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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind die Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen nach Art. 32 DSGVO die Sicherheit personenbezogener Daten gewährleistet, von Verschlüsselung und Zugriffsschutz bis zu Schulungen.

13. Oktober 2026DatenschutzDatensicherheitArt. 32 DSGVO

Die DSGVO schreibt nicht vor, welche Firewall oder welches Backup-Verfahren ein Unternehmen einsetzen muss. Sie verlangt stattdessen ein Schutzniveau, das dem Risiko angemessen ist. Zu berücksichtigen sind laut Art. 32 unter anderem der Stand der Technik, die Implementierungskosten, Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung sowie Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die betroffenen Personen.

TOM sind die konkrete Antwort auf diese Anforderung. Sie werden in der Regel schriftlich dokumentiert, etwa als Anlage zu Verträgen über die Auftragsverarbeitung oder im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Wie TOM aufgebaut sind

Art. 32 nennt beispielhaft Pseudonymisierung und Verschlüsselung, die dauerhafte Sicherstellung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme, die rasche Wiederherstellung nach einem Zwischenfall sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit.

Technische Maßnahmen setzen an Systemen an, organisatorische an Abläufen und Verhalten. In der Praxis werden TOM häufig nach Schutzzielen gegliedert:

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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