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Risikomanagementnach NIS2 alsCheckliste.

Seit 1. Oktober 2026 müssen wesentliche und wichtige Einrichtungen Risikomanagementmaßnahmen nach § 32 NISG 2026 umsetzen. Was die zehn Mindestinhalte im Einzelnen verlangen, regelt der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690; § 2 NISV 2026 erstreckt ihn auf alle wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, für die er nicht ohnehin gilt. Diese Checkliste ordnet jedem Buchstaben des § 32 Abs. 4 die Nummern des Anhangs zu, fasst den Kern jeder Anforderung zusammen und nennt Nachweise, die Sie vorhalten sollten. Dazu kommen die Pflichten der Leitungsorgane nach § 31, Verhältnismäßigkeit und kompensierende Maßnahmen sowie Selbstdeklaration, Prüfung und Fristen nach § 33.

Kostenloses PDF · Checkliste

NIS2-Risikomanagement: die Maßnahmen nach § 32 NISG 2026 als Checkliste

Format
PDF, A4
Umfang
10 Seiten
Größe
140 KB
Stand
25.10.2026
Quellen
16
Nutzung
Weitergabe in unveränderter Form erlaubt
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FÜR WEN

Für wen
das gedacht ist.

Die Mindestinhalte nach § 32 Abs. 4 NISG 2026 mit dem Anhang der DVO (EU) 2024/2690, Nachweisideen, Pflichten der Leitungsorgane und Selbstdeklaration.

  • Informationssicherheitsbeauftragte und CISOs wesentlicher und wichtiger Einrichtungen nach dem NISG 2026
  • Geschäftsführung, Vorstand und andere Leitungsorgane, die die Umsetzung sicherstellen und beaufsichtigen müssen
  • IT-Leitung, Compliance und Revision, die Nachweise sammeln und die Selbstdeklaration vorbereiten

9 ABSCHNITTE

Was drin
steht.

Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.

  • 01

    Worum es geht und was verbindlich ist

    Zehn Mindestinhalte im NISG 2026, Einzelheiten im DVO-Anhang, Nachweisideen als Empfehlung.

  • 02

    Zuordnung: § 32 Abs. 4 NISG 2026 und DVO-Anhang

    Welche Nummern des DVO-Anhangs die zehn Buchstaben des § 32 Abs. 4 NISG 2026 konkretisieren.

  • 03

    Checkliste 1: Konzepte, Risiko, Vorfälle, Betrieb

    lit. a bis c, Anhang Nr. 1 bis 4: Konzept, Rollen, Risiken, Vorfälle, Notfall, Backup und Krise.

  • 04

    Checkliste 2: Lieferkette, Beschaffung, Betrieb

    lit. d bis f, Anhang Nr. 5 bis 7: Lieferkette, Erwerb, Änderungen, Patches, Netz und Wirksamkeit.

  • 05

    Checkliste 3: Schulung, Zugriff, Anlagen, Umfeld

    lit. g bis j, Anhang Nr. 8 bis 13: Schulung, Kryptografie, Personal, Zugriff, MFA, Anlagen, Umfeld.

  • 06

    Pflichten der Leitungsorgane (§ 31 NISG 2026)

    Sicherstellen, beaufsichtigen, billigen, sich schulen lassen: was die Geschäftsführung selbst tun muss.

  • 07

    Verhältnismäßigkeit und kompensierende Maßnahmen

    Wie Größe und Risiko die Umsetzung bestimmen und wann Sie begründet abweichen dürfen.

  • 08

    Selbstdeklaration, Prüfung und Fristen (§ 33 NISG 2026)

    Selbstdeklaration bis 30. September 2027, Aufforderung zur Prüfung frühestens ab 1. Oktober 2028, Strafrahmen.

  • 09

    Häufige Fehler

    Was die Umsetzung von § 32 NISG 2026 und den Nachweis gegenüber der Cybersicherheitsbehörde in der Praxis erschwert.

AUSZUG

Zuordnung: § 32 Abs. 4 NISG 2026 und DVO-Anhang

§ 32 Abs. 4 NISG 2026 (Art. 21 Abs. 2 NIS-2-Richtlinie) und Anhang Nr. nach Überschriften und Einleitungssätzen
Lit.Mindestinhalt nach § 32 Abs. 4 NISG 2026Anhang Nr.
aKonzepte für Risikoanalyse und Sicherheit der Informationssysteme1, 2
bBewältigung von Cybersicherheitsvorfällen3
cAufrechterhaltung des Betriebs: Backup, Wiederherstellung, Krisenmanagement4, 13.1
dSicherheit der Lieferkette, auch zu unmittelbaren Anbietern5
eErwerb, Entwicklung, Wartung; Umgang mit und Offenlegung von Schwachstellen6, 13.2
fBewertung der Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen7
gGrundlegende Cyberhygiene und Schulungen8
hKryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung9
iSicherheit des Personals, Zugriffskontrolle, Management von Anlagen10 bis 12, 13.3
jMFA oder kontinuierliche Authentifizierung; gesicherte Kommunikation11 (11.7)

QUELLEN

Belegt,
nicht behauptet.

  1. NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)Fassung vom 25.10.2026 (Stammfassung); §§ 3 Z 11, 27, 29, 31 bis 33, 38, 39, 44 bis 46, 51; gelesen am 25.10.2026
  2. NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026, authentische Kundmachung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 2 bis 4 Risikomanagementmaßnahmen, § 7, § 9 Inkrafttreten; gelesen am 25.10.2026
  3. Bundesamt für Cybersicherheit: Erläuterungen zur NISV 2026 (PDF) (öffnet in neuem Tab)Allgemeiner Teil, zu §§ 2, 4 und 8: Rahmen, DORA, § 7 analog, kompensierende Maßnahmen, Verweise; gelesen am 25.10.2026
  4. Erläuterungen zur Regierungsvorlage NISG 2026 (308 d. B. XXVIII. GP), beim Bundesamt für Cybersicherheit (PDF) (öffnet in neuem Tab)Zu §§ 31, 44 und 45 (Billigung, Strafadressat, § 9 VStG) und zu § 33 (Selbstdeklaration); gelesen am 25.10.2026
  5. Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), § 9, im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 9 Abs. 1 Verantwortlichkeit der zur Vertretung nach außen Berufenen; gelesen am 25.10.2026
  6. Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie), Art. 20 und 21 (öffnet in neuem Tab)Art. 20 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 2; ABl. L 333 vom 27.12.2022; gelesen am 25.10.2026
  7. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Art. 2 und Anhang (öffnet in neuem Tab)Art. 1, 2 und Anhang Nr. 1 bis 13; ABl. L vom 18.10.2024; gelesen am 25.10.2026
  8. ENISA: NIS2 Technical Implementation Guidance, Juni 2025, Version 1.0 (öffnet in neuem Tab)Examples of evidence zu Nr. 1 bis 13, Guidance zu 4.3.2; laut ENISA nicht verbindlich; gelesen am 25.10.2026
  9. Bundesamt für Cybersicherheit: Registrierung (öffnet in neuem Tab)Erstregistrierung bis 1.1.2027, spätestens 4.1.2027 (§ 33 Abs. 2 AVG), NIS2-Services; Seite vom 2.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  10. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, Registrierung (öffnet in neuem Tab)Registrierung bis 31.12.2026 über das USP; Seite vom 25.9.2026, gelesen am 25.10.2026
  11. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, Geschäftsleitung (öffnet in neuem Tab)Leitungsorgan, Schulung je Mitglied, keine Verwaltungsstrafen; Seite vom 25.9.2026, gelesen am 25.10.2026
  12. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, Maßnahmen (öffnet in neuem Tab)Verantwortung bei ausgelagerter IT; Seite vom 15.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  13. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, § 2 Anforderungen an Risikomanagementmaßnahmen (öffnet in neuem Tab)Verhältnismäßigkeit mit Beispiel Tabellenkalkulation; Seite vom 20.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  14. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, § 4 Kompensierende Maßnahmen (öffnet in neuem Tab)Zeitplan bei vorübergehenden Abweichungen; Seite vom 20.10.2026, gelesen am 25.10.2026
  15. Bundesamt für Cybersicherheit: Häufig gestellte Fragen, Nachweise (öffnet in neuem Tab)Selbstdeklaration bis 30.9.2027 über das USP, ISO 27001, Scope, Teilanerkennung; Seite vom 25.9.2026, gelesen am 25.10.2026
  16. Bundesamt für Cybersicherheit: Überprüfungen durch unabhängige Stellen (öffnet in neuem Tab)Aufforderung frühestens ab 1.10.2028, Fristen, Zertifikate mit Scope; Seite vom 21.9.2026, gelesen am 25.10.2026

Die Checklisten sind eine Empfehlung von TOMORIS und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind NISG 2026 und NISV 2026 in der geltenden Fassung, der Anhang der DVO (EU) 2024/2690 (über § 2 NISV 2026 in der Fassung bei deren Inkrafttreten) sowie die Vorgaben der Cybersicherheitsbehörde zur Selbstdeklaration. Die Nachweisideen sind Beispiele; die ENISA-Leitlinie ist nicht verbindlich.

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Vom Papier
in die Praxis.

Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.