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Barrierefreinach BaFGprüfen.

Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es verlangt unter anderem, dass Online-Shops, Buchungsstrecken, Bankdienstleistungen und Apps für Verbraucherinnen und Verbraucher wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sind, und dass Anbieter beschreiben, wie ihre Dienstleistung das erfüllt. Diese Checkliste klärt, wer betroffen ist und wer ausgenommen, welche Pflichten und Strafen das Gesetz vorsieht, wie EN 301 549 und WCAG 2.2 zusammenhängen, und führt die wichtigsten Prüfpunkte nach WCAG zum Abhaken auf.

Kostenloses PDF · Checkliste

Barrierefreiheit: Checkliste für Websites und Shops nach BaFG und WCAG 2.2

Format
PDF, A4
Umfang
7 Seiten
Größe
94 KB
Stand
25.10.2026
Quellen
5
Nutzung
Weitergabe in unveränderter Form erlaubt
Als Webseite lesen

FÜR WEN

Für wen
das gedacht ist.

Anwendungsbereich und Ausnahmen des BaFG, Pflichten der Dienstleister, Normenlage EN 301 549 und WCAG 2.2, Prüfpunkte zum Abhaken und Vorgehen.

  • Online-Händler und Anbieter von Buchungs- oder Bestellstrecken für Verbraucher
  • Banken, Versicherungsvermittler und andere Dienstleister mit Website oder App
  • Webagenturen und Entwicklungsteams, die Websites und Apps umsetzen
  • Geschäftsführung, die einschätzen will, ob und wie das BaFG sie betrifft

6 ABSCHNITTE

Was drin
steht.

Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.

  • 01

    Wer unter das BaFG fällt

    Dienstleistungen für Verbraucher seit 28.6.2025, die Ausnahme für Kleinstunternehmen und was für Inhalte nicht gilt.

  • 02

    Was das BaFG von Dienstleistern verlangt

    Anforderungen nach Anlage 1, Informationen nach Anlage 3, laufende Einhaltung, Korrektur und Dokumentation.

  • 03

    Welche Norm gilt: EN 301 549 und WCAG

    Konformitätsvermutung nach § 5 BaFG und der Stand der europäischen Norm im Oktober 2026.

  • 04

    WCAG-2.2-Kernpunkte zum Abhaken

    Die Erfolgskriterien, an denen Websites und Shops in der Praxis am häufigsten scheitern, Stufe A und AA.

  • 05

    Aufsicht, Beschwerden und Strafen

    Das Sozialministeriumservice überwacht den Markt; Verbraucher und Verbände können Hinweise geben.

  • 06

    So gehen Sie vor

    Vom Klären der Betroffenheit bis zur dauerhaften Einhaltung; Empfehlung von TOMORIS.

AUSZUG

WCAG-2.2-Kernpunkte zum Abhaken

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Bilder, Symbole und Schaltflächen mit Bild haben eine gleichwertige Textalternative
  • 1.2.2 Untertitel: Aufgezeichnete Videos mit Ton haben Untertitel
  • 1.4.3 Kontrast: Text hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1, große Schrift 3:1
  • 1.4.4 Textgröße: Text lässt sich ohne Hilfsmittel auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalt oder Funktion verloren geht
  • 1.4.10 Umbruch: Inhalt funktioniert bei 320 CSS-Pixel Breite ohne waagrechtes Scrollen
  • 2.1.1 Tastatur: Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, auch Menüs, Filter und Checkout
  • 2.4.7 Sichtbarer Fokus: Der Tastaturfokus ist immer sichtbar
  • 2.4.11 Fokus nicht verdeckt (neu in 2.2): Das fokussierte Element wird nicht vollständig verdeckt, etwa von Cookie-Bannern oder fixierten Leisten
  • 2.5.7 Ziehbewegungen (neu): Was durch Ziehen geht, geht auch mit einem einfachen Klick oder Tipp
  • 2.5.8 Zielgröße (neu): Klickziele sind mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß, mit festgelegten Ausnahmen
  • 3.1.1 Sprache: Die Hauptsprache der Seite ist im Code angegeben
  • 3.3.1 und 3.3.2 Formulare: Felder sind beschriftet, Fehler werden erkannt und in Textform beschrieben
  • 3.3.7 Doppelte Eingabe (neu): Bereits eingegebene Daten werden im selben Vorgang vorausgefüllt oder zur Auswahl angeboten
  • 3.3.8 Barrierefreie Anmeldung (neu): Kein kognitiver Funktionstest wie Rätsel oder Abtippen, außer es gibt eine andere Anmeldemethode oder einen Hilfsmechanismus
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Bedienelemente sind für Hilfstechnologien richtig benannt und ausgezeichnet

Die Liste ist eine Auswahl von TOMORIS und ersetzt keine vollständige Prüfung aller Erfolgskriterien der Stufen A und AA. Maßgeblich ist der Wortlaut der W3C-Empfehlung WCAG 2.2 vom 12.12.2024.

QUELLEN

Belegt,
nicht behauptet.

  1. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§§ 2 bis 6, 14, 17, 18, 22, 35 bis 37, Anlagen 1 und 3, Fassung vom 25.10.2026
  2. Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (öffnet in neuem Tab)Art. 4 Abs. 5, Art. 31
  3. W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, W3C Recommendation 12 December 2024 (öffnet in neuem Tab)Erfolgskriterien wie in Abschnitt 04, neue Kriterien und entfallenes 4.1.1
  4. ETSI EN 301 549 V4.1.1, Veröffentlichungsverzeichnis (öffnet in neuem Tab)Fassungen bis 04.01.01_60
  5. AccessibleEU: The European accessibility standard EN 301 549 has been updated (7.9.2026) (öffnet in neuem Tab)Stand der Zitierung im Amtsblatt, WCAG 2.2, Anhang zur Richtlinie (EU) 2019/882

Diese Checkliste ist eine Empfehlung von TOMORIS und gibt einen Überblick. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine vollständige Barrierefreiheitsprüfung; maßgeblich sind der Gesetzestext in der geltenden Fassung und die zitierten Normen.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Vom Papier
in die Praxis.

Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.