TOOLBOX · COMPLIANCE & NIS2
MELDEFRISTENBERECHNEN.
Zeitpunkt der Kenntnisnahme eintragen und sofort sehen, bis wann Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht nach NISG 2026 fällig sind, dazu die 72 Stunden der DSGVO. In österreichischer Zeit, keine Rechtsberatung.
Wann haben Sie vom Vorfall erfahren?
Meldung schon übermittelt oder Vorfall beendet?
Bleibt in Ihrem Browser: Die Angaben werden nur auf diesem Gerät berechnet, nicht gesendet und nicht gespeichert.
Ihre Fristen
Tragen Sie Datum und Uhrzeit der Kenntnisnahme ein. Die Fristen erscheinen sofort.
Rechenhilfe, keine Rechtsberatung. Ob ein erheblicher Cybersicherheitsvorfall vorliegt, richtet sich nach § 35 NISG 2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext in der geltenden Fassung.
DIE MELDEKETTE
24 Stunden,
72 Stunden,
ein Monat.
Die drei Pflichtstufen nach § 34 Abs. 2 NISG 2026 und Art. 23 Abs. 4 NIS-2-Richtlinie, wie im Download „NIS2-Meldepflichten“.
- 01
Frühwarnung
Unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme: gegebenenfalls Verdacht auf rechtswidrige Handlungen und grenzüberschreitende Auswirkungen.
- 02
Meldung
Unverzüglich, spätestens 72 Stunden nach Kenntnisnahme: Aktualisierung und erste Bewertung samt Schweregrad und Auswirkungen.
- 03
Abschlussbericht
Spätestens einen Monat nach der Meldung, nicht nach dem Vorfall: Ursachen, Abhilfemaßnahmen, Auswirkungen.
WEITER
Vorbereitet
melden.
NIS2-Meldepflichten als PDF
Fristen, Inhalte und Empfänger der Meldungen mit Fundstellen im NISG 2026, dazu eine Checkliste zur Vorbereitung.
Zum DownloadNIS2-Betroffenheitscheck
Wesentliche oder wichtige Einrichtung? Der Check nennt zu jeder Aussage den Paragrafen.
Check startenIT-Notfallkarte
Wen anrufen, was sagen, was nicht tun: die Karte für den Aushang mit Ihren Ansprechpartnern.
Karte erstellen
FRAGEN
Gut zu wissen.
Ab wann laufen die Meldefristen?
Ab der Kenntnisnahme des erheblichen Cybersicherheitsvorfalls, nicht ab seinem Beginn: Frühwarnung spätestens 24 Stunden danach, Meldung spätestens 72 Stunden danach (§ 34 Abs. 2 Z 1 und 2 NISG 2026, Art. 23 Abs. 4 lit. a und b NIS-2-Richtlinie). Halten Sie den Zeitpunkt der Kenntnisnahme deshalb sofort fest.
Wann ist der Abschlussbericht fällig?
Spätestens einen Monat nach Übermittlung der Meldung, nicht nach dem Vorfall (§ 34 Abs. 2 Z 4 NISG 2026). Ohne eingetragenen Zeitpunkt der Meldung rechnet der Rechner mit dem spätesten zulässigen Zeitpunkt. Dauert der Vorfall dann noch an, ist bis dahin ein Fortschrittsbericht fällig und der Abschlussbericht einen Monat nach Ende der Vorfallsbehandlung (§ 34 Abs. 2 Z 5).
Wie rechnet der Rechner mit Sommer- und Winterzeit?
Alle Zeiten gelten in österreichischer Zeit, auch wenn Ihr Gerät anders eingestellt ist. 24 und 72 Stunden laufen in echter Zeit; liegt eine Zeitumstellung dazwischen, zeigt die Uhr am Ende eine Stunde mehr oder weniger. Ein Monat endet am gleichen Kalendertag zur gleichen Uhrzeit, fehlt der Tag im Folgemonat, am Monatsletzten. Das ist eine vorsichtige Rechenhilfe; wie eine Frist im Einzelfall zu berechnen ist, klärt Ihre Rechtsberatung.
Gilt die Meldepflicht für mein Unternehmen?
Die Meldepflicht nach § 34 NISG 2026 trifft wesentliche und wichtige Einrichtungen. Ob Sie dazu zählen, zeigt der NIS2-Betroffenheitscheck. Wer nicht unter das Gesetz fällt, kann Vorfälle freiwillig an das nationale CSIRT melden (§ 37 Abs. 2).
An wen geht die Meldung?
An das für Sie zuständige sektorspezifische CSIRT, gibt es keines, an das nationale CSIRT. Das CSIRT leitet sie an die Cybersicherheitsbehörde weiter (§ 34 Abs. 1 NISG 2026). Sind personenbezogene Daten betroffen, geht eine eigene Meldung an die Datenschutzbehörde (Art. 33 DSGVO, § 18 Abs. 1 DSG).
Ersetzt der Rechner eine Rechtsberatung?
Nein. Er rechnet Fristen nach den genannten Bestimmungen aus. Ob ein erheblicher Cybersicherheitsvorfall vorliegt, richtet sich nach § 35 NISG 2026 und gegebenenfalls nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690; das beurteilt der Rechner nicht.
TOOLBOX
Weitere
Werkzeuge.
- Kostenlos
NIS2-Betroffenheitscheck
Wesentliche oder wichtige Einrichtung? Der Check prüft Ihre Angaben gegen das freigegebene Regelwerk zum NISG 2026 und nennt zu jeder Aussage den Paragrafen.
Ansehen - Kostenlos
IT-Notfallkarte
Die Karte für den Aushang: wen anrufen, was sagen, was nicht tun. Mit eigenen Ansprechpartnern, angelehnt an die IT-Notfallkarte des BSI, druckfertig in A4.
Ansehen - Kostenlos
Website-Sicherheitscheck
Sieben Prüfungen, eine Note: Header, Verschlüsselung, E-Mail-Schutz, DNS, Cookies, eingebundene Inhalte und security.txt. Mit Weg zu jedem Detail.
Ansehen
IHR NÄCHSTER SCHRITT
Ergebnis da.
Und jetzt?
Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.