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IT-Notfallkarte: Aushang für den Ernstfall zum Ausfüllen

Eine Seite zum Aufhängen mit Notfallnummern, Meldefragen und Verhaltensregeln, dazu Meldestellen in Österreich und die ersten Fragen für die IT

Stand
25.10.2026
Online
tomoris.com/downloads/it-notfallkarte
Für wen
  • Alle Mitarbeitenden, für die die Karte an Arbeitsplätzen und in Fluren hängt
  • IT-Leitung und Notfallverantwortliche, die die Karte ausfüllen und einführen
  • Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung
  • IT-Dienstleister, die Notfallkarten für ihre Kunden vorbereiten

Im IT-Notfall entscheiden die ersten Minuten: Wer bemerkt, dass etwas nicht stimmt, muss wissen, wen er anruft, was er sagt und was er besser nicht anfasst. Diese Notfallkarte folgt dem Aushang „Verhalten bei IT-Notfällen“ des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und passt ihn an Österreich an. Seite 3 ist die Karte zum Ausfüllen und Aufhängen. Die weiteren Seiten erklären, wie Sie sie ausfüllen und einführen, welche Stellen in Österreich erreichbar sind und welche Fragen sich die IT nach einem Angriff stellen sollte.

So nutzen Sie diese Karte

Das BSI versteht seine IT-Notfallkarte als Hinweisschild analog zum bekannten Aushang „Verhalten im Brandfall“. Sie stellt drei Botschaften in den Vordergrund: die Ansprechpartner für IT-Notfälle und ihre Erreichbarkeit kennen, entscheidende Informationen sofort weitergeben und Gegenmaßnahmen nur nach Absprache oder Anweisung setzen. Ob eine Fehlfunktion oder ein Angriff vorliegt, ist oft schwer zu erkennen; diese Entscheidung soll bei den zuständigen Personen liegen, nicht bei der Person, die den Notfall bemerkt.

Drucken Sie die nächste Seite einzeln aus, nachdem Sie die Felder ausgefüllt haben: Notfallnummern, Erreichbarkeit und Ihre Entscheidung zur Netztrennung. Alternativ erstellen Sie die Karte mit dem Werkzeug IT-Notfallkarte auf tomoris.com mit eigenen Ansprechpartnern und drucken sie in A4. Die Seiten danach sind für Notfallverantwortliche und IT bestimmt.

Verhalten bei IT-Notfällen

Wen Sie anrufen
WerTelefonErreichbar
IT-Notfallnummer____________________
Vertretung____________________
IT-Dienstleister____________________
Geschäftsführung____________________
Das sagen Sie am Telefon
Wer meldet?
Name, Abteilung, Rückrufnummer.
Welches Gerät?
Welcher Computer, welches Programm oder welcher Dienst ist betroffen?
Was getan?
Wie haben Sie zuletzt damit gearbeitet, etwa einen Anhang geöffnet?
Was gesehen?
Meldungen, gesperrte Dateien, ungewöhnliches Verhalten.
Wann?
Uhrzeit, zu der Sie es bemerkt haben.
Wo?
Gebäude, Raum, Arbeitsplatz.
  • Weitere Arbeit am betroffenen Gerät einstellen
  • Beobachtungen notieren, Bildschirm mit dem Diensthandy fotografieren
  • Maßnahmen nur nach Anweisung der IT-Notfallnummer
  • Bei Verdacht auf Schadsoftware: [Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten] oder [nur auf Anweisung]

Nicht selbst reparieren, nichts löschen, keine Zahlungen leisten. Bei Gefahr für Menschen: Polizei-Notruf 133 oder Euro-Notruf 112.

So füllen Sie die Karte aus und führen sie ein

  1. Notfallnummer festlegen

    Tragen Sie eine Nummer ein, die im Ernstfall abgehoben wird, intern oder bei Ihrem IT-Dienstleister, und eine Vertretung. Das BSI sieht auf seiner Karte dafür ein Feld für die individuelle Rufnummer vor.

  2. Netztrennung entscheiden

    Legen Sie fest, ob Mitarbeitende bei Verdacht auf Schadsoftware selbst Kabel ziehen und WLAN ausschalten sollen. Das Bundeskriminalamt empfiehlt Unternehmen bei Ransomware, betroffene Systeme sofort vom Netzwerk zu trennen; das BSI rät Mitarbeitenden, Maßnahmen nur nach Anweisung zu setzen. Die Karte macht Ihre Entscheidung eindeutig.

  3. Aufhängen

    In Fluren, Arbeits- und Werkräumen und an IT-Arbeitsplätzen, überall dort, wo Mitarbeitende sie im Notfall finden sollen (BSI). Für Mitarbeitende anderer Sprachen bietet das BSI die Karte in zehn weiteren Sprachen an.

  4. In Schulungen einführen

    Das BSI empfiehlt, die Karte im Rahmen von Schulungen und Sensibilisierung vorzustellen und Mitarbeitende zu ermutigen, Auffälligkeiten zu melden.

  5. Aktuell halten

    Nummern bei jedem Personal- oder Dienstleisterwechsel prüfen, zusätzlich mindestens halbjährlich, und einmal im Jahr einen Testanruf außerhalb der Bürozeiten machen. Das ist eine Empfehlung von TOMORIS.

Das BSI erlaubt ausdrücklich, seine eigene Karte in der Organisation zu vervielfältigen, zu verbreiten und die Felder zu befüllen. Diese Karte von TOMORIS folgt ihrem Inhalt, ist aber eine eigene Fassung für Österreich.

Externe Stellen in Österreich

Meldestellen und Hilfe bei IT-Notfällen in Österreich
StelleWannKontakt laut Stelle
Polizei-Notruf, Euro-NotrufBei unmittelbar drohender Gefahr oder wenn die Polizei vor Ort gebraucht wird133, 112
PolizeidienststelleAnzeige einer Straftat, etwa nach einem Angriff oder einer Erpressungjede Dienststelle; Servicenummer 059-133
Meldestelle für Internetkriminalität im BundeskriminalamtVerdacht auf Internetkriminalität, Hilfe und Informationen; eine Anzeige ist darüber derzeit nicht möglichagainst-cybercrime@bmi.gv.at
CERT.atMeldung von IT-Sicherheitsvorfällen; kein allgemeiner IT-Helpdeskreports@cert.at, +43 1 5056416-78, Mo–Fr 8–18 Uhr an Werktagen
Cyber-Security-Hotline der WirtschaftskammernTelefonische Erstinformation und Notfallhilfe für Mitglieder0800 888 133, täglich 0–24 Uhr
DatenschutzbehördeVerletzung des Schutzes personenbezogener Daten: unverzüglich, möglichst binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO)laut Website der Datenschutzbehörde
Zuständiges CSIRT, nur für NIS2-EinrichtungenErheblicher Cybersicherheitsvorfall: Frühwarnung binnen 24 Stunden (§ 34 Abs. 2 Z 1 NISG 2026)sektorspezifisches CSIRT, sonst nationales CSIRT

Ob eine Meldepflicht nach DSGVO oder NISG 2026 besteht, entscheidet die Geschäftsführung mit den Notfallverantwortlichen, nicht die meldende Person. Prüfen Sie Telefonnummern und Erreichbarkeiten beim Ausfüllen auf den Websites der Stellen.

Für die IT: zwölf Fragen nach einem Cyberangriff

  • Erste Bewertung: Cyberangriff oder technischer Defekt?
  • Maßnahmen laufend abgestimmt, dokumentiert und an alle Verantwortlichen kommuniziert?
  • Protokolle, Log-Dateien, Notizen, Fotos von Bildschirmen und Datenträger forensisch gesichert?
  • Besonders zeitkritische Geschäftsprozesse im Fokus?
  • Betroffene Systeme und ihre Internetverbindungen getrennt, unautorisierte Zugriffe unterbunden?
  • Backups gestoppt und vor weiteren Einwirkungen geschützt?
  • Ausmaß der Ausbreitung festgestellt, alle angegriffenen Systeme identifiziert?
  • Ausgenutzte Schwachstellen in Systemen und Prozessen behoben?
  • Nach Abstimmung Polizei und Behörden benachrichtigt (Datenschutz, Meldepflichten)?
  • Zugangsberechtigungen und Anmeldeverfahren betroffener Konten geprüft, etwa neue Passwörter und Zwei-Faktor-Anmeldung?
  • Netzwerk nach dem Vorfall weiter überwacht?
  • Betroffene Daten und Systeme wiederhergestellt oder neu aufgebaut?

Die Herausgeber betonen: Die Bewältigung eines Cyberangriffs ist stets individuell, die Maßnahmen sind an IT, Art des Angriffs und Ziele der Organisation anzupassen (TOP 12, Stand September 2019). Für die Planung vorab hilft ein IT-Notfallhandbuch.

Quellen

  1. BSI: IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ (DIN A4) — Meldefragen und Verhaltenshinweise
    https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/Notfallkarte/IT-Notfallkarte_DINA4.pdf?__blob=publicationFile&v=3
  2. BSI: IT-Notfallkarte, Anwendungshinweise und Nutzungsbedingungen — Botschaften, Aushangorte, Schulung, Sprachen, Nutzungsbedingungen
    https://www.bsi.bund.de/dok/13035678
  3. BSI und Partner: TOP 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen, Stand September 2019 — zwölf Fragen, Vorbemerkung
    https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/Notfallkarte/TOP_12_Massnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  4. Bundeskriminalamt: Ransomware, Informationen für Unternehmen in Österreich (v20260806) — „Und wenn es mal passiert ist …“
    https://www.bundeskriminalamt.at/212/service/files/ransomware/324_2026_infoblatt-ransomware_v20260806-bf.pdf
  5. Bundeskriminalamt: Internetkriminalität, Meldestelle against Cybercrime — letzte Aktualisierung 27.8.2026
    https://www.bundeskriminalamt.at/306/start.html
  6. Polizei: Notrufe — 133, 112, Servicenummer 059-133
    https://www.polizei.gv.at/alle/notrufe.aspx
  7. CERT.at: Kontakt — Meldung von Sicherheitsvorfällen, Erreichbarkeit
    https://www.cert.at/de/ueber-uns/kontakt/
  8. WKO: Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern Österreichs — Rufnummer, Erreichbarkeit, für Mitglieder
    https://www.wko.at/it-sicherheit/cyber-security-hotline
  9. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 33 — Meldung an die Aufsichtsbehörde
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu
  10. NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS — § 34 Abs. 1 und 2, Fassung vom 25.10.2026
    https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013065