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IT-Notfall-karte zumAufhängen.
Im IT-Notfall entscheiden die ersten Minuten: Wer bemerkt, dass etwas nicht stimmt, muss wissen, wen er anruft, was er sagt und was er besser nicht anfasst. Diese Notfallkarte folgt dem Aushang „Verhalten bei IT-Notfällen“ des deutschen Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und passt ihn an Österreich an. Seite 3 ist die Karte zum Ausfüllen und Aufhängen. Die weiteren Seiten erklären, wie Sie sie ausfüllen und einführen, welche Stellen in Österreich erreichbar sind und welche Fragen sich die IT nach einem Angriff stellen sollte.
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IT-Notfallkarte: Aushang für den Ernstfall zum Ausfüllen
- Thema
- Backup & Notfall
- Format
- PDF, A4
- Umfang
- 6 Seiten
- Größe
- 89 KB
- Stand
- 25.10.2026
- Quellen
- 10
- Nutzung
- Weitergabe in unveränderter Form erlaubt
FÜR WEN
Für wen
das gedacht ist.
Eine Seite zum Aufhängen mit Notfallnummern, Meldefragen und Verhaltensregeln, dazu Meldestellen in Österreich und die ersten Fragen für die IT.
- Alle Mitarbeitenden, für die die Karte an Arbeitsplätzen und in Fluren hängt
- IT-Leitung und Notfallverantwortliche, die die Karte ausfüllen und einführen
- Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung
- IT-Dienstleister, die Notfallkarten für ihre Kunden vorbereiten
5 ABSCHNITTE
Was drin
steht.
Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.
- 01
So nutzen Sie diese Karte
Die nächste Seite ist der Aushang; ausfüllen, ausdrucken und dort aufhängen, wo Mitarbeitende im Notfall nachsehen.
- 02
Verhalten bei IT-Notfällen
Ruhe bewahren und sofort melden. Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu wenig.
- 03
So füllen Sie die Karte aus und führen sie ein
Für Notfallverantwortliche und IT: Nummern eintragen, eine Entscheidung treffen, aufhängen, schulen, prüfen.
- 04
Externe Stellen in Österreich
Für Notfallverantwortliche: wen Sie wann einbinden; Angaben laut den Stellen selbst, Stand 25.10.2026.
- 05
Für die IT: zwölf Fragen nach einem Cyberangriff
Nach „TOP 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen“ von BSI, Bundeskriminalamt (Deutschland) und Partnern, als Impuls, nicht als starre Reihenfolge.
AUSZUG
Verhalten bei IT-Notfällen
| Wer | Telefon | Erreichbar |
|---|---|---|
| IT-Notfallnummer | __________ | __________ |
| Vertretung | __________ | __________ |
| IT-Dienstleister | __________ | __________ |
| Geschäftsführung | __________ | __________ |
- Wer meldet?
- Name, Abteilung, Rückrufnummer.
- Welches Gerät?
- Welcher Computer, welches Programm oder welcher Dienst ist betroffen?
- Was getan?
- Wie haben Sie zuletzt damit gearbeitet, etwa einen Anhang geöffnet?
- Was gesehen?
- Meldungen, gesperrte Dateien, ungewöhnliches Verhalten.
- Wann?
- Uhrzeit, zu der Sie es bemerkt haben.
- Wo?
- Gebäude, Raum, Arbeitsplatz.
- Weitere Arbeit am betroffenen Gerät einstellen
- Beobachtungen notieren, Bildschirm mit dem Diensthandy fotografieren
- Maßnahmen nur nach Anweisung der IT-Notfallnummer
- Bei Verdacht auf Schadsoftware: [Netzwerkkabel ziehen und WLAN ausschalten] oder [nur auf Anweisung]
Nicht selbst reparieren, nichts löschen, keine Zahlungen leisten. Bei Gefahr für Menschen: Polizei-Notruf 133 oder Euro-Notruf 112.
QUELLEN
Belegt,
nicht behauptet.
- BSI: IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“ (DIN A4) (öffnet in neuem Tab)Meldefragen und Verhaltenshinweise
- BSI: IT-Notfallkarte, Anwendungshinweise und Nutzungsbedingungen (öffnet in neuem Tab)Botschaften, Aushangorte, Schulung, Sprachen, Nutzungsbedingungen
- BSI und Partner: TOP 12 Maßnahmen bei Cyber-Angriffen, Stand September 2019 (öffnet in neuem Tab)zwölf Fragen, Vorbemerkung
- Bundeskriminalamt: Ransomware, Informationen für Unternehmen in Österreich (v20260806) (öffnet in neuem Tab)„Und wenn es mal passiert ist …“
- Bundeskriminalamt: Internetkriminalität, Meldestelle against Cybercrime (öffnet in neuem Tab)letzte Aktualisierung 27.8.2026
- Polizei: Notrufe (öffnet in neuem Tab)133, 112, Servicenummer 059-133
- CERT.at: Kontakt (öffnet in neuem Tab)Meldung von Sicherheitsvorfällen, Erreichbarkeit
- WKO: Cyber-Security-Hotline der Wirtschaftskammern Österreichs (öffnet in neuem Tab)Rufnummer, Erreichbarkeit, für Mitglieder
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 33 (öffnet in neuem Tab)Meldung an die Aufsichtsbehörde
- NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 34 Abs. 1 und 2, Fassung vom 25.10.2026
Diese Notfallkarte ist eine Empfehlung von TOMORIS auf Grundlage der genannten Quellen und an Ihr Unternehmen anzupassen. Kontaktdaten Dritter entsprechen dem Stand 25.10.2026 laut den jeweiligen Stellen. Sie ersetzt kein Notfallhandbuch und keine Rechtsberatung zu Meldepflichten.
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