Toolbox · Download
Lieferanten-Sicherheitsfragebogen: Vorlage für NIS2 und die Lieferkette
Fragen zu Organisation, Technik, Vorfällen und Vertragsende, mit Einstufung, Verzeichnis der Anbieter und Vertragspunkten nach DVO (EU) 2024/2690
Die Sicherheit der Lieferkette gehört zu den Mindestmaßnahmen nach § 32 NISG 2026, und die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 beschreibt im Detail, was Einrichtungen bei der Auswahl, im Vertrag und in der laufenden Überprüfung ihrer Anbieter regeln müssen. Diese Vorlage übersetzt das in einen Fragebogen, den Sie IT-Dienstleistern, Softwareherstellern und Zulieferern schicken können: mit Fragen zu Organisation, Technik, Vorfällen und Vertragsende, einer Einstufung der Lieferanten nach Bedeutung, einem Verzeichnis zum Ausfüllen und den acht Vertragspunkten der DVO. Sie nutzt die Umsetzungshinweise der ENISA vom Juni 2025.
Was NISG 2026 und DVO verlangen
Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen die Sicherheit der Lieferkette regeln, einschließlich der Beziehungen zu ihren unmittelbaren Anbietern und Diensteanbietern, unter Berücksichtigung ihrer Schwachstellen, der Qualität ihrer Produkte und ihrer Cybersicherheitspraxis samt sicherer Entwicklung (§ 32 Abs. 4 lit. d NISG 2026, Art. 21 Abs. 2 lit. d und Abs. 3 NIS-2-Richtlinie). Die ENISA weist darauf hin, dass NIS2 nur die direkten Anbieter der ersten Ebene erfasst.
- DVO Anhang Nr. 5.1.1 bis 5.1.3
- Konzept für die Sicherheit der Lieferkette festlegen, die eigene Rolle in der Lieferkette den Anbietern mitteilen, Auswahlkriterien festlegen: Cybersicherheitsverfahren und sichere Entwicklung, Fähigkeit, Vorgaben zu erfüllen, Qualität und Resilienz der Produkte, Möglichkeit, Bezugsquellen zu streuen; soweit anwendbar die koordinierten Risikobewertungen kritischer Lieferketten der EU berücksichtigen.
- DVO Anhang Nr. 5.1.4
- In den Verträgen soweit angemessen acht Punkte festlegen, von Sicherheitsanforderungen über Vorfallmeldung und Prüfrecht bis zu den Pflichten bei Vertragsende (siehe Abschnitt 07).
- DVO Anhang Nr. 5.1.6 und 5.1.7
- Konzept überprüfen und Änderungen der Sicherheitsverfahren der Anbieter bewerten, bei wesentlichen Änderungen oder erheblichen Vorfällen; Berichte zu Leistungsvereinbarungen verfolgen, Vorfälle mit Produkten der Anbieter prüfen, außerplanmäßige Überprüfungen dokumentieren.
- DVO Anhang Nr. 5.2
- Verzeichnis der direkten Anbieter mit Kontaktstellen und der bereitgestellten IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, laufend aktuell.
- DVO Anhang Nr. 6.1.2
- Beim Erwerb: Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsupdates über die gesamte Lebensdauer, Angaben zu Hardware- und Softwarekomponenten und Sicherheitsfunktionen, Zusicherung und Nachweis der Erfüllung.
- § 2 und § 3 NISV 2026
- Der Anhang der DVO gilt für alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen; Risiken in der IKT-Lieferkette sind eine der vier Risikokategorien, an denen sich die Risikoanalyse zumindest orientieren muss.
Welche Fragen Sie stellen und wie Sie Lieferanten einstufen, ist eine Empfehlung von TOMORIS auf Grundlage der DVO und der ENISA-Hinweise. Verpflichtend sind die Inhalte von § 32 NISG 2026 und der DVO, soweit sie für Ihre Einrichtung gelten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag braucht es zusätzlich einen Vertrag oder ein anderes Rechtsinstrument nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
Lieferanten einstufen und erfassen
Nicht jeder Lieferant braucht denselben Aufwand. Die ENISA nennt als Kriterien unter anderem die Sensibilität der bezogenen Produkte und Dienste, die Fähigkeit des Lieferanten, die Versorgung sicherzustellen, seine Vorgeschichte bei Sicherheitsvorfällen und die Gefahr einer Abhängigkeit (Lock-in). Daraus leitet TOMORIS drei Stufen ab:
| Stufe | Typische Lieferanten | Prüfumfang |
|---|---|---|
| Hoch | Fernzugriff auf Ihre Systeme, Betrieb wichtiger Dienste, Cloud mit sensiblen Daten, IT-Dienstleister mit Administratorrechten | Ganzer Fragebogen mit Nachweisen, Vertragspunkte nach Nr. 5.1.4, jährliche Überprüfung |
| Mittel | Software und Geräte für wichtige Abläufe ohne dauerhaften Zugriff | Teile 1 und 2 sowie Vorfallmeldung und Vertragsende |
| Niedrig | Standardprodukte ohne Zugriff und ohne sensible Daten | Grundangaben im Verzeichnis, Prüfung bei Anlass |
| Anbieter | Kontaktstelle | Produkte, Dienste | Stufe |
|---|---|---|---|
| __________ | __________ | __________ | __________ |
| __________ | __________ | __________ | __________ |
| __________ | __________ | __________ | __________ |
| __________ | __________ | __________ | __________ |
Fragebogen Teil 1: Organisation und Nachweise
Fragebogen von [Unternehmen] an [Lieferant], ausgefüllt von [Name, Funktion] am [Datum]. Bitte beantworten Sie jede Frage und nennen Sie einen Nachweis, etwa ein Dokument, Zertifikat oder Prüfbericht.
| Nr. | Frage | Antwort | Nachweis |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Wer ist bei Ihnen für Informationssicherheit verantwortlich (Name, Funktion, Kontakt)? | __________ | __________ |
| 1.2 | Haben Sie ein dokumentiertes Sicherheitskonzept oder Managementsystem? Welche Zertifikate besitzen Sie, mit welchem Geltungsbereich und bis wann? | __________ | __________ |
| 1.3 | Sind Sie selbst wesentliche oder wichtige Einrichtung nach NIS2, oder fallen Ihre Produkte unter den Cyber Resilience Act? | __________ | __________ |
| 1.4 | Wem gehört Ihr Unternehmen, und welchem Recht unterliegen Sie? | __________ | __________ |
| 1.5 | Hatten Sie in den letzten drei Jahren Sicherheitsvorfälle, die Kunden betrafen? Was haben Sie daraus geändert? | __________ | __________ |
| 1.6 | Wie schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in Sicherheit, und welche Qualifikationen haben die Personen, die für uns arbeiten? | __________ | __________ |
| 1.7 | Überprüfen Sie die Zuverlässigkeit der Mitarbeitenden, die Zugang zu unseren Systemen oder Daten haben? | __________ | __________ |
| 1.8 | Setzen Sie Unterauftragnehmer ein? Welche, wo, und gelten für sie dieselben Sicherheitsanforderungen? | __________ | __________ |
Grundlagen: Auswahlkriterien und Zertifizierungen, Schulung und Zuverlässigkeitsprüfung, Unterauftragnehmer (DVO Anhang Nr. 5.1.2 und 5.1.4 lit. b, c, g); Rechtsordnung, Eigentümer, Vorgeschichte bei Vorfällen und Regulierung nach NIS2 oder Cyber Resilience Act nennt die ENISA als Kriterien.
Fragebogen Teil 2: Technik und Betrieb
| Nr. | Frage | Antwort | Nachweis |
|---|---|---|---|
| 2.1 | Wie greifen Sie auf unsere Systeme zu? Mit persönlichen Konten, Multi-Faktor-Authentifizierung und Protokollierung? | __________ | __________ |
| 2.2 | Wie erfahren Sie von Schwachstellen in Ihren Produkten oder Diensten, und in welcher Frist beheben Sie sie? | __________ | __________ |
| 2.3 | Wie lange liefern Sie Sicherheitsupdates, und wie kündigen Sie das Supportende an? | __________ | __________ |
| 2.4 | Entwickeln Sie Software? Nach welchen Regeln für sichere Entwicklung und Tests? | __________ | __________ |
| 2.5 | Können Sie die verwendeten Hardware- und Softwarekomponenten offenlegen, etwa als Softwarestückliste (SBOM)? | __________ | __________ |
| 2.6 | Welche Sicherheitsfunktionen hat Ihr Produkt, und ist die sichere Konfiguration dokumentiert? | __________ | __________ |
| 2.7 | Wo werden unsere Daten gespeichert und verarbeitet? Melden Sie uns vorab, wenn sich das ändert? | __________ | __________ |
| 2.8 | Wie verschlüsseln Sie Daten bei der Übertragung und Speicherung? | __________ | __________ |
| 2.9 | Wie sichern Sie Daten, wie oft testen Sie die Wiederherstellung, und gibt es einen Notfallplan für Ihren Dienst? | __________ | __________ |
Grundlagen: Sicherheitsanforderungen, Updates über die Lebensdauer, Komponenten und Sicherheitsfunktionen beim Erwerb (DVO Anhang Nr. 6.1.2), Behebung von Schwachstellen (Nr. 5.1.4 lit. f), Fernzugriff von Diensteanbietern (Nr. 6.7.2 lit. d), Multi-Faktor-Authentifizierung, Kryptografie und Aufrechterhaltung des Betriebs (§ 32 Abs. 4 lit. j, h und c NISG 2026); Speicher- und Verarbeitungsorte als Vertragsinhalt empfiehlt die ENISA.
Fragebogen Teil 3: Vorfälle, Prüfung, Vertragsende
| Nr. | Frage | Antwort | Nachweis |
|---|---|---|---|
| 3.1 | Melden Sie uns Sicherheitsvorfälle, die unsere Systeme gefährden, unverzüglich? Über welchen Weg und an wen? | __________ | __________ |
| 3.2 | Unterstützen Sie uns bei einem Vorfall, den Ihr Produkt oder Dienst verursacht hat, und zu welchen Bedingungen? | __________ | __________ |
| 3.3 | Gewähren Sie ein Prüfrecht, oder stellen Sie Prüfberichte zur Verfügung? | __________ | __________ |
| 3.4 | Informieren Sie uns über Entwicklungen, die Ihre Leistung wesentlich beeinträchtigen könnten? | __________ | __________ |
| 3.5 | Was geschieht bei Vertragsende mit unseren Daten: Rückgabe, Löschung, Bestätigung? Wie unterstützen Sie den Wechsel? | __________ | __________ |
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Ausgefüllt von (Name, Funktion) | __________ |
| Datum, Unterschrift | __________ |
| Ansprechperson für Rückfragen | __________ |
Grundlagen: Vorfallmeldung, Prüfrecht und Pflichten bei Vertragsende (DVO Anhang Nr. 5.1.4 lit. d, e, h); Unterstützung im Vorfall, Mitteilung wesentlicher Änderungen und Ausstieg nennt die ENISA als zusätzliche Vertragsinhalte.
Antworten bewerten und nachverfolgen
Plausibel prüfen
Antworten mit den Nachweisen abgleichen; Zertifikate auf Geltungsbereich und Gültigkeit prüfen. Fehlende Antworten nachfordern.
Risiko bewerten
Auswahlkriterien bei Auswahl und Vergabe berücksichtigen (DVO Nr. 5.1.5); soweit angemessen vor Vertragsabschluss eine Risikoanalyse durchführen und festhalten (ENISA zu 5.1.5).
Lücken schließen
Abweichungen über Vertragsklauseln, Leistungsvereinbarungen oder eigene Schutzmaßnahmen auffangen, etwa eingeschränkte Zugriffe. Ist das nicht möglich, Alternativen prüfen.
Entscheiden und dokumentieren
Freigabe, Auflagen oder Ablehnung mit Begründung und Verantwortlichen festhalten; Lieferant im Verzeichnis eintragen.
Laufend überwachen
Leistungsberichte verfolgen, Vorfälle mit Produkten des Lieferanten prüfen, die Notwendigkeit außerplanmäßiger Überprüfungen prüfen (DVO Anhang Nr. 5.1.7), etwa bei Vorfällen, wesentlichen Änderungen oder Vertragsverletzungen (ENISA); das Konzept laut ENISA mindestens jährlich überprüfen.
Für die Selbstdeklaration an die Cybersicherheitsbehörde sind insbesondere Informationen zur Sicherheit der Lieferketten zu übermitteln (§ 33 Abs. 1 NISG 2026). Ausgefüllte Fragebögen, Bewertungen und das Verzeichnis sind dafür eine gute Grundlage.
Vertragspunkte nach DVO Anhang Nr. 5.1.4
- a) Cybersicherheitsanforderungen an den Anbieter, einschließlich der Anforderungen beim Erwerb nach Nummer 6.1.
- b) Anforderungen an Sensibilisierung, Qualifikation und Ausbildung sowie gegebenenfalls Zertifizierungen der Mitarbeitenden des Anbieters.
- c) Anforderungen an die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Mitarbeitenden des Anbieters.
- d) Pflicht, Sicherheitsvorfälle, die ein Risiko für Ihre Systeme darstellen, unverzüglich zu melden.
- e) Recht auf Prüfung oder auf Erhalt von Prüfberichten.
- f) Pflicht zur Behebung von Schwachstellen, die ein Risiko für Ihre Systeme darstellen.
- g) Regeln für Unteraufträge; wenn zulässig, Sicherheitsanforderungen an Unterauftragnehmer.
- h) Pflichten bei Vertragsende, etwa Rückgabe und Entsorgung erlangter Informationen.
Bei großen Anbietern, deren Verträge sich kaum verhandeln lassen, nennt die ENISA Auswege: gemeinsamer Einkauf mit ähnlichen Organisationen, Vertretung über einen Verband, Anbieter mit veröffentlichten Sicherheitszusagen oder anerkannten Zertifizierungen, Vertragsmuster öffentlicher Stellen und eine kurze Liste von Alternativen.
Quellen
- NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS — § 32 Abs. 4 lit. c, d, h, j und § 33 Abs. 1, gelesen am 25.10.2026
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013065 - Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), deutsche Fassung auf EUR-Lex — Art. 21 Abs. 2 lit. d und Abs. 3, gelesen am 25.10.2026
https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj/deu - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, deutsche Fassung auf EUR-Lex — Anhang Nr. 5.1, 5.2, 6.1.2 und 6.7.2, gelesen am 25.10.2026
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2690/oj/deu - NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026 — § 2 Anwendbarkeit der DVO, § 3 Risikokategorien, gelesen am 25.10.2026
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2026/290 - DSGVO, deutsche Fassung auf EUR-Lex — Art. 28 Abs. 3, gelesen am 25.10.2026
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu - ENISA: Technical Implementation Guidance, Version 1.0 (Juni 2025) — Kapitel 5 Supply Chain Security, gelesen am 25.10.2026
https://www.enisa.europa.eu/publications/nis2-technical-implementation-guidance - ENISA: Good Practices for Supply Chain Cybersecurity (Juni 2023) — Executive Summary und Abschnitt 2.1, gelesen am 25.10.2026
https://www.enisa.europa.eu/publications/good-practices-for-supply-chain-cybersecurity