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Security Awareness: Jahresplan für Schulung und Sensibilisierung

Themen je Quartal, Zielgruppen, Formate, Schulung der Leitungsorgane und Nachweis, nach NIST SP 800-50 Rev. 1, BSI ORP.3 und NISG 2026

Stand
25.10.2026
Online
tomoris.com/downloads/security-awareness-jahresplan
Für wen
  • Geschäftsführung, die Schulungen freigibt und selbst an Schulungen teilnimmt
  • Informationssicherheitsbeauftragte, die das Programm planen und auswerten
  • Personalabteilung, die neue Mitarbeitende und Nachweise betreut
  • Führungskräfte, die Sicherheitsregeln vorleben und einfordern

Ein einzelner Pflichtvortrag im Jahr verändert wenig. Wirksame Sensibilisierung läuft über das ganze Jahr, erreicht jede Zielgruppe mit passenden Inhalten und wird gemessen. Diese Vorlage hilft Ihnen, einen Jahresplan aufzustellen: Zielgruppen festlegen, Themen auf vier Quartale verteilen, Formate wählen, die Schulung der Leitungsorgane einplanen und Teilnahme und Wirksamkeit nachweisen. Sie stützt sich auf NIST SP 800-50 Rev. 1, den Baustein ORP.3 des BSI IT-Grundschutz-Kompendiums und für NIS2-pflichtige Einrichtungen auf § 31 NISG 2026 und Anhang Nr. 8 der DVO (EU) 2024/2690.

Was gefordert ist

Für wesentliche und wichtige Einrichtungen ist Schulung Pflicht: Die Leitungsorgane müssen an für sie spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen, und die Einrichtungen haben den Mitarbeitenden regelmäßig entsprechende Schulungen anzubieten (§ 31 Abs. 2 NISG 2026, Umsetzung von Art. 20 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie). Wer das nicht vorsieht, begeht eine Verwaltungsübertretung (§ 45 Abs. 1 Z 1 und 2 NISG 2026); für Stellen der öffentlichen Verwaltung gilt stattdessen § 46. Für alle anderen Unternehmen beschreiben BSI und NIST, wie ein gutes Programm aussieht.

§ 31 Abs. 2 NISG 2026
Leitungsorgane nehmen an spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teil. Die Einrichtung bietet den Mitarbeitenden regelmäßig entsprechende Schulungen an, damit sie Risiken erkennen und bewerten können und Managementpraktiken der Cybersicherheit und deren Auswirkungen auf die Dienste der Einrichtung kennen.
DVO (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 8.1
Sensibilisierungsprogramm für Mitarbeitende, Mitglieder der Leitungsorgane und soweit angemessen direkte Anbieter: zeitlich so geplant, dass Maßnahmen wiederholt werden und neue Mitarbeitende erreichen; mit Cyberbedrohungen, bestehenden Maßnahmen, Kontaktstellen und Verfahren der Cyberhygiene. Wirksamkeit soweit angemessen testen, Programm in geplanten Abständen aktualisieren.
DVO (EU) 2024/2690, Anhang Nr. 8.2
Mitarbeitende, deren Rollen sicherheitsrelevante Fähigkeiten erfordern, ermitteln und regelmäßig schulen: sichere Konfiguration und Betrieb einschließlich mobiler Geräte, bekannte Cyberbedrohungen, Verhalten bei sicherheitsrelevanten Ereignissen; Wirksamkeit bewerten, Schulung auch bei Wechsel in eine solche Rolle.
§ 2 NISV 2026
Erklärt den Anhang der DVO auch für die Einrichtungsarten der Anlagen 1 und 2 des NISG 2026 für anwendbar, die die DVO selbst nicht erfasst; Nummer 8 gilt damit für alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen.
BSI IT-Grundschutz, ORP.3
Baustein Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit (Edition 2023): Institutionsleitung sensibilisieren und Unterstützung einholen (A1), Personal in den sicheren Umgang mit IT einweisen (A3), zielgruppenorientiertes Programm (A4), Schulung nach Aufgaben (A6), Lernerfolg messen (A8).
Art. 4 KI-Verordnung
Seit der Änderung durch die VO (EU) 2026/1744 ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren.

Die Themen, Formate und der Jahresrhythmus in dieser Vorlage sind Empfehlungen von TOMORIS. Gesetzlich vorgegeben sind für NIS2-pflichtige Einrichtungen die genannten Inhalte von § 31 NISG 2026 und Anhang Nr. 8 der DVO; einen bestimmten Takt in Monaten schreiben sie nicht vor.

Zielgruppen festlegen

NIST teilt die Teilnehmenden in drei sich überschneidende Gruppen: alle Benutzerinnen und Benutzer, Inhaber privilegierter Konten und Personen mit wesentlichen Aufgaben in Cybersicherheit oder Datenschutz (SP 800-50 Rev. 1, Abschnitt 2.5). Das BSI empfiehlt eine Zielgruppenanalyse und ein darauf ausgerichtetes Programm (Standard-Anforderung ORP.3.A4).

Zielgruppen und Schwerpunkte
ZielgruppeSchwerpunktGrundlage
Alle MitarbeitendenRegeln zur Nutzung, Erkennen von Angriffen, Meldeweg, Cyberhygiene; laufend aufgefrischt§ 31 Abs. 2 NISG 2026; DVO Nr. 8.1; ORP.3.A3; NIST 2.5.1
LeitungsorganeFür die Leitung gestaltete Schulung zu Pflichten, Risiken und Entscheidungen§ 31 Abs. 2 NISG 2026; ORP.3.A1
Privilegierte KontenZusätzliche Schulung zu Rechten und Risiken administrativer KontenNIST 2.5.2
SicherheitsrollenRollenbezogene Schulung: sichere Konfiguration, Bedrohungen, Verhalten bei EreignissenDVO Nr. 8.2; NIST 2.5.3
Neue Mitarbeitende und RollenwechselRegeln für die Systeme, auf die sie zugreifen werden; Schulung bei neuer RolleDVO Nr. 8.1.2 lit. a und 8.2.4; NIST 3.1.2.2
Externe und AnbieterEinweisung externer Benutzender, soweit angemessen auch direkte AnbieterORP.3.A3; DVO Nr. 8.1.2
Besonders exponierte PersonenVertiefung zu gezielten Angriffen und Vorsichtsmaßnahmen (erhöhter Schutzbedarf)ORP.3.A9

Formate: sensibilisieren, üben, schulen

Sensibilisierung
Laufend über das Jahr, als Kampagne oder anlassbezogen, z. B. Hinweise auf dem Anmeldebildschirm, Beiträge im Newsletter, Plakate, Aktionstage im Oktober, kurze E-Mails mit Tipps oder nach einem Vorfall (NIST 2.7.1).
Übung
Praktische Szenarien, die Ereignisse nachstellen: Phishing-, Smishing- oder Vishing-Simulationen, Quiz, Planspiele am Tisch, Übungen zu Notfall und Wiederanlauf (NIST 2.7.2).
Schulung
Vermittelt Wissen und Fertigkeiten, als Präsenz- oder Onlinekurs, Demonstration oder szenariobasierte Übung; rollenbezogen für Personen mit Sicherheitsaufgaben (NIST 2.5.3, 2.7.3).

Phishing-Übungen sind Lerngelegenheiten: NIST empfiehlt, zuerst die Ausgangs-Klickrate je Gruppe zu ermitteln, und betont, dass solche Übungen nicht bestrafen sollen und niemand für seine Reaktion bloßgestellt werden soll (Abschnitt 2.7.2). Klären Sie Simulationen vorab mit Betriebsrat und Datenschutz.

Jahresplan zum Ausfüllen

Die Themen sind ein Vorschlag von TOMORIS und decken die Inhalte ab, die Anhang Nr. 8.1.2 lit. c der DVO nennt: Cyberbedrohungen, bestehende Maßnahmen, Kontaktstellen und Verfahren der Cyberhygiene. Passen Sie Reihenfolge und Themen an Ihre Risiken, Vorfälle und Werkzeuge an und tragen Sie Termin und Verantwortliche ein.

Jahresplan [Jahr] für [Unternehmen] (Vorschlag von TOMORIS)
ZeitraumThemaZielgruppeFormatTermin, zuständig
Q1Auftakt: Ziele, Regeln, Meldeweg für VorfällealleKurzschulung__________
Q1Schulung der LeitungsorganeLeitungWorkshop__________
Q1Passwörter, Passwortmanager, MFAalleOnlinekurs__________
Q2Phishing und Social EngineeringalleSchulung__________
Q2Phishing-Übung mit AuswertungalleSimulation__________
Q2Umgang mit Daten und DatenschutzalleOnlinekurs__________
Q3Mobiles Arbeiten, Geräte, UpdatesalleKurzschulung__________
Q3Notfall: Wer tut was?Leitung, ITPlanspiel__________
Q3Administrative Konten sicher nutzenAdminsSchulung__________
Q4Oktober: Aktionen im CybersicherheitsmonatalleKampagne__________
Q4KI-Werkzeuge sicher nutzenalleSchulung__________
Q4Auswertung und Plan für das FolgejahrISB, LeitungBesprechung__________
laufendEinweisung neuer MitarbeitenderNeueEinweisung__________
laufendWarnhinweise zu aktuellen AngriffenalleE-Mail__________

Im Oktober läuft der Europäische Monat der Cybersicherheit, eine jährliche Kampagne der EU, die ENISA gemeinsam mit der Europäischen Kommission unterstützt. Eigene Aktionen in diesem Monat verbinden sich gut mit öffentlichem Material.

Schulung der Leitungsorgane

Die Leitungsorgane wesentlicher und wichtiger Einrichtungen haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen (§ 31 Abs. 1 NISG 2026). Die Schulung nach § 31 Abs. 2 sollte sie dazu befähigen. Auch das BSI verlangt, die Institutionsleitung ausreichend zu sensibilisieren und ihre Unterstützung einzuholen, bevor ein Programm beginnt (ORP.3.A1). Inhalte, Empfehlung von TOMORIS:

  • Pflichten der Leitung: sicherstellen und beaufsichtigen (§ 31 Abs. 1), selbst an Schulungen teilnehmen (§ 31 Abs. 2).
  • Die Mindestinhalte der Risikomanagementmaßnahmen nach § 32 Abs. 4 lit. a bis j NISG 2026 im Überblick, von Risikoanalyse bis Multi-Faktor-Authentifizierung.
  • Meldepflichten bei erheblichen Vorfällen: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht spätestens einen Monat danach (§ 34 Abs. 2 NISG 2026).
  • Selbstdeklaration und Nachweis der Maßnahmen gegenüber der Cybersicherheitsbehörde (§ 33 NISG 2026).
  • Strafrahmen: für wesentliche Einrichtungen bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige bis 7 Mio. Euro oder 1,4 %, je nachdem, welcher Betrag höher ist (§ 45 Abs. 2 und 3 NISG 2026); für Stellen der öffentlichen Verwaltung Feststellungsbescheid statt Geldstrafe (§ 46).
  • Die aktuelle Bedrohungslage und die Risiken des eigenen Unternehmens (DVO Nr. 8.1.3).
  • Die eigene Rolle im Notfall: Entscheidungen, Erreichbarkeit, Kommunikation.
  • Vorbildwirkung: Führungskräfte setzen Sicherheitsvorgaben um und weisen ihre Mitarbeitenden auf die Einhaltung hin (ORP.3.A1).

Nachweis und Wirksamkeit

Teilnahmezahlen allein genügen nicht: NIST verlangt, über die bloße Erfüllung von Vorgaben hinaus auch Wirkung auf Fähigkeiten, Haltung und Verhalten zu messen (Abschnitt 2.4.1). Das BSI empfiehlt, den Lernerfolg zielgruppenbezogen quantitativ und qualitativ zu messen und die Ergebnisse in das Angebot einfließen zu lassen (ORP.3.A8).

  • Teilnahme je Person dokumentiert: Datum, Thema, Format, Dauer, Bestätigung.
  • Unterlagen jeder Schulung mit Stand archiviert, damit nachvollziehbar ist, was vermittelt wurde.
  • Neue Mitarbeitende vor dem ersten Zugriff eingewiesen und das dokumentiert (Empfehlung von TOMORIS, vgl. NIST 3.1.2.2; das Programm muss neue Mitarbeitende erreichen, DVO Nr. 8.1.2 lit. a).
  • Wirksamkeit gemessen, z. B. Quiz mit Bestehensgrenze, praktische Prüfung, Klickrate bei Phishing-Übungen (NIST 2.7.2 und 3.2, ORP.3.A8).
  • Ergebnisse mit Personalabteilung und Datenschutz besprochen (ORP.3.A8).
  • Programm in geplanten Abständen aktualisiert (DVO Nr. 8.1.3, 8.2.5; ORP.3.A4), zusätzlich nach Vorfällen (NIST 2.5.1).
  • Für NIS2-pflichtige Einrichtungen: Nachweis über die Schulung der Leitungsorgane griffbereit.
Teilnahmenachweis (Muster)
DatumThemaNameFormat, DauerBestätigung
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Häufige Fehler

  • Nur ein Pflichttermin im Jahr. NIST beschreibt Sensibilisierung als laufende Aktivität über das ganze Jahr (Abschnitt 2.7.1).
  • Die Leitung fehlt. Ohne ihre Unterstützung soll ein Programm laut BSI gar nicht beginnen (ORP.3.A1); NIS2-pflichtige Leitungsorgane müssen selbst teilnehmen.
  • Alle bekommen dasselbe. Administratoren und Sicherheitsrollen brauchen zusätzliche, rollenbezogene Schulung (NIST 2.5.2, 2.5.3; DVO Nr. 8.2).
  • Phishing-Übungen werden zum Pranger. NIST rät ausdrücklich zu einem Ansatz ohne Strafe und ohne Bloßstellung (Abschnitt 2.7.2).
  • Gemessen wird nur die Teilnahmequote, nicht die Wirkung auf das Verhalten (NIST 2.4.1, ORP.3.A8).
  • Neue Mitarbeitende und Externe werden vergessen (DVO Nr. 8.1.2, ORP.3.A3).

Quellen

  1. NIST SP 800-50 Rev. 1: Building a Cybersecurity and Privacy Learning Program (September 2024) — Abschnitte 2.4.1, 2.5, 2.7, 3.1 und 3.2, gelesen am 25.10.2026
    https://doi.org/10.6028/NIST.SP.800-50r1
  2. BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Baustein ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit (Edition 2023) — Anforderungen A1, A3, A4, A6, A8, A9, gelesen am 25.10.2026
    https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/IT-GS-Kompendium_Einzel_PDFs_2023/02_ORP_Organisation_und_Personal/ORP_3_Sensibilisierung_und_Schulung_Editon_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  3. NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS — §§ 31 bis 34, 45 und 46, gelesen am 25.10.2026
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013065
  4. NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026 — § 2 Anwendbarkeit der DVO, gelesen am 25.10.2026
    https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2026/290
  5. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, deutsche Fassung auf EUR-Lex — Anhang Nr. 8.1 und 8.2, gelesen am 25.10.2026
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2690/oj/deu
  6. Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), deutsche Fassung auf EUR-Lex — Art. 20 Abs. 2, gelesen am 25.10.2026
    https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/deu
  7. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.7.2026 — Art. 1 Nr. 5, neue Fassung von Art. 4 KI-VO, gelesen am 25.10.2026
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/deu
  8. ENISA: European Cybersecurity Month — Beschreibung der Kampagne, gelesen am 25.10.2026
    https://www.enisa.europa.eu/topics/cyber-hygiene/european-cybersecurity-month