Vorhaben besprechen

TOOLBOX · DOWNLOAD

IT-Inventarals Vorlage.

Nur was bekannt ist, lässt sich überwachen und schützen. Diese Vorlage gibt die Felder eines IT-Inventars vor: Geschäftsprozesse und Daten, Endgeräte und Netzwerkgeräte, Server und virtuelle Systeme, Software und Lizenzen sowie Cloud-Dienste und Dienstleister, je mit Mindest- und Empfehlungsfeldern und einem ausgefüllten Beispiel. Dazu kommen Schutzbedarf, Lebenszyklus bis zur Datenlöschung, Prüfintervalle und der Umgang mit nicht autorisierten Geräten und Programmen. Grundlage sind die CIS Controls v8.1, das NIST Cybersecurity Framework 2.0, der BSI-Standard 200-2 und für NIS2-Einrichtungen Anhang Nr. 12.4 der DVO (EU) 2024/2690.

Kostenloses PDF · Vorlage

IT-Inventar: Vorlage für Geräte, Software und Dienste

Format
PDF, A4
Umfang
11 Seiten
Größe
137 KB
Stand
25.10.2026
Quellen
9
Nutzung
Anpassen für den eigenen Gebrauch erlaubt, Weitergabe unverändert
Als Webseite lesen

FÜR WEN

Für wen
das gedacht ist.

Felder, Beispiele und Prüfintervalle für Geräte, Server, Software, Cloud-Dienste und Daten, belegt mit CIS Controls v8.1, NIST CSF 2.0, BSI-Standard 200-2 und DVO (EU) 2024/2690.

  • IT-Administration und IT-Leitung, die ein Inventar aufbauen oder bereinigen wollen
  • IT-Dienstleister, die Kundenumgebungen übernehmen, dokumentieren und betreuen
  • Geschäftsführung kleiner und mittlerer Unternehmen, die wissen will, welche IT sie besitzt und wer dafür verantwortlich ist
  • Informationssicherheitsbeauftragte, die eine Strukturanalyse nach BSI-Standard 200-2 vorbereiten
  • Wesentliche und wichtige Einrichtungen, die ihr Inventar nach NISG 2026 und DVO (EU) 2024/2690 führen müssen

8 ABSCHNITTE

Was drin
steht.

Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.

  • 01

    Wozu ein IT-Inventar dient und wie Sie es anlegen

    Was CIS, NIST und BSI unter einem Inventar verstehen, wann es Pflicht ist und wie Sie die Vorlage umsetzen.

  • 02

    Geschäftsprozesse und Daten

    Prozesse mit Verantwortlichen und Anwendungen, dazu die Daten mit Eigentümer, Aufbewahrung und Schutzbedarf.

  • 03

    Endgeräte, Netzwerk- und IoT-Geräte

    Mindestfelder nach CIS-Safeguard 1.1 und BSI-Standard 200-2 für Notebooks, Smartphones, Drucker, Switches und vernetzte Geräte.

  • 04

    Server, virtuelle Systeme und Netz

    Server und virtuelle Maschinen mit Zuordnung zum Host, dazu Netzplan, Außenanbindungen und Räume.

  • 05

    Software und Lizenzen

    Zugelassene Software mit Version, Lizenz, Supportende und Verantwortlichen nach CIS-Safeguards 2.1 und 2.2 und BSI APP.6.A9.

  • 06

    Cloud-Dienste, SaaS und Dienstleister

    Anbieter, Vertrag, Datenstandort, Verantwortliche und Admin-Konten je Dienst sowie das Verzeichnis der Dienstleister.

  • 07

    Schutzbedarf und Lebenszyklus

    Schutzbedarf je Eintrag nach BSI-Standard 200-2 und die Felder von der Beschaffung bis zur Datenlöschung.

  • 08

    Pflege und nicht autorisierte Funde

    Prüfintervalle laut CIS, BSI und DVO, Zuständigkeiten und der Ablauf für Geräte und Software, die nicht im Inventar stehen.

AUSZUG

Endgeräte, Netzwerk- und IoT-Geräte

Erfassen Sie alle Geräte, die Daten speichern oder verarbeiten können, auch solche, die regelmäßig mit Ihrem Netz verbunden sind, ohne unter Ihrer Kontrolle zu stehen (CIS-Safeguard 1.1). Leicht übersehen werden Netzdrucker, TK-Anlagen, Gebäudesteuerung, Warnmelder oder mitgebrachte Smartwatches; das BSI rät, die Räume nach Geräten abzugehen, die Strom brauchen und vernetzt sein könnten (BSI-Standard 200-2, Kap. 8.1.5 und 8.1.7).

Endgeräte und Netzwerkgeräte zum Ausfüllen (CIS-Safeguard 1.1, BSI-Standard 200-2, Kap. 8.1.4 und 8.1.5)
FeldWas eintragenBeispielMindestfeld?
Kennungeindeutig, etwa der HostnameNB-0042ja, CIS 1.1, BSI 8.1.4
Typ und FunktionGeräteart und AufgabeNotebookja, BSI 8.1.4
ModellHersteller, Modell, Seriennummer[Modell], SN [Nummer]empfohlen (TOMORIS)
PlattformHardware und BetriebssystemWindows 11 Proja, BSI 8.1.4
StandortGebäude und Raum oder mobilmobil, [Ort]ja, BSI 8.1.4
NetzadressenMAC-Adresse, IP falls statischMAC [Adresse]ja, CIS 1.1
SchnittstellenWLAN, Bluetooth, MobilfunkWLAN, LTEja, BSI 8.1.4
EigentümerVerantwortliche, Abteilung, Nutzende[Name], Vertriebja, CIS 1.1, BSI 8.1.5
AdministrationPerson oder DienstleisterIT-Betriebja, BSI 8.1.4
Netzzulassungdarf ins Netz?ja, seit [Datum]ja, CIS 1.1
Statusin Betrieb, Test, Planung, ausgemustertin Betriebja, BSI 8.1.5
Schutzbedarfaus den Anwendungen (Abschnitt 07)hochja, BSI 8.2.4

Für Mobilgeräte helfen MDM-Werkzeuge (CIS 1.1). Wechseldatenträger wie USB-Sticks oder Sicherungsdatenträger erfassen Sie als Gruppe, soweit sie Daten mit Mindestschutzbedarf tragen (BSI-Standard 200-2, Kap. 8.1.3); NIS2-Einrichtungen brauchen dafür ein Konzept (Anhang Nr. 12.3 DVO (EU) 2024/2690).

QUELLEN

Belegt,
nicht behauptet.

  1. CIS Critical Security Controls Navigator v8.1 (Safeguards im Wortlaut, mit Implementierungsgruppen) (öffnet in neuem Tab)Safeguards 1.1 bis 1.5, 2.1 bis 2.5, 3.1, 3.2, 3.4, 3.5, 5.1, 12.4, 15.1, gelesen am 25.10.2026
  2. CIS Critical Security Controls Version 8.1 (August 2024), Dokument zum Download auf der CIS-Seite zu v8.1 (öffnet in neuem Tab)Control 1 und 2 (Überblick), Glossar „Bi-annually“, S. A3
  3. NIST Cybersecurity Framework (CSF) 2.0, NIST CSWP 29 (Februar 2024) (öffnet in neuem Tab)Anhang A: Kategorie ID.AM und Unterkategorie PR.PS-05
  4. BSI-Standard 200-2 IT-Grundschutz-Methodik, Version 1.0 (Oktober 2017) (öffnet in neuem Tab)Kap. 8.1 Strukturanalyse (8.1.1 bis 8.1.8), 8.2.1 bis 8.2.4
  5. BSI IT-Grundschutz-Kompendium, Edition 2023 (Gesamt-PDF) (öffnet in neuem Tab)ORP.1.A8, ORP.2.A2, CON.6.A1, A11, A12, OPS.2.2.A3, A4, A9, A14, APP.6.A9
  6. NISG 2026, BGBl. I Nr. 94/2025, geltende Fassung im RIS (öffnet in neuem Tab)§ 32 Abs. 4 lit. i, Fassung vom 25.10.2026
  7. NISV 2026, BGBl. II Nr. 290/2026 (öffnet in neuem Tab)§ 2, kundgemacht am 1.10.2026
  8. Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690, Anhang (öffnet in neuem Tab)Nr. 5.2, 6.1.2, 6.7.2, 6.9, 12.1.2, 12.2.2, 12.3, 12.4 und 12.5
  9. Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 30 (öffnet in neuem Tab)Art. 30 Abs. 1 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Diese Vorlage ist an Ihr Unternehmen anzupassen: Felder, Gruppen, Intervalle und Zuständigkeiten hängen von Größe, Systemen und Geschäftsprozessen ab. Die Einstufung der Felder ist eine Empfehlung von TOMORIS auf Basis der genannten Standards; gesetzlich verbindlich ist nur, was als NIS2 gekennzeichnet ist, und nur für wesentliche und wichtige Einrichtungen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Vom Papier
in die Praxis.

Wir prüfen mit Ihnen, was davon in Ihrer Umgebung schon umgesetzt ist, und setzen den Rest um: einmalig mit EXPERTS oder laufend im Betrieb mit GRID.