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AV-Vertragals Musterzum Anpassen.
Wer personenbezogene Daten von einem Dienstleister verarbeiten lässt, braucht nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag, der Gegenstand, Weisungen, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung und Löschung regelt. Dieses Muster setzt die Pflichtinhalte in zwölf Paragrafen mit Platzhaltern um, ergänzt die Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses aus den Leitlinien 07/2020 und erklärt, wann die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission die bessere Wahl sind. Die Prüfliste hilft, einen vom Dienstleister vorgelegten Vertrag in kurzer Zeit auf Lücken zu prüfen.
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AV-Vertrag: Mustervorlage nach Art. 28 DSGVO mit Prüfliste
- Thema
- NIS2 & Compliance
- Format
- PDF, A4
- Umfang
- 8 Seiten
- Größe
- 103 KB
- Stand
- 25.10.2026
- Quellen
- 5
- Nutzung
- Anpassen für den eigenen Gebrauch erlaubt, Weitergabe unverändert
FÜR WEN
Für wen
das gedacht ist.
Muster mit zwölf Paragrafen und vier Anlagen, belegt mit Art. 28 DSGVO, den EDSA-Leitlinien 07/2020 und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915.
- Geschäftsführung und Einkauf, die Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten beauftragen
- Datenschutzverantwortliche und Datenschutzbeauftragte
- IT-Dienstleister, Hosting- und Cloud-Anbieter, die als Auftragsverarbeiter tätig sind
- Rechtsberatung, die einen Ausgangstext für die Verhandlung sucht
7 ABSCHNITTE
Was drin
steht.
Jede fachliche Aussage im Dokument nennt ihre Quelle. Das Stand-Datum steht auf jeder Seite.
- 01
Wann Sie einen AV-Vertrag brauchen
Rolle des Dienstleisters, Form des Vertrags und die zwei Wege: eigener Vertrag oder Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
- 02
Pflichtinhalte und wo sie im Muster stehen
Was Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwingend verlangt, mit dem Paragrafen dieses Musters, der es regelt.
- 03
Mustertext, Teil 1: Gegenstand, Weisungen, Sicherheit
§ 1 bis § 5 zum Übernehmen und Anpassen; eckige Klammern sind Platzhalter oder Auswahl.
- 04
Mustertext, Teil 2: Unterstützung, Prüfungen, Ende
§ 6 bis § 12: Betroffenenrechte, Datenpannen, Drittländer, Nachweise, Löschung, Verstöße und Schlussbestimmungen.
- 05
Anlagen zum Ausfüllen
Beschreibung der Verarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter und Kontakte.
- 06
Prüfliste für einen vorgelegten AV-Vertrag
Viele Dienstleister legen eigene Verträge vor; diese Punkte zeigen in kurzer Zeit, ob etwas fehlt.
- 07
Häufige Fehler
Was AV-Verträge in der Praxis schwächt und wie Sie es vermeiden.
AUSZUG
Pflichtinhalte und wo sie im Muster stehen
| Pflichtinhalt | Fundstelle | Muster |
|---|---|---|
| Gegenstand und Dauer, Art und Zweck, Art der Daten, Kategorien Betroffener, Pflichten und Rechte des Verantwortlichen | Abs. 3 Satz 1 | § 1, § 2, § 9, Anlage 1 |
| Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung, auch für Drittlandübermittlungen; Hinweis bei datenschutzwidriger Weisung | Abs. 3 lit. a, Unterabs. 2 | § 2, § 8 |
| Vertraulichkeit der befugten Personen | Abs. 3 lit. b | § 3 |
| Alle nach Art. 32 erforderlichen Maßnahmen | Abs. 3 lit. c | § 4, Anlage 2 |
| Bedingungen für Unterauftragsverarbeiter: Genehmigung, Information, Einspruch, gleiche Pflichten | Abs. 2, Abs. 3 lit. d, Abs. 4 | § 5, Anlage 3 |
| Unterstützung bei Anträgen Betroffener | Abs. 3 lit. e | § 6 |
| Unterstützung bei Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Folgenabschätzung, Konsultation (Art. 32 bis 36) | Abs. 3 lit. f | § 7 |
| Löschen oder Rückgabe nach Wahl des Verantwortlichen, Löschung vorhandener Kopien | Abs. 3 lit. g | § 10 |
| Nachweise, Überprüfungen und Inspektionen | Abs. 3 lit. h | § 9 |
QUELLEN
Belegt,
nicht behauptet.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), berichtigt ABl. L 127 vom 23.5.2018 (öffnet in neuem Tab)Art. 26, 28, 29, 32, 33 Abs. 3, 45, 46, 82 und Kapitel V; Art. 28 Abs. 3 lit. g in der berichtigten Fassung
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915: Standardvertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO (öffnet in neuem Tab)Art. 1 und 2, Erwägungsgründe 5 und 6, Klauseln 2, 7, 8, 9 und 10, Anhänge I bis IV
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914: Standardvertragsklauseln für Drittländer (öffnet in neuem Tab)Art. 1 Abs. 1: Garantien nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
- EDSA-Leitlinien 07/2020 zu Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter (öffnet in neuem Tab)Version 2.0 vom 7.7.2021, Rn. 12, 39 f., 104 bis 159
- Vorschlag Digital-Omnibus COM(2025) 837, Verfahren 2025/0360(COD) (öffnet in neuem Tab)geprüft: keine Änderung von Art. 28 DSGVO vorgeschlagen; Stand 25.10.2026 im Verfahren
Muster von TOMORIS, kein amtlicher Text: Es ist an die konkrete Verarbeitung, den Hauptvertrag und Ihr Unternehmen anzupassen. Es gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Gesetzestext in der jeweils geltenden Fassung.
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