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TOOLBOX · COMPLIANCE & NIS2

MELDEFRISTENBERECHNEN.

Zeitpunkt der Kenntnisnahme eintragen und sofort sehen, bis wann Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht nach NISG 2026 fällig sind, dazu die 72 Stunden der DSGVO. In österreichischer Zeit, keine Rechtsberatung.

Wann haben Sie vom Vorfall erfahren?

Kenntnisnahme des erheblichen Cybersicherheitsvorfalls

Österreichische Zeit (Europe/Vienna). Ab diesem Zeitpunkt laufen 24 und 72 Stunden, nicht ab dem Beginn des Vorfalls.

Meldung schon übermittelt oder Vorfall beendet?
Meldung an das CSIRT übermittelt am

Der Abschlussbericht ist einen Monat nach Übermittlung der Meldung fällig.

Vorfallsbehandlung beendet am

Dauert der Vorfall bei Fälligkeit des Abschlussberichts noch an, verschiebt sich der Abschlussbericht.

Bleibt in Ihrem Browser: Die Angaben werden nur auf diesem Gerät berechnet, nicht gesendet und nicht gespeichert.

Ihre Fristen

Tragen Sie Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme ein. Die Fristen erscheinen sofort.

Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Ob ein erheblicher Cybersicherheitsvorfall vorliegt, richtet sich nach § 35 NISG 2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der geltenden Fassung.

DIE MELDEKETTE

24 Stunden,
72 Stunden,
ein Monat.

Die drei Pflichtstufen nach § 34 Abs. 2 NISG 2026 und Art. 23 Abs. 4 NIS-2-Richtlinie, wie im Download „NIS2-Meldepflichten“.

  1. 01

    Frühwarnung

    Unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme: gegebenenfalls Verdacht auf rechtswidrige Handlungen und grenzüberschreitende Auswirkungen.

  2. 02

    Meldung

    Unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme: Aktualisierung und erste Bewertung samt Schweregrad und Auswirkungen.

  3. 03

    Abschlussbericht

    Spätestens einen Monat nach der Meldung, nicht nach dem Vorfall: Ursachen, Abhilfemaßnahmen, Auswirkungen.

FRAGEN

Gut zu wissen.

Ab wann laufen die Meldefristen?

Ab der Kenntnisnahme des erheblichen Cybersicherheitsvorfalls, nicht ab seinem Beginn: Frühwarnung spätestens 24 Stunden danach, Meldung spätestens 72 Stunden danach (§ 34 Abs. 2 Z 1 und 2 NISG 2026, Art. 23 Abs. 4 lit. a und b NIS-2-Richtlinie). Halten Sie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme deshalb sofort fest.

Wann ist der Abschlussbericht fällig?

Spätestens einen Monat nach Übermittlung der Meldung, nicht nach dem Vorfall (§ 34 Abs. 2 Z 4 NISG 2026). Ohne eingetragenen Zeitpunkt der Meldung rechnet der Rechner mit dem spätesten zulässigen Zeitpunkt. Dauert der Vorfall dann noch an, ist bis dahin ein Fortschrittsbericht fällig und der Abschlussbericht einen Monat nach Ende der Vorfallsbehandlung (§ 34 Abs. 2 Z 5).

Wie rechnet der Rechner mit Sommer- und Winterzeit?

Alle Zeiten gelten in österreichischer Zeit, auch wenn Ihr Gerät anders eingestellt ist. 24 und 72 Stunden laufen in echter Zeit; liegt eine Zeitumstellung dazwischen, zeigt die Uhr am Ende eine Stunde mehr oder weniger. Ein Monat endet am gleichen Kalendertag zur gleichen Uhrzeit, fehlt der Tag im Folgemonat, am Monatsletzten. Das ist eine vorsichtige Rechenhilfe; wie eine Frist im Einzelfall zu berechnen ist, klärt Ihre Rechtsberatung.

Gilt die Meldepflicht für mein Unternehmen?

Die Meldepflicht nach § 34 NISG 2026 trifft wesentliche und wichtige Einrichtungen. Ob Sie dazu zählen, zeigt der NIS2-Betroffenheitscheck. Wer nicht unter das Gesetz fällt, kann Vorfälle freiwillig an das nationale CSIRT melden (§ 37 Abs. 2).

An wen geht die Meldung?

An das für Sie zuständige sektorspezifische CSIRT, gibt es keines, an das nationale CSIRT. Das CSIRT leitet sie an die Cybersicherheitsbehörde weiter (§ 34 Abs. 1 NISG 2026). Sind personenbezogene Daten betroffen, geht eine eigene Meldung an die Datenschutzbehörde (Art. 33 DSGVO, § 18 Abs. 1 DSG).

Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Er rechnet Fristen nach den genannten Bestimmungen aus. Ob ein erheblicher Cybersicherheitsvorfall vorliegt, richtet sich nach § 35 NISG 2026 und gegebenenfalls nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690; das beurteilt der Rechner nicht.

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Ergebnis da.
Und jetzt?

Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.