Lexikon

EU AI Act (KI-Verordnung)

EU AI Act ist die gängige Bezeichnung der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Sie regelt KI-Systeme nach ihrem Risiko und legt Pflichten für Anbieter und Betreiber fest.

13. Oktober 2026KI-VerordnungRegulierungComplianceEU

Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Als Verordnung gilt er unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, also auch in Österreich und Deutschland. Unternehmen außerhalb der EU, etwa in der Schweiz, können ebenfalls betroffen sein, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden.

Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten gelten gestaffelt. Seit 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten, und seit demselben Tag gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit 2. August 2025 gelten Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Weitere Pflichten, insbesondere für Hochrisiko-Systeme, greifen schrittweise bis 2027.

Wie der EU AI Act aufgebaut ist

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz:

Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, also typische Foundation Models, gelten eigene Regeln, die vor allem deren Anbieter treffen. Entscheidend ist die Rolle im Einzelfall: Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen in Verkehr, Betreiber setzen es in eigener Verantwortung ein. Unternehmen, die fertige KI-Werkzeuge nutzen, sind in der Regel Betreiber.

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Abgrenzung

Der AI Act ersetzt nicht die DSGVO. Verarbeitet ein KI-System personenbezogene Daten, gelten beide Regelwerke nebeneinander.

Bezug zu TOMORIS

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Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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