbar erklärt, sind Authentifizierungsdaten zu Beginn, in vorab festgelegten Zeitabständen und bei Verdacht zu ändern (lit. c), nach einer festgelegten Zahl erfolgloser Anmeldeversuche das Zurücksetzen der Authentifizierungsdaten und die Sperrung zu verlangen (lit. d), inaktive Sitzungen zu beenden (lit. e) und für privilegierte Konten gesonderte Zugangsdaten zu nutzen (lit. f). Den Zeitabstand legen Sie selbst fest und begründen ihn mit der Risikoanalyse; einen Mindestwert nennt der Anhang nicht.
Wo Mehr-Faktor-Authentisierung Pflicht ist
Für wesentliche und wichtige Einrichtungen zählt § 32 Abs. 4 lit. j NISG 2026 seit 1. Oktober 2026 die „Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung“ zu den Mindestinhalten der Risikomanagementmaßnahmen. Sie müssen geeignet und verhältnismäßig sein (Abs. 1 und 3). Näheres regelt die NISV 2026 (BGBl. II Nr. 290/2026): Ihr § 2 erstreckt den Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 auf alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, die die Verordnung nicht schon selbst erfasst. Danach sind Nutzer, soweit angemessen und je nach Klassifizierung der Werte, mit mehreren Faktoren oder kontinuierlich zu authentifizieren (Anhang Nr. 11.7.1).
- Okt. 2024
Admin-Portale
Azure-Portal, Microsoft Entra Admin Center und Intune Admin Center: MFA für jede Verwaltungsaktion, schrittweise in allen Mandanten.
- Feb. 2025
Microsoft 365 Admin Center
Schrittweise Durchsetzung der MFA bei der Anmeldung am Microsoft 365 Admin Center.
- 1. Okt. 2025
Werkzeuge und Schnittstellen
Azure CLI, Azure PowerShell, Azure-App, IaC-Werkzeuge und REST-API für Anlegen, Ändern und Löschen; ein Aufschub war bis 1. Juli 2026 möglich.
Die Microsoft-Pflicht gilt für alle Benutzerkonten, auch für Notfallkonten; für diese empfiehlt Microsoft Passkey (FIDO2) oder zertifikatbasierte Authentifizierung. Verwaltete Identitäten und Dienstprinzipale sind nicht betroffen, Benutzerkonten, die als Dienstkonto Skripte ausführen, schon. Im IT-Grundschutz SOLLTEN Kennungen mit weitreichenden Berechtigungen mit Mehr-Faktor-Authentisierung geschützt werden (ORP.4.A10), bei erhöhtem Schutzbedarf generell (ORP.4.A21). NIST verlangt auf der Stufe AAL2, mindestens ein phishingresistentes Verfahren anzubieten (2.2.2).
Empfehlung von TOMORIS: MFA für alle Konten, mindestens für E-Mail, Cloud-Dienste, Fernzugriff und Administration. Das geht über die hier genannten Pflichten hinaus.
Vorlage: Passwortrichtlinie zum Anpassen
So passen Sie die Vorlage an: Ersetzen Sie alle Angaben in eckigen Klammern, wählen Sie bei Varianten mit | eine aus und streichen Sie, was nicht zutrifft. Zahlen wie [15] Zeichen sind Vorschläge von TOMORIS auf Grundlage der Quellen. Fundstellen in runden Klammern zeigen, worauf eine Regel beruht; Regeln ohne Fundstelle sind organisatorische Ergänzungen von TOMORIS.
- 1. Zweck und Geltungsbereich
- Diese Richtlinie regelt Wahl, Nutzung, Wechsel und Prüfung von Passwörtern bei der [Unternehmen]. Sie gilt für alle Mitarbeitenden und externen Dienstleister mit Zugang zu ihren Systemen und für alle Benutzer-, Administrator-, Dienst- und Notfallkonten. Verantwortlich ist [Name, Funktion] (ORP.4.A8).
- 2. Länge statt Zeichenregeln
- Passwörter haben mindestens [15] Zeichen; Systeme lassen mindestens [64] Zeichen, alle druckbaren Zeichen und Leerzeichen zu. Vorgaben zu Zeichenarten entfallen, soweit das System es erlaubt. Empfohlen sind Passphrasen aus fünf bis sechs zufälligen Wörtern oder Passwörter aus dem Passwortmanager. Umlaute und ß vermeiden Sie, weil nicht jedes System sie annimmt (NIST 3.1.1.2; BSI).
- 3. Verbotene Passwörter
- Unzulässig sind leicht zu erratende Passwörter, Passwörter aus Listen häufiger oder bekannt gewordener Passwörter und solche mit eigenem Namen, Benutzernamen oder Firmen-, Produkt- und Standortnamen. Systeme prüfen neue Passwörter, soweit möglich, gegen eine Sperrliste und nennen den Ablehnungsgrund (ORP.4.A8; NIST 3.1.1.2).
- 4. Ein Passwort je Zugang
- Jedes Passwort gilt nur für ein System oder eine Anwendung und wird nie für private oder fremde Dienste verwendet. Passwörter sind geheim, nur der Person selbst bekannt und werden unbeobachtet eingegeben (ORP.4.A8; Microsoft-Empfehlungen für Microsoft 365).
- 5. Passwortmanager
- [Produkt] ist als Passwortmanager freigegeben; sein Hauptpasswort ist besonders stark und nur dort im Einsatz. Automatisches Ausfüllen und Einfügen sind erlaubt. Außerhalb davon werden Passwörter nicht schriftlich festgehalten, außer zur Notfallhinterlegung (Ziffer 10). Synchronisierung über Onlinedienste Dritter: [deaktiviert, Pflicht nach ORP.4.A8 | nach dokumentierter Risikoabwägung zugelassen, Abweichung von ORP.4.A8] (ORP.4.A8; NIST 3.1.1.2; BSI).
- 6. Wechsel nur mit Anlass
- Passwörter laufen nicht nach Fristen ab. Ein Passwort wird sofort geändert, wenn es Unbefugten bekannt geworden ist oder der Verdacht besteht; bei Hinweisen auf eine Kompromittierung erzwingt die IT den Wechsel. Einen Verdacht melden Sie umgehend an [Kontakt]. Zur Erkennung kompromittierter Passwörter nutzt die IT [Verfahren]. [Für NIS2-Einrichtungen: Zusätzlich wird alle [Zeitabstand] gewechselt.] (ORP.4.A8, ORP.4.A23; NIST 3.1.1.2; Anhang Nr. 11.6.2 lit. c DVO 2024/2690)
- 7. Mehr-Faktor-Authentisierung
- Für [alle Konten | E-Mail, Cloud-Dienste, Fernzugriff und Administration] ist ein zweiter Faktor verpflichtend. Zugelassen sind [Passkey (FIDO2), Sicherheitsschlüssel, Authenticator-App]; phishingresistente Verfahren wie Passkeys werden bevorzugt (ORP.4.A10, ORP.4.A21; NIST 2.2.2; für NIS2-Einrichtungen § 32 Abs. 4 lit. j NISG 2026).
- 8. Zurücksetzen ohne Sicherheitsfragen
- Es gibt keine Sicherheitsfragen und keine Merkhilfen, die ohne Anmeldung sichtbar sind. Vergessene Passwörter werden über [Self-Service mit zweitem Faktor | Identitätsprüfung durch den Helpdesk] zurückgesetzt; wer zurücksetzen darf, ist dafür geschult (NIST 3.1.1.2; ORP.4.A11).
- 9. Administratorkonten
- Konten mit weitreichenden Berechtigungen sind einer Person zugeordnet und immer mit MFA geschützt, bevorzugt mit Passkey (FIDO2), Sicherheitsschlüssel oder Zertifikat; gemeinsam genutzte Administratorkennungen sind unzulässig. [Bei erhöhtem Schutzbedarf: Vier-Augen-Prinzip.] (ORP.4.A1, A10, A14, A24)
- 10. Notfallkonten
- Die [Anzahl] Notfallkonten sind mit [Passkey (FIDO2) | Zertifikat] geschützt; ihre Zugangsdaten liegen [versiegelt, Ort], nur dafür ist eine schriftliche Hinterlegung erlaubt. Zugriff haben [Name, Funktion] und [Name, Funktion]. Jede Nutzung wird dokumentiert, danach werden die Zugangsdaten gewechselt (ORP.4.A8; Microsoft-Pflicht-MFA).
- 11. Dienst- und technische Konten
- Dienstkonten erhalten zufällig erzeugte Passwörter mit mindestens [Länge] Zeichen, verwaltet in [Produkt]. Automatisierung in Azure nutzt verwaltete Identitäten oder Dienstprinzipale statt Benutzerkonten. Passwortwechsel werden mit [Anwendungsverantwortliche] abgestimmt (ORP.4.A23; NIST 3.1.1.2; Microsoft).
- 12. Standardpasswörter
- Voreingestellte Passwörter und vordefinierte Kennungen werden vor dem produktiven Einsatz geändert, Standardpasswörter durch Passwörter nach dieser Richtlinie ersetzt (ORP.4.A9, ORP.4.A23).
- 13. Anforderungen an IT-Systeme
- Systeme prüfen das vollständige Passwort, sperren nach [10] Fehlversuchen für mindestens [60] Sekunden mit steigender Dauer, verraten nicht, ob Kennung oder Passwort falsch war, lassen alte Passwörter nicht wieder zu, beenden inaktive Sitzungen nach [Minuten], [für NIS2-Einrichtungen: sperren nach [Zahl] Fehlversuchen das Konto und verlangen ein neues Passwort,] übertragen nur verschlüsselt und speichern gesalzen mit einem Passwort-Hashverfahren (NIST 3.1.1.2, 3.2.2; ORP.4.A13, A23; Anhang Nr. 11.6.2 lit. d und e DVO 2024/2690).
- 14. Einweisung, Ausnahmen, Kontrolle
- Alle Mitarbeitenden werden bei Eintritt und [jährlich] eingewiesen (ORP.4.A19). Ausnahmen genehmigt [Name, Funktion] schriftlich, begründet und befristet; die Umsetzung prüft [Name, Funktion] [jährlich].
- 15. Inkrafttreten
- Die Richtlinie gilt ab [Datum], ersetzt [bisherige Regelung] und wird [jährlich] sowie bei Änderungen der zugrunde liegenden Standards überprüft.
| Angabe | Eintrag |
|---|---|
| Unternehmen | __________ |
| Verantwortlich für die Richtlinie (Name, Funktion) | __________ |
| Passwortmanager und zugelassene MFA-Verfahren | __________ |
| Meldestelle bei Verdacht (Kontakt) | __________ |
| Gültig ab, nächste Überprüfung | __________ |
| Freigabe Geschäftsführung (Name, Datum, Unterschrift) | __________ |
Umsetzung in Microsoft Entra ID
Für Konten, die direkt in Entra ID angelegt und verwaltet werden, gilt eine feste Kennwortrichtlinie: 8 bis 256 Zeichen, drei von vier Zeichenarten (Klein- und Großbuchstaben, Ziffern, Symbole), keine Unicode-Zeichen. Ändern lässt sich nur der Ablauf. Für Konten, die aus dem lokalen Active Directory synchronisiert werden, gilt sie nur, wenn die Cloud-Kennwortrichtlinie für synchronisierte Benutzer ausdrücklich aktiviert ist.
Eine Mindestlänge von 15 Zeichen und den Verzicht auf Zeichenarten-Regeln kann Entra ID für Cloudkonten daher nicht technisch durchsetzen. Empfehlung von TOMORIS: Regeln Sie die Länge über Richtlinie, Einweisung und den Generator des Passwortmanagers und stützen Sie den Schutz auf MFA und Passkeys.
- Kennwortablauf prüfen: Mandanten, die vor 2021 angelegt wurden, haben standardmäßig 90 Tage. Microsoft empfiehlt für reine Cloudkonten, Kennwörter nie ablaufen zu lassen.
- MFA für alle Benutzer erzwingen: mit Conditional Access (Entra ID P1 oder P2) oder, ohne diese Lizenz, mit den Sicherheitsstandards (Security Defaults).
- Die globale Sperrliste ist immer aktiv; sie beruht laut Microsoft auf eigener Telemetrie zu Password-Spray-Angriffen. Ergänzen Sie unter Entra ID › Authentifizierungsmethoden › Kennwortschutz die benutzerdefinierte Liste: Firmen-, Produkt- und Ortsnamen, interne Begriffe; nur Grundbegriffe, Varianten erkennt der Algorithmus; höchstens 1.000 Begriffe; ab Entra ID P1.
- Bei lokalem Active Directory: Kennwortschutz mit dem Agenten auf den Domänencontrollern ausrollen, damit dieselben Sperrlisten auch dort gelten (Entra ID P1 oder P2).
- Smart Lockout prüfen: Standard ist eine Sperre nach 10 Fehlversuchen für 60 Sekunden mit steigender Dauer; anpassen am selben Ort (Entra ID P1). Bei Pass-Through-Authentifizierung: Entra-Schwelle kleiner, Entra-Sperrdauer länger als im lokalen AD.
- Passkeys (FIDO2) in der Richtlinie für Authentifizierungsmethoden aktivieren, in allen Editionen ohne Zusatzlizenz; für Admin-Rollen und sensible Ressourcen phishingresistente Anmeldung über die Authentifizierungsstärke in Conditional Access verlangen (Entra ID P1).
- Notfallkonten mit Passkey (FIDO2) oder zertifikatbasierter Authentifizierung ausstatten; Benutzerkonten, die Skripte ausführen, auf verwaltete Identitäten oder Dienstprinzipale umstellen.
- Identity-Protection-Risikorichtlinien aktivieren (Entra ID P2) und die Kennwortzurücksetzung mit einer Authenticator-App verbinden, wie Microsoft es für Microsoft 365 empfiehlt.
Vorgaben für Anmeldesysteme und eigene Anwendungen
- Sperrliste: Neue Passwörter vollständig gegen häufige, erwartbare und kompromittierte Passwörter prüfen, etwa Passwörter aus Datenlecks, Wörterbuchwörter, den Namen des Dienstes und den Benutzernamen; Ablehnung begründen und Hilfe zur Wahl anbieten (NIST 3.1.1.2).
- Länge: mindestens 15 Zeichen als einziger Faktor, mindestens 8 nur zusammen mit MFA; mindestens 64 Zeichen, alle druckbaren ASCII-Zeichen und Leerzeichen zulassen, Unicode nach Möglichkeit ebenso; das ganze Passwort prüfen, nie kürzen (NIST 3.1.1.2; ORP.4.A23).
- Fehlversuche: höchstens 100 in Folge je Konto, niedrigere Grenzen sind zulässig; ergänzend steigende Wartezeiten, etwa 30 Sekunden bis eine Stunde (NIST 3.2.2). Das BSI empfiehlt zunehmende Verzögerung und Sperre nach festgelegter Zahl (ORP.4.A13).
- Eingabe: Passwortmanager, automatisches Ausfüllen und Einfügen zulassen, das Passwort auf Wunsch anzeigen; keine Merkhilfen, keine Sicherheitsfragen (NIST 3.1.1.2). Bei Fehlanmeldung nicht verraten, ob Kennung oder Passwort falsch war (ORP.4.A23).
- Übertragung und Wechsel: Passwörter nur über verschlüsselte, authentifizierte Verbindungen; nach einem Wechsel keine alten Passwörter mehr zulassen (NIST 3.1.1.2; ORP.4.A23).
- Speicherung: gesalzen mit einem Passwort-Hashverfahren mit Kostenfaktor nach NIST SP 800-132, Salz mindestens 32 Bit, Kostenfaktor so hoch wie ohne Leistungseinbußen möglich und mit der Zeit erhöhen; empfohlen ist ein zusätzlicher Schritt mit geheimem Schlüssel, getrennt gespeichert, etwa in einem Hardware-Sicherheitsmodul (NIST 3.1.1.2; ORP.4.A12).
Häufige Fehler bei der Umstellung
- Den Zwangswechsel abschaffen, ohne Kompromittierungen erkennen zu können: Das BSI knüpft den Verzicht an Maßnahmen, die kompromittierte Passwörter erkennen (ORP.4.A23).
- Als NIS2-Einrichtung den Wechsel ganz abschaffen: Anhang Nr. 11.6.2 lit. c DVO 2024/2690 verlangt einen Wechsel in vorab festgelegten Zeitabständen. Wählen Sie den Abstand bewusst und begründet, statt ihn wegzulassen.
- Die Mindestlänge in der Richtlinie erhöhen, aber Systeme mit kurzer Höchstlänge behalten: Prüfen Sie, ob jedes System die volle Länge annimmt und prüft (ORP.4.A23; NIST 3.1.1.2).
- Einen Passwortmanager einführen, ohne die Synchronisierung über Onlinedienste Dritter zu bewerten: Wer nach IT-Grundschutz arbeitet, MUSS solche Funktionen deaktivieren (ORP.4.A8).
- MFA mit Einmalcode per App oder SMS für phishingsicher halten: Codes, die von Hand eingegeben werden, gelten nicht als phishingresistent; das leisten nur kryptografische Verfahren wie Passkeys (NIST 3.2.5).
- Notfallkonten von MFA ausnehmen: Microsoft wendet die Pflicht-MFA für Admin-Portale ausdrücklich auch auf Notfallkonten an.
Ausblick: Passkeys statt Passwörter
Passkeys beruhen auf FIDO2 und WebAuthn: Statt ein Passwort zu senden, weist das Gerät den Besitz eines privaten Schlüssels nach, freigegeben über eine PIN oder ein biometrisches Merkmal. NIST nennt WebAuthn als Beispiel für Phishingresistenz: Das Geheimnis ist an den authentifizierten Domainnamen des Dienstes gebunden, eine gefälschte Seite erhält deshalb nichts Verwertbares (SP 800-63B-4, 3.2.5).
- Passwörter sind nicht phishingresistent, ebenso wenig Verfahren mit manuell eingegebenem Code wie Einmalcodes oder Codes per SMS (NIST 3.1.1, 3.2.5).
- Synchronisierbare Passkeys, deren Schlüssel über einen Cloud-Dienst auf weitere Geräte kopiert werden, lässt NIST unter Auflagen zu, etwa dass der Schlüssel dort nur verschlüsselt liegt; für die höchste Stufe AAL3 sind sie ausgeschlossen (NIST 2.3.2, Anhang B).
- Entra ID unterstützt gerätegebundene Passkeys auf FIDO2-Sicherheitsschlüsseln und in Microsoft Authenticator sowie synchronisierte Passkeys; Letztere soll man laut Microsoft als phishingresistent, aber wie andere nicht attestierte Mittel behandeln. Gastkonten können keine Passkeys registrieren.
In vier Schritten zur neuen Richtlinie
Bestand erheben
Systeme mit Passwortanmeldung, ihre heutigen Regeln sowie Administrator-, Dienst- und Notfallkonten auflisten.
Vorlage anpassen und freigeben
Platzhalter ausfüllen, Varianten entscheiden, Freigabe durch die Geschäftsführung einholen.
Technik umstellen
Ablauf, Sperrliste, Fehlversuchsgrenzen, MFA und Passkeys umsetzen, zuerst für Administratoren, Notfallkonten und Fernzugänge.
Einweisen und prüfen
Alle Mitarbeitenden einweisen (ORP.4.A19) und [jährlich] prüfen, ob Systeme die Regeln durchsetzen und sich Vorgaben geändert haben.
Quellen
- NIST SP 800-63B-4: Digital Identity Guidelines, Authentication and Authenticator Management (endgültige Fassung, Juli 2025) — Abstract, Notations, Abschnitte 2.2.2, 2.3.2, 3.1.1, 3.1.1.2, 3.2.2, 3.2.5, Anhang B; gelesen am 25.10.2026
https://doi.org/10.6028/NIST.SP.800-63B-4 - BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023: Baustein ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement — Kapitel 3 mit ORP.4.A1, A8 bis A14, A19, A21, A23 und A24; gelesen am 25.10.2026
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/02_ORP_Organisation_und_Personal/ORP_4_Identitaets_und_Berechtigungsmanagement_Editon_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3 - BSI: Sichere Passwörter erstellen — Passwort-Check, Länge und Komplexität, Passwortmanager; gelesen am 25.10.2026
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html - NISG 2026, § 32 Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit, tagesaktuelle Fassung im RIS — § 32 Abs. 1, 3, 4 lit. j und Abs. 5, gültig ab 1.10.2026; gelesen am 25.10.2026
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013065&Paragraf=32 - NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026, authentische Kundmachung im RIS — §§ 2, 4 bis 7 und 9, kundgemacht am 1.10.2026, gelesen am 25.10.2026
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2026/290 - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 11.6 und 11.7 (Authentifizierung) — für alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen anwendbar nach § 2 NISV 2026
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2690/oj/deu - Microsoft Learn: Empfehlungen zu Kennwortrichtlinien für Microsoft 365 — Einleitung, Kennwortrichtlinien für Administratoren und Benutzer; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/microsoft-365/admin/misc/password-policy-recommendations - Microsoft Learn: Beseitigen schwacher Kennwörter mit Microsoft Entra Kennwortschutz — Globale und benutzerdefinierte Sperrliste, Bewertung, Hybridszenarien, Lizenzen; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/entra/identity/authentication/concept-password-ban-bad - Microsoft Learn: Kennwortrichtlinien und Kontoeinschränkungen in Microsoft Entra ID — Kennwortrichtlinien von Microsoft Entra, Ablaufrichtlinien; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/entra/identity/authentication/concept-sspr-policy - Microsoft Learn: Schützen von Benutzerkonten mit Smart Lockout von Microsoft Entra — Funktionsweise, Pass-Through-Authentifizierung, Verwalten der Sperrwerte; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/entra/identity/authentication/howto-password-smart-lockout - Microsoft Learn: Verpflichtende Multi-Faktor-Authentifizierung für Azure und Admin-Portale — Durchsetzungsphasen 1 und 2, Konten, Vorbereitung, häufige Fragen; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/entra/identity/authentication/concept-mandatory-multifactor-authentication - Microsoft Learn: Passkeys (FIDO2) in Microsoft Entra ID aktivieren — Passkey-Profile, synchronisierte Passkeys, Authentifizierungsstärke, bekannte Probleme; gelesen am 25.10.2026
https://learn.microsoft.com/entra/identity/authentication/how-to-authentication-passkeys-fido2