Lexikon

NIS2

NIS2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit mit Anforderungen an Risikomanagement, Verantwortung und Meldungen. Ob und wie sie für ein Unternehmen gilt, hängt von der konkreten Tätigkeit und der nationalen Umsetzung ab.

CybersicherheitComplianceEU-Recht

Die NIS2-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2022/2555, ist seit 16. Jänner 2023 in Kraft und löst die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 ab. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endete für die Mitgliedstaaten am 17. Oktober 2024. In Österreich wird sie durch ein eigenes Gesetz umgesetzt. Ziel ist ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der EU.

Gegenüber der Vorgängerregelung erweitert NIS2 den Kreis der erfassten Organisationen deutlich. Neben klassischen kritischen Infrastrukturen fallen auch viele mittlere und große Unternehmen aus Bereichen wie Lebensmittel, Chemie, Abfallwirtschaft, Post- und Kurierdienste, digitale Dienste oder bestimmten Zweigen der Herstellung darunter, etwa Maschinenbau und Elektronik. Auch nicht erfasste Unternehmen spüren die Anforderungen oft indirekt, weil erfasste Kunden Sicherheitsnachweise von ihren Lieferanten verlangen.

Wie NIS2 aufgebaut ist

Typische Beispiele

Worauf Unternehmen achten sollten

Bezug zu TOMORIS

Das NIS2 Cockpit von TOMORIS bündelt Readiness-Bewertung und Belege in einer Nachweisakte. Es ist keine Rechtsberatung und keine automatische Konformitätsbestätigung.

Dieser Eintrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Technische Sicherheitsmaßnahmen einordnen