TOOLBOX · COMPLIANCE & NIS2
REIFEGRADCHECKORDINATIONEN.
Gesundheitsdaten verlangen besonderen Schutz. 12 Fragen für Ordinationen und Arztpraxen nach GTelG 2012, ÄrzteG und BSI-Grundschutz, sofort ein Reifegrad mit Maßnahmen und Quellen.
SO RECHNET DER CHECK
Nachvollziehbar
statt Bauchgefühl.
12 Fragen, höchstens 25 Punkte. Die Maßnahmen stützen sich auf die genannten Quellen, einzelne Umsetzungsbeispiele sind Empfehlungen von TOMORIS; Gewichte und Stufen sind eine Einschätzung von TOMORIS nach der Wirkung einer Maßnahme.
- 01
Antworten werden Punkte
Ja zählt 1, Teilweise 0,5 und Nein 0 Punkte, jeweils mal dem Gewicht der Frage. Wissen Sie es nicht, wählen Sie Nein.
- 02
Gewicht nach Wirkung
Schlüsselmaßnahme (3, hier 4×): Schützt unmittelbar vor den schwersten Folgen eines Angriffs oder Ausfalls: Datenverlust, Stillstand oder die Übernahme von Konten und Zugängen. Wichtige Maßnahme (2, hier 5×): Macht einen Vorfall unwahrscheinlicher oder begrenzt sein Ausmaß und seine Dauer. Grundlage (1, hier 3×): Organisatorische Voraussetzung, die über die anderen Maßnahmen wirkt, etwa Verantwortung, Überblick oder Dokumentation.
- 03
Prozent und Stufe
Erreichte durch mögliche Punkte, abgerundet auf ganze Prozent. Stufe 1 Einstieg: 0 bis 39 Prozent. Stufe 2 Grundlagen: 40 bis 69 Prozent. Stufe 3 Fortgeschritten: 70 bis 89 Prozent. Stufe 4 Etabliert: ab 90 Prozent.
- 04
Schlüsselmaßnahmen begrenzen
Ist eine Schlüsselmaßnahme mit Nein beantwortet, bleibt der Reifegrad bei höchstens Stufe 2, auch wenn die Prozentzahl höher liegt. Der Bericht nennt die offenen Maßnahmen nach Gewicht sortiert.
GRUNDLAGE
Worauf die
Fragen beruhen.
Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO). Ärztinnen und Ärzte und ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 54 Abs. 1 ÄrzteG 1998); die Dokumentation ist mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§ 51 Abs. 3).
Für Gesundheitsdiensteanbieter regelt das Gesundheitstelematikgesetz 2012 die Datensicherheit bei der elektronischen Übermittlung von Gesundheitsdaten und verlangt, alle Datensicherheitsmaßnahmen auf Basis eines IT-Sicherheitskonzepts zu dokumentieren (§§ 3 bis 8 GTelG 2012).
Für die technischen Maßnahmen dient das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI in der Edition 2023 als Vorbild. Es ist ein Regelwerk des deutschen BSI und in Österreich keine Rechtspflicht. Ob das NISG 2026 für Ihre Einrichtung gilt, hängt von Tätigkeit und Größe ab; das prüfen Sie mit dem NIS2-Check.
- RECHTSQUELLE
Gesundheitstelematikgesetz 2012, § 8 (RIS)
Fundstellen: § 8 Abs. 1; § 8 Abs. 1 bis 3.
Zur Quelle - RECHTSQUELLE
Ärztegesetz 1998, § 54 (RIS)
Fundstellen: § 54 Abs. 1.
Zur Quelle - RECHTSQUELLE
Gesundheitstelematikgesetz 2012, § 2 (RIS)
Fundstellen: § 2 Z 3 und 4.
Zur Quelle - RECHTSQUELLE
Gesundheitstelematikgesetz 2012, § 6 (RIS)
Fundstellen: § 6 Abs. 1 und 3.
Zur Quelle - RECHTSQUELLE
Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), konsolidierte Fassung
Fundstellen: Art. 9 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 lit. a; Art. 32 Abs. 1 lit. c; Art. 28 Abs. 3; Art. 33 Abs. 1.
Zur Quelle - RECHTSQUELLE
Ärztegesetz 1998, § 51 (RIS)
Fundstellen: § 51 Abs. 3; § 51 Abs. 5.
Zur Quelle - VORBILD · BSI
BSI: IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023
Fundstellen: ORP.4.A1, ORP.4.A2 und ORP.4.A9; SYS.2.1.A1; OPS.1.2.5.A17, ORP.4.A10 und ORP.4.A21; CON.3.A5, A12, A14 und A15; OPS.1.1.3.A1, OPS.1.1.3.A2 und OPS.1.1.3.A15; NET.1.1.A4, NET.1.1.A5 und NET.1.1.A6; OPS.1.2.5.A2, OPS.1.2.5.A3 und OPS.1.2.5.A19; CON.6.A2 und CON.6.A12; ORP.3.A3, ORP.3.A6 und OPS.1.1.4.A7; DER.2.1.A1 bis A4.
Zur Quelle - VORBILD · BSI
BSI: Zwei-Faktor-Authentisierung
Fundstellen: Abschnitte „Bitte nicht: Die Zwei-Faktor-Authentisierung deaktivieren“ und „Empfehlungen“.
Zur Quelle
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FRAGEN
Gut zu wissen.
Wie wird der Reifegrad berechnet?
Jede Antwort bringt Punkte: Ja 1, Teilweise 0,5, Nein 0, multipliziert mit dem Gewicht der Frage (Schlüsselmaßnahme 3, wichtige Maßnahme 2, Grundlage 1). Diese Checkliste hat 12 Fragen und höchstens 25 Punkte. Die erreichten Punkte ergeben einen Prozentwert, abgerundet; daraus folgt die Stufe: Stufe 1 Einstieg 0 bis 39 Prozent, Stufe 2 Grundlagen 40 bis 69 Prozent, Stufe 3 Fortgeschritten 70 bis 89 Prozent, Stufe 4 Etabliert ab 90 Prozent. Ist eine Schlüsselmaßnahme mit Nein beantwortet, bleibt der Reifegrad bei höchstens Stufe 2.
Woher stammen die Fragen?
Aus dem Gesundheitstelematikgesetz 2012, dem Ärztegesetz 1998, der DSGVO und dem IT-Grundschutz-Kompendium des BSI in der Edition 2023. Das Kompendium ist ein Regelwerk des deutschen BSI und in Österreich keine Rechtspflicht; es dient als Vorbild für die technischen Maßnahmen. Jede Frage nennt ihre Fundstelle.
Was verlangt das GTelG 2012 von einer Ordination?
Gesundheitsdiensteanbieter dürfen Gesundheitsdaten nur elektronisch übermitteln, wenn die Identität der Patientinnen und Patienten und der beteiligten Gesundheitsdiensteanbieter, deren Rollen sowie Vertraulichkeit und Integrität gewährleistet sind (§ 3 Abs. 4). Die Vertraulichkeit sichern Netze, die nach dem Stand der Technik abgesichert sind und zumindest kryptographische oder bauliche Schutzmaßnahmen, einen Zugang nur für eine geschlossene oder abgrenzbare Benutzergruppe und eine Authentifizierung vorsehen, oder Verfahren, die die vollständige Verschlüsselung bewirken (§ 6 Abs. 1). In Cloud-Speichern eines Auftragsverarbeiters dürfen Gesundheitsdaten nur verschlüsselt liegen (§ 6 Abs. 3). Alle Datensicherheitsmaßnahmen sind auf Basis eines IT-Sicherheitskonzepts zu dokumentieren (§ 8 Abs. 1).
Gilt NIS2 für Ordinationen?
Das hängt von Tätigkeit und Größe ab. Gesundheitsdienstleister stehen in Anlage 1 des NISG 2026; erfasst sind sie in der Regel, wenn sie mindestens ein mittleres Unternehmen sind, also ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, wobei Partner- und verbundene Unternehmen grundsätzlich mitzählen (§§ 24 und 25). In Ausnahmefällen kann die Cybersicherheitsbehörde auch kleinere Einrichtungen per Bescheid einstufen (§ 26). Ob das für Ihre Einrichtung zutrifft, prüfen Sie mit dem NIS2-Betroffenheitscheck.
Ist das Ergebnis ein Nachweis oder eine Rechtsberatung?
Nein. Der Check ist eine Selbsteinschätzung anhand Ihrer Antworten. Er ersetzt kein Audit und keine Rechtsberatung und weist nicht nach, dass gesetzliche oder berufsrechtliche Anforderungen erfüllt sind. Die Gewichte und Stufen sind eine Einschätzung von TOMORIS; die Maßnahmen stützen sich auf die genannten Quellen, einzelne Umsetzungsbeispiele sind Empfehlungen von TOMORIS.
Werden meine Antworten übertragen oder gespeichert?
Nein. Fragebogen und Auswertung laufen vollständig in Ihrem Browser; Ihre Antworten werden weder an TOMORIS noch an Dritte übertragen und nicht gespeichert, auch nicht auf Ihrem Gerät. Erst wenn Sie „Ergebnis besprechen“ wählen, übernimmt das Kontaktformular Branche und Reifegradstufe als Thema, Ihre einzelnen Antworten nicht.
Wie speichere ich den Bericht als PDF?
Im Bericht „Drucken oder als PDF“ wählen und im Druckdialog als Drucker „Als PDF speichern“ oder „Microsoft Print to PDF“ einstellen. Gedruckt wird nur der Bericht, im dunklen Modus hell.
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Ergebnis da.
Und jetzt?
Wir ordnen Befunde ein, priorisieren nach Risiko und setzen auf Wunsch um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.