Vorhaben besprechen

TOOLBOX · COMPLIANCE-CHECK

BARRIERENFINDEN.

Fehlen Alternativtexte, Beschriftungen oder die Sprache der Seite? Adresse eingeben und offensichtliche Mängel im HTML sehen, jeweils mit dem Kriterium aus WCAG 2.2. Ein Kurzcheck, kein Audit.

Die Bot-Prüfung schützt die Toolbox vor automatisiertem Missbrauch.

Wir laden die Seite einmal ohne JavaScript und lesen ihren HTML-Code. Der Kurzcheck gibt Hinweise und ersetzt keine Prüfung nach WCAG oder EN 301 549. Ergebnisse speichern wir nicht dauerhaft.

WAS GEPRÜFT WIRD

Was eine Maschine
sicher erkennt.

Jeder Punkt gehört zu einem Erfolgskriterium der WCAG 2.2 oder einer Empfehlung des W3C. Der Bericht nennt das Kriterium, die Fundstelle im HTML und ein Beispiel zum Beheben.

  • 01

    Sprache und Seitentitel

    lang am html-Element (3.1.1) und ein Titel im title-Element (2.4.2). Beides liest ein Screenreader als Erstes.

  • 02

    Alternativtexte

    Jedes Bild braucht ein alt-Attribut, Zierbilder ein leeres (1.1.1). Dateinamen als Text sind ein bekanntes Fehlerbild.

  • 03

    Formulare

    Jedes Feld braucht eine zugeordnete Beschriftung (1.3.1, 3.3.2, 4.1.2). Ein Platzhalter ersetzt sie nicht.

  • 04

    Links, Schaltflächen, Frames

    Symbol-Links und Menü-Knöpfe ohne Text oder aria-label, iframes ohne title (2.4.4, 4.1.2).

  • 05

    Überschriften

    Gibt es eine h1, und werden Ebenen übersprungen? Das W3C rät, Sprünge möglichst zu vermeiden (1.3.1).

  • 06

    Zoom, Zeitlimit, Hauptbereich

    Kein gesperrter Zoom (1.4.4), keine automatische Weiterleitung mit Wartezeit (2.2.1), ein main-Element oder Sprunglink (2.4.1).

GRENZEN DES KURZCHECKS

Hinweise.
Kein Zeugnis.

Der Kurzcheck sieht das HTML, das der Server ausliefert. Ein Ergebnis ohne Hinweis heißt nicht, dass die Seite barrierefrei oder gesetzeskonform ist.

  • Nicht geprüft: Farbkontraste, Schriftgrößen und Darstellung bei 400 Prozent Vergrößerung.
  • Nicht geprüft: Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, Reihenfolge beim Durchtabben.
  • Nicht geprüft: ob Alternativtexte, Beschriftungen und Linktexte verständlich sind.
  • Nicht geprüft: Inhalte, die JavaScript erst im Browser erzeugt, PDF-Dokumente, Videos und alle Unterseiten.

Für eine erste eigene Prüfung im Browser hat das W3C die Easy Checks veröffentlicht. Drittanbieter, die Ihre Website lädt, zeigt der Drittanbieter-Check, die Sicherheit der Seite der Website-Sicherheitscheck.

RECHTLICHER RAHMEN

Wer muss,
wer sollte.

Ein Überblick über die Rechtsgrundlagen in Österreich, mit Fundstelle. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Bund: WZG

    Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz gilt für Websites und mobile Anwendungen des Bundes und von Einrichtungen des Bundes (§ 2 Abs. 1). Es setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 um (§ 1 Abs. 2).

    Quelle: RIS: WZG

  • Länder und Gemeinden

    Für Websites der Länder und Gemeinden gilt nicht das WZG, sondern das jeweilige Landesgesetz, das dieselbe Richtlinie umsetzt.

    Quelle: Richtlinie (EU) 2016/2102

  • Privatwirtschaft: BaFG

    Seit 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen für Verbraucher (§ 2 Abs. 2). Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen (§ 6 Abs. 1).

    Quelle: RIS: BaFG

Technischer Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1: Für Webseiten verlangt sie die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA.

FRAGEN

Gut zu wissen.

Ist meine Website barrierefrei, wenn der Kurzcheck nichts findet?

Das sagt der Kurzcheck nicht. Er prüft das ausgelieferte HTML einer Seite auf Mängel, die sich automatisch sicher erkennen lassen. Das W3C hält fest, dass Werkzeuge nicht alle Aspekte automatisch prüfen und Barrierefreiheit nicht feststellen, sondern nur dabei helfen können. Farbkontraste, Bedienung mit der Tastatur, verständliche Texte und sinnvolle Alternativtexte beurteilt nur ein Mensch. Eine Konformitätsaussage braucht eine Prüfung nach WCAG 2.2 bzw. EN 301 549.

Welche Regeln gelten in Österreich?

Für Websites und Apps des Bundes gilt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), das die Richtlinie (EU) 2016/2102 umsetzt. Länder und Gemeinden fallen nicht unter das WZG; für sie setzen die Länder die Richtlinie in eigenen Gesetzen um. Seit 28. Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen für Verbraucher. Ob und wie es für Sie gilt, klärt der Kurzcheck nicht; das ist keine Rechtsberatung.

Gilt das BaFG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat (§ 3 Z 19 BaFG). Die Ausnahme betrifft Dienstleistungen; für Produkte lesen Sie bitte das Gesetz selbst nach. Unabhängig von der Pflicht erreichen barrierefreie Seiten mehr Menschen.

Warum WCAG 2.2 und nicht 2.1?

WCAG 2.2 ist seit 12. Dezember 2024 die aktuelle Fassung des W3C. Die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 verlangt für Webseiten die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA; die neue Fassung V4.1.1 von ETSI vom September 2026 beruht auf WCAG 2.2. Alle Kriterien, die der Kurzcheck berührt, gibt es in WCAG 2.0, 2.1 und 2.2.

Speichert TOMORIS meine Eingabe oder das Ergebnis?

Nein, nicht dauerhaft. Unser Server ruft die Seite einmal ab, ohne JavaScript auszuführen; die geprüfte Website sieht dabei unseren Server, nicht Ihre IP-Adresse. Das Ergebnis bleibt fünf Minuten im Arbeitsspeicher, damit wiederholte Abrufe die Website nicht erneut belasten, und ist spätestens nach sechs Minuten gelöscht. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Ergebnis da.
Und jetzt?

Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.